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	<title>Kommentare zu: Plädoyer im Verfahren gegen Jörg Tauss</title>
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	<description>Blog für Netzpolitik, Internet-, Medien- und Presserecht</description>
	<lastBuildDate>Sun, 05 Feb 2012 16:06:43 +0000</lastBuildDate>
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		<title>Von: Netzblockierer</title>
		<link>http://www.moenikes.de/ITC/2010/05/27/pladoyer-im-verfahren-gegen-jorg-tauss/comment-page-1/#comment-84</link>
		<dc:creator>Netzblockierer</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 20 Jul 2010 18:46:47 +0000</pubDate>
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		<description>Gute Rhetorik, Klare Fakten...

Wenn dass nicht zum Freispruch wird, sollte man Zensursula wegen der &#039;Pädo-Videoshow&#039; anklagen!</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Gute Rhetorik, Klare Fakten&#8230;</p>
<p>Wenn dass nicht zum Freispruch wird, sollte man Zensursula wegen der &#8216;Pädo-Videoshow&#8217; anklagen!</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Ein Freund</title>
		<link>http://www.moenikes.de/ITC/2010/05/27/pladoyer-im-verfahren-gegen-jorg-tauss/comment-page-1/#comment-83</link>
		<dc:creator>Ein Freund</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 15 Jul 2010 10:13:50 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.moenikes.de/ITC/?p=404#comment-83</guid>
		<description>Und noch was, für die PRESSE:


Die Unschuldsvermutung erfordert, dass jeder einer Straftat Verdächtigte oder Beschuldigte während der gesamten Dauer des Strafverfahrens als unschuldig behandelt wird und nicht er seine Unschuld, sondern die Strafverfolgungsbehörde seine Schuld beweisen muss.

Zur Durchsetzung der Unschuldsvermutung sind strafrechtliche Verbote (Verfolgung Unschuldiger, falsche Verdächtigung, Verleumdung, üble Nachrede) und je nach Sachlage verschiedene zivilrechtliche Abwehr- und Ausgleichsansprüche (Anspruch auf Gegendarstellung, Widerruf, Richtigstellung, Schadensersatz, Geldentschädigung, Unterlassung) vorgesehen.

Die Vermutung der Unschuld endet mit der Rechtskraft der Verurteilung.

Inwieweit die Unschuldsvermutung über das Strafverfahren hinaus auch eine Ausstrahlungswirkung hat, 
z. B. für die Massenmedien, die über ein Strafverfahren berichten, ist in den Einzelheiten streitig und wird von Land zu Land unterschiedlich gehandhabt.

In der Bundesrepublik Deutschland ist der Unschuldsvermutung Ziffer 13 des   Pressekodex   gewidmet: &quot;Die Berichterstattung über Ermittlungsverfahren, Strafverfahren und sonstige förmliche Verfahren muss frei von Vorurteilen erfolgen. Der Grundsatz der Unschuldsvermutung gilt auch für die Presse.&quot;


Quelle: Wikipedia</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Und noch was, für die PRESSE:</p>
<p>Die Unschuldsvermutung erfordert, dass jeder einer Straftat Verdächtigte oder Beschuldigte während der gesamten Dauer des Strafverfahrens als unschuldig behandelt wird und nicht er seine Unschuld, sondern die Strafverfolgungsbehörde seine Schuld beweisen muss.</p>
<p>Zur Durchsetzung der Unschuldsvermutung sind strafrechtliche Verbote (Verfolgung Unschuldiger, falsche Verdächtigung, Verleumdung, üble Nachrede) und je nach Sachlage verschiedene zivilrechtliche Abwehr- und Ausgleichsansprüche (Anspruch auf Gegendarstellung, Widerruf, Richtigstellung, Schadensersatz, Geldentschädigung, Unterlassung) vorgesehen.</p>
<p>Die Vermutung der Unschuld endet mit der Rechtskraft der Verurteilung.</p>
<p>Inwieweit die Unschuldsvermutung über das Strafverfahren hinaus auch eine Ausstrahlungswirkung hat,<br />
z. B. für die Massenmedien, die über ein Strafverfahren berichten, ist in den Einzelheiten streitig und wird von Land zu Land unterschiedlich gehandhabt.</p>
<p>In der Bundesrepublik Deutschland ist der Unschuldsvermutung Ziffer 13 des   Pressekodex   gewidmet: &#8220;Die Berichterstattung über Ermittlungsverfahren, Strafverfahren und sonstige förmliche Verfahren muss frei von Vorurteilen erfolgen. Der Grundsatz der Unschuldsvermutung gilt auch für die Presse.&#8221;</p>
<p>Quelle: Wikipedia</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Ein Freund</title>
		<link>http://www.moenikes.de/ITC/2010/05/27/pladoyer-im-verfahren-gegen-jorg-tauss/comment-page-1/#comment-82</link>
		<dc:creator>Ein Freund</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 15 Jul 2010 10:07:43 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.moenikes.de/ITC/?p=404#comment-82</guid>
		<description>Hallo,

wie das Urteil ausgeht, ist doch egal.
Das eigentliche Ziel - Tauss politisch abzusägen - ist doch bereits ereicht.
Ich persönlich glaube an seine Unschuld, doch er hat wohl einen Fehler gemacht...
sein Ruf und seine politische Karriere sind jedoch unwiderbringlich ruiniert - das ist NICHT OK.

Ich wünschte mir, bei manch anderem Politiker würde die Immunität so schnell aufgehoben wie bei Tauss.

Das Ganze hat ein Geschmäckle, da von Anfang an über die Presse eine konzertierte Rufmordkampagne inszeniert wurde.
Schade um diesen kompetenten Politiker...habe ihn über viele Jahre hinweg in meinem Kandkreis gewählt und bin von seiner Unschuld überzeugt.

Auszug aus Wikipedia:
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Anders als Richter sind Staatsanwälte weisungsgebunden  (§ 146 Gerichtsverfassungsgesetz) und unterliegen uneingeschränkt der Dienstaufsicht durch Vorgesetzte  (§ 147 GVG).
Einem Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft eines Landes sind übergeordnet:

    * der Staatsanwalt als Gruppenleiter (früher: Erster Staatsanwalt; je nach Land ggf. als        
       Unterabteilungsleiter oder Vertreter des Abteilungsleiters),
    * der Oberstaatsanwalt (als Abteilungsleiter),
    * der Leitende Oberstaatsanwalt (als Behördenleiter),
    * der Generalstaatsanwalt (Leiter der übergeordneten Behörde),
    * der Justizminister oder Justizsenator (Berlin, Bremen und Hamburg) des jeweiligen Landes.

Diesen Vorgesetzten muss der sachbearbeitende Staatsanwalt in bestimmten Fällen über das Verfahren und seine durchgeführten oder geplanten Maßnahmen berichten, beispielsweise in Verfahren, die sich gegen Politiker richten oder aus anderen Gründen weitere Kreise beschäftigen können.
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Dem ist nichts hinzuzufügen...

Gruß</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>wie das Urteil ausgeht, ist doch egal.<br />
Das eigentliche Ziel &#8211; Tauss politisch abzusägen &#8211; ist doch bereits ereicht.<br />
Ich persönlich glaube an seine Unschuld, doch er hat wohl einen Fehler gemacht&#8230;<br />
sein Ruf und seine politische Karriere sind jedoch unwiderbringlich ruiniert &#8211; das ist NICHT OK.</p>
<p>Ich wünschte mir, bei manch anderem Politiker würde die Immunität so schnell aufgehoben wie bei Tauss.</p>
<p>Das Ganze hat ein Geschmäckle, da von Anfang an über die Presse eine konzertierte Rufmordkampagne inszeniert wurde.<br />
Schade um diesen kompetenten Politiker&#8230;habe ihn über viele Jahre hinweg in meinem Kandkreis gewählt und bin von seiner Unschuld überzeugt.</p>
<p>Auszug aus Wikipedia:<br />
&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;-<br />
Anders als Richter sind Staatsanwälte weisungsgebunden  (§ 146 Gerichtsverfassungsgesetz) und unterliegen uneingeschränkt der Dienstaufsicht durch Vorgesetzte  (§ 147 GVG).<br />
Einem Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft eines Landes sind übergeordnet:</p>
<p>    * der Staatsanwalt als Gruppenleiter (früher: Erster Staatsanwalt; je nach Land ggf. als<br />
       Unterabteilungsleiter oder Vertreter des Abteilungsleiters),<br />
    * der Oberstaatsanwalt (als Abteilungsleiter),<br />
    * der Leitende Oberstaatsanwalt (als Behördenleiter),<br />
    * der Generalstaatsanwalt (Leiter der übergeordneten Behörde),<br />
    * der Justizminister oder Justizsenator (Berlin, Bremen und Hamburg) des jeweiligen Landes.</p>
<p>Diesen Vorgesetzten muss der sachbearbeitende Staatsanwalt in bestimmten Fällen über das Verfahren und seine durchgeführten oder geplanten Maßnahmen berichten, beispielsweise in Verfahren, die sich gegen Politiker richten oder aus anderen Gründen weitere Kreise beschäftigen können.<br />
&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;-</p>
<p>Dem ist nichts hinzuzufügen&#8230;</p>
<p>Gruß</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: admin</title>
		<link>http://www.moenikes.de/ITC/2010/05/27/pladoyer-im-verfahren-gegen-jorg-tauss/comment-page-1/#comment-79</link>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 04 Jun 2010 06:40:48 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.moenikes.de/ITC/?p=404#comment-79</guid>
		<description>Grundsätzlich nein – das ist zu recht strafbar! Es sei denn, es erfolgt im Rahmen des §184b Abs. 5 StGB. Das macht den sexuellen Mißbrauch, der auf den Abbildungen dokumentiert wird, zwar nicht besser – der Besitz und das Verschaffen solcher Bilder aber ist nach dem Gesetz in diesen Fällen jedoch ausnahmsweise “okay”.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Grundsätzlich nein – das ist zu recht strafbar! Es sei denn, es erfolgt im Rahmen des §184b Abs. 5 StGB. Das macht den sexuellen Mißbrauch, der auf den Abbildungen dokumentiert wird, zwar nicht besser – der Besitz und das Verschaffen solcher Bilder aber ist nach dem Gesetz in diesen Fällen jedoch ausnahmsweise “okay”.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: peer fischer</title>
		<link>http://www.moenikes.de/ITC/2010/05/27/pladoyer-im-verfahren-gegen-jorg-tauss/comment-page-1/#comment-77</link>
		<dc:creator>peer fischer</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 03 Jun 2010 15:29:47 +0000</pubDate>
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		<description>Also Kinderpornos besitzen ist jetzt okay?</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Also Kinderpornos besitzen ist jetzt okay?</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: M</title>
		<link>http://www.moenikes.de/ITC/2010/05/27/pladoyer-im-verfahren-gegen-jorg-tauss/comment-page-1/#comment-67</link>
		<dc:creator>M</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 28 May 2010 22:29:36 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.moenikes.de/ITC/?p=404#comment-67</guid>
		<description>Sehr geehrter BBQ,
Welches Vorgehen würden Sie, für einen Versuch die Mängel der BKA-Argumentation zu widerlegen, vorschlagen, wenn außer den Daten eben des BKA keine Grundlage der Meinungsbildung besteht?

Mit freundlichen Grüßen,
M</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Sehr geehrter BBQ,<br />
Welches Vorgehen würden Sie, für einen Versuch die Mängel der BKA-Argumentation zu widerlegen, vorschlagen, wenn außer den Daten eben des BKA keine Grundlage der Meinungsbildung besteht?</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen,<br />
M</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Anonymous</title>
		<link>http://www.moenikes.de/ITC/2010/05/27/pladoyer-im-verfahren-gegen-jorg-tauss/comment-page-1/#comment-63</link>
		<dc:creator>Anonymous</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 28 May 2010 17:05:12 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.moenikes.de/ITC/?p=404#comment-63</guid>
		<description>[...]  [...]</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>[...]  [...]</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Zaza</title>
		<link>http://www.moenikes.de/ITC/2010/05/27/pladoyer-im-verfahren-gegen-jorg-tauss/comment-page-1/#comment-61</link>
		<dc:creator>Zaza</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 28 May 2010 12:05:15 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.moenikes.de/ITC/?p=404#comment-61</guid>
		<description>Ich muss aber einräumen, dass ich das Urteil vom Strafmaß her als deutlich überzogen empfinde. Viel Erfolg bei der Revision!</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Ich muss aber einräumen, dass ich das Urteil vom Strafmaß her als deutlich überzogen empfinde. Viel Erfolg bei der Revision!</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Fred</title>
		<link>http://www.moenikes.de/ITC/2010/05/27/pladoyer-im-verfahren-gegen-jorg-tauss/comment-page-1/#comment-60</link>
		<dc:creator>Fred</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 28 May 2010 10:42:53 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.moenikes.de/ITC/?p=404#comment-60</guid>
		<description>Sehr geehrter Herr Tauss,

ich habe mir dieses Plädoyer sehr genau durchgelesen und mich versucht in die Lage eines Abgeordneten zu versetzten, der tatsächlich nur Mißstände aufedecken will. Es tut mir leid, für mich passen die hier erwähnten Fakten (den Boulevard lassen wir lieber gleich ganz außen vor) nicht mit Ihren Unschuldsbeteuerungen zusammen.

Versicherungskaufmann zu sein ist für mich aus Sicht des Archivars ein Gütesigel und nicht wie beim Rockmusiker eine Entschuldigung. Bei solch einem heiklen Thema - zumal wenn ich mich damit nur in der Dienstzeit und während Sitzungswochen beschäftigt habe - würde das &quot;Material&quot; nie meine Wohnungsschwelle überschreiten und schon gar nicht die Nähe meines Bettes finden. Auch würde ich mir - generationsbedingte Verklemmtheit hin oder her - unbedingt einen &quot;Kronzeugen&quot; aufbauen, der über meine Schritte informiert ist. Jeder weiß schließlich, dass ein mit diesem Thema beschädigter Ruf nie mehr zu reparieren ist.,,

Hätten Sie behauptet, man habe Ihnen das Material in Ihren Privaträumen untergeschoben, ich würde es in diesem Staat inzwischen für möglich halten. Entsprechend würde ich die Unschuldsvermutung gelten lassen...

Aber so halte ich Sie für schuldig im Sinne der Anklage, dass Sie sich kinderpornographisches Material für den privaten Gebrauch beschafft haben. Sie sind mit dem heutigen Urteil darum für mich gut weggekommen.

Mit freundlichen Grüßen

Fred</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Sehr geehrter Herr Tauss,</p>
<p>ich habe mir dieses Plädoyer sehr genau durchgelesen und mich versucht in die Lage eines Abgeordneten zu versetzten, der tatsächlich nur Mißstände aufedecken will. Es tut mir leid, für mich passen die hier erwähnten Fakten (den Boulevard lassen wir lieber gleich ganz außen vor) nicht mit Ihren Unschuldsbeteuerungen zusammen.</p>
<p>Versicherungskaufmann zu sein ist für mich aus Sicht des Archivars ein Gütesigel und nicht wie beim Rockmusiker eine Entschuldigung. Bei solch einem heiklen Thema &#8211; zumal wenn ich mich damit nur in der Dienstzeit und während Sitzungswochen beschäftigt habe &#8211; würde das &#8220;Material&#8221; nie meine Wohnungsschwelle überschreiten und schon gar nicht die Nähe meines Bettes finden. Auch würde ich mir &#8211; generationsbedingte Verklemmtheit hin oder her &#8211; unbedingt einen &#8220;Kronzeugen&#8221; aufbauen, der über meine Schritte informiert ist. Jeder weiß schließlich, dass ein mit diesem Thema beschädigter Ruf nie mehr zu reparieren ist.,,</p>
<p>Hätten Sie behauptet, man habe Ihnen das Material in Ihren Privaträumen untergeschoben, ich würde es in diesem Staat inzwischen für möglich halten. Entsprechend würde ich die Unschuldsvermutung gelten lassen&#8230;</p>
<p>Aber so halte ich Sie für schuldig im Sinne der Anklage, dass Sie sich kinderpornographisches Material für den privaten Gebrauch beschafft haben. Sie sind mit dem heutigen Urteil darum für mich gut weggekommen.</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen</p>
<p>Fred</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: BBQ</title>
		<link>http://www.moenikes.de/ITC/2010/05/27/pladoyer-im-verfahren-gegen-jorg-tauss/comment-page-1/#comment-59</link>
		<dc:creator>BBQ</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 28 May 2010 08:21:14 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.moenikes.de/ITC/?p=404#comment-59</guid>
		<description>Ist es wirklich grundgesetzlich verankertes Recht, vielleicht sogar Auftrag, dass Parlamentarier auf eigene Faust im kriminellen Milieu ermitteln? Wie weit ist dieses Recht zu fassen? Woran wäre die Grenze festzumachen diesseits derer es sich eine legitime Ermittlung handelte, jenseits jedoch um ein kriminelles Handeln? 

In der Causa Tauss geht es um einen Besitz kinderpornographischer Medien in &quot;szeneuntypisch&quot; geringem Umfang. Hier mag man der Verteidigung vielleicht noch folgen. Aber eher in der Richtung, dass Tauss dumm handelte, nicht dass er legitim handelte. 

Ermittlungen im kriminellen Milieu sind Aufgabe der Exekutive, nicht der gewählten Abgeordneten. Wenn Tauss unzufrieden war mit der Position des BKA, dann hätte er diese in einem geeigneten Gremium und in transparenter Weise darlegen bzw. die Mängel der BKA-Argumentation widerlegen müssen.

Eine Institutionalisierung eigener Ermittlungsrechte der Parlamentarier würde eine juristische Greifbarkeit politischer Verflechtungen mit der organisierten Kriminalität, mit dem Rotlicht-Milieu, Menschenhandel, etc. erschweren oder vielleicht unmöglich machen.

Abgeordnete als Privatermittler nach eigenem Gusto? Ob ihrer Weisungsfreiheit entbunden von jeglichen geordneten Verfahren? Lieber nicht.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Ist es wirklich grundgesetzlich verankertes Recht, vielleicht sogar Auftrag, dass Parlamentarier auf eigene Faust im kriminellen Milieu ermitteln? Wie weit ist dieses Recht zu fassen? Woran wäre die Grenze festzumachen diesseits derer es sich eine legitime Ermittlung handelte, jenseits jedoch um ein kriminelles Handeln? </p>
<p>In der Causa Tauss geht es um einen Besitz kinderpornographischer Medien in &#8220;szeneuntypisch&#8221; geringem Umfang. Hier mag man der Verteidigung vielleicht noch folgen. Aber eher in der Richtung, dass Tauss dumm handelte, nicht dass er legitim handelte. </p>
<p>Ermittlungen im kriminellen Milieu sind Aufgabe der Exekutive, nicht der gewählten Abgeordneten. Wenn Tauss unzufrieden war mit der Position des BKA, dann hätte er diese in einem geeigneten Gremium und in transparenter Weise darlegen bzw. die Mängel der BKA-Argumentation widerlegen müssen.</p>
<p>Eine Institutionalisierung eigener Ermittlungsrechte der Parlamentarier würde eine juristische Greifbarkeit politischer Verflechtungen mit der organisierten Kriminalität, mit dem Rotlicht-Milieu, Menschenhandel, etc. erschweren oder vielleicht unmöglich machen.</p>
<p>Abgeordnete als Privatermittler nach eigenem Gusto? Ob ihrer Weisungsfreiheit entbunden von jeglichen geordneten Verfahren? Lieber nicht.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
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