„Twit­ter – braucht doch kei­ner. Kun­den­be­schwer­den im Web 2.0 – wer­den doch in ihrer Wir­kung total über­schätzt. Vor der Kame­ra in die Fal­le gegan­gen – kann man doch eh nix mehr machen.“ Anhand von drei kon­kre­ten Fall­bei­spie­len habe ich auf der „Tagung Online­kom­mu­ni­ka­ti­on – Chan­cen und Risi­ken im Web 2.0“ in einer Ein­füh­rung am 24. Febru­ar 2011 ver­sucht auf­zu­zei­gen, wie das Inter­net unse­re Art zu kom­mu­ni­zie­ren revo­lu­tio­niert hat und wie man aus Sicht eines Juris­ten dar­auf im Kon­filktfall reagie­ren kann. Hier ist mei­ne Prä­sen­ta­ti­on zum Vor­trag abrufbar.