Heribert Prantl poltert in der SZ vom 29.09.2010 über den „Dr. jur. absurd“ und unterstellt dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG), es habe einem „rechts angesiedeltem alten“ Professor und dessen „revisionistischen“ Thesen „quasi“ einen „Anspruch gegeben, im Deutschland Archiv der Bundeszentrale für politische Bildung veröffentlicht“ zu werden, „im angeblichen Interesse der Meinungsfreiheit“ und meint damit die Entscheidung des BVerfG vom 17.08.2010. Dr. Gregor Wettberg analysiert: „Mit Verlaub, aber das ist „quasi“ Unsinn.“
Fragen und Antworten zum Leistungsschutzrecht für Presseverleger
Irrtümer, Ungenauigkeiten und bewusste Irreführung bestimmen die Debatte über das geplante Leistungsschutzrecht für Presseverleger. Dieser Artikel soll einen umfassenden Überblick bieten und Antworten auf die wichtigsten Fragen zu diesem Thema geben. Diese FAQ werden laufend aktualisiert und dem jeweiligen Informations- und Diskussionsstand angepasst. Weitere aktuelle Infos gibt es auf: http://leistungsschutzrecht.info.
Kein Leistungsschutzrecht für Presseverleger
Mehr als 20 große Wirtschaftsverbände haben ein Bündnis gegen das „Leistungsschutzrecht für Presseverleger“ geschmiedet. Darunter sind neben dem Bundesverband deutscher Pressesprecher (BdP) auch die Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft BDI, HDI und ZDH sowie der „Zentrale Kreditausschuss“, die gemeinsame Plattform aller Banken in Deutschland. Ein solches breites Bündnis der Wirtschaft wie gegen die Forderungen der Verlagsunternehmen hat es in der jüngeren Geschichte Deutschlands nur selten gegeben. Die Erklärung wird hier dokumentiert.
Rechtsfragen der Onlinekommunikation
So attraktiv die neuen Möglichkeiten des Internet sind: Sie schaffen zugleich neue kommunikative und auch rechtliche Probleme, bis dato unbekannte Grauzonen und Fallstricke. Ein grenzenloses Medium mit grenzenlosen Möglichkeiten ohne Kontrolle und Recht? Oder ganz im Gegenteil: Tummelplatz von abmahnwütigen Advokaten, Spielball der Gesetzgeber und weltfremder Richter? Die Präsentation des Workshops ist hier abrufbar.
Presserecht für Pressesprecher
Trotz Web 2.0 – Nachrichtenagenturen, Print, Radio und TV sind immer noch die wesentlichen Stichwortgeber für die öffentliche Debatte. Bei diesem Workshop auf dem Kommunikationskongress 2010 in Berlin habe ich einige der relevanten Fragen des Presserechts für Pressesprecher zu beantworten versucht. Die Präsentation steht hier zum Download bereit.
Leistungsschutzrecht oder Informationsfreiheit – auf dem Weg zur öffentlich-rechtlichen Presse?
Auf der Veranstaltung „medienwoche@IFA“ fand eine Podiumsdiskussion zum Leistungsschutzrecht statt, an der ich als Justitiar des Bundesverbandes deutscher Pressesprecher e.V. (BdP) eingeladen war. Die Veranstaltung ist hier als Video-Stream abrufbar. Die Diskussion ist sehr instruktiv, weil sie einen guten Überblick über die Debatte und die Argumente vermittelt.
Zweckgebundene Spenden
Sammelt Ihr Verein zweckgebundene Spenden? Dann müssen diese „zeitnah“, d.h. bis zum Ende des nächsten Wirtschaftsjahres verwendet werden, und dies für den angegebenen Zweck – sonst kann es rechtliche Schwierigkeiten geben!
Plaudernde Ankläger- Die fragwürdige Öffentlichkeitsarbeit von Staatsanwaltschaften
Kommentar zum Auftakt des Prozesses gegen Jörg Kachelmann auf Deutschlandradio Kultur: In unserer Mediengesellschaft droht heute jedem schon bei der ersten öffentlichen Verlautbarung einer Staatsanwaltschaft, sie würde wegen einer „schmuddeligen“ Straftat ermitteln, der Verlust des öffentlichen Ansehens. Einem Fernsehmoderator, einem Politiker oder anderen Prominenten droht aber mehr: Die soziale „Exekution“, selbst dann, wenn sich alle Anschuldigungen am Ende als haltlos erweisen.
Wiederholung beschlussunfähiger Mitgliederversammlungen
Es ist eine beliebete weil praktische Methode: die ordentliche Mitgliederversammlung ist beschlussunfähig. Also wird sie an Ort und Stelle als außerordentliche Mitgliederversammlung neu einberufen und es werden Beschlüsse gefasst. Die Frage ist nur: Geht das?