Wäh­rend Recht­set­zung durch Par­la­ment, Regie­rung und Gerich­te auch in der glo­ba­len „Infor­ma­ti­ons­ge­sell­schaft“ wei­ter­hin (auch allein im natio­nal­staat­li­chen Rah­men) gewähr­leis­tet wer­den kann, schwin­det im Inter­net die Sicher­heit der Rechts­er­kennt­nis und der Rechts­durch­set­zung. Selbst bei eigent­lich rein inner­staat­li­chen Tat­be­stän­den ist nicht mehr gewähr­leis­tet, dass der Betrof­fe­ne wirk­sa­me Hil­fe von staat­li­chen Insti­tu­tio­nen erhal­ten kann. Die Poli­tik in Deutsch­land nimmt die­ses selbst nach 15 Jah­ren par­la­men­ta­ri­scher Debat­te ent­we­der pas­siv hin oder aber reagiert mit hilf­lo­ser Sym­bo­lik wie der öffent­li­chen Kün­di­gung eines Face­book-Accounts oder gleich mit Plä­nen für Inter­netsper­ren und der tota­len Kommunikationsüberwachung.

In einem Work­shop auf dem Poli­tik­kon­gress 2010 habe ich ver­sucht einen Bei­trag zu die­sem zen­tra­len, unge­lös­ten Grund­pro­blem von Demo­kra­tie, Staat und Poli­tik im Inter­net zu leis­ten. Eine Anre­gung zu einer kon­struk­ti­ven Debat­te, für eine Poli­tik jen­seits von Ohn­machts­er­fah­rung oder All­machts­phan­ta­sien, zuguns­ten der Wie­der­ge­win­nung poli­ti­schen Gestal­tungs­an­spruchs auch im Inter­net als neu­er Raum für Poli­tik und Recht.

Die Prä­sen­ta­ti­on zu mei­nem Vor­trag ist hier abrufbar: