Zu den wich­tigs­ten Ände­run­gen gehört, dass Anbie­ter von Kom­mu­ni­ka­ti­ons­diens­ten oder Inter­net­an­ge­bo­ten ver­pflich­tet wer­den, betrof­fe­ne Per­so­nen zu infor­mie­ren, sofern deren per­sön­li­che Daten durch soge­nann­te Daten­pan­nen (data breaches) nicht mehr als gesi­chert erschei­nen kön­nen. Mit den Unter­richts­pflich­ten ein­her gehen Ver­pflich­tun­gen, die dem Anbie­ter auf­er­legt wer­den, um eine höhe­re Sicher­heit der per­sön­li­chen Daten zu gewährleisten.

Mit Hil­fe der neu­en Richt­li­nie sol­len Ver­brau­cher außer­dem bes­ser über den Ein­satz von Coo­kies infor­miert wer­den, um ihnen die Mög­lich­keit ein­zu­räu­men deren Ein­satz selbst zu kon­trol­lie­ren. Der Ver­brau­cher­schutz soll zusätz­lich durch einen effek­ti­ve­ren Rechts­schutz gegen Spam­mer gestärkt wer­den (Text der Richt­li­ni­en­än­de­rung erhält­lich unter )