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Zulässigkeit von Abstracts: „Perlentaucher.de“-Entscheidung weiter offen

Das Urteil des BGH im Streit von „SZ“ und „FAZ“ mit der Abs­tract-Sei­te Perlentaucher.de bringt kei­ne abschlie­ßen­de Klä­rung der sehr bedeut­sa­men recht­li­chen Grund­satz­fra­gen. Wegen Ver­fah­rens­feh­lern wur­de die Kla­ge gegen die kom­mer­zi­el­le Ver­wer­tung von Kurz­zu­sam­men­fas­sun­gen der Inhal­te der Zei­tun­gen durch die Web­site an das Beru­fungs­ge­richt zurück ver­wie­sen und muss dort noch ein­mal ver­han­delt werden.

Abbildungen aus Kunstausstellungen in Onlinearchiven unzulässig

Urhe­ber­recht­lich geschütz­te Abbil­dun­gen dür­fen im Rah­men der Pres­se­be­richt­erstat­tung solan­ge öffent­lich zugäng­lich gemacht wer­den, solan­ge die Ver­an­stal­tung noch als Tages­er­eig­nis anzu­se­hen ist. Das gilt auch für die Ver­brei­tung in einem „Online­ar­chiv“. Bei einer ver­gan­ge­nen Kunst­aus­stel­lung dürf­te die Tages­ak­tua­li­tät regel­mä­ßig jedoch nicht (mehr) gege­ben sein.

Haftung von Youtube für urheberrechtswidrige Inhalte Dritter

Der Betrei­ber einer Video-Dis­tri­bu­ti­ons-Platt­form wie You­tube kann für Urhe­ber­recht­ver­stö­ße sei­ner Nut­zer auf Unter­las­sung und Scha­dens­er­satz haf­ten, auch wenn er sich zuvor for­mu­lar­mä­ßig von die­sen hat ver­si­chern las­sen, dass der jewei­li­ge Uploa­der Inha­ber aller erfor­der­li­chen Rech­te für die Ver­brei­tung wäre.

Wer dahin geht, wo entsprechende Presse ist, muss entsprechende Presse dulden…

Die Teil­nah­me an einem zeit­ge­schicht­lich bedeu­ten­den Ereig­nis führt dazu, dass die damit zusam­men­hän­gen­de öffent­li­che Erör­te­rung gedul­det wer­den muss, soweit sie an die Teil­nah­me an der Ver­an­stal­tung und an bereits bekann­te Tat­sa­chen aus der Sozi­al­sphä­re anknüpft. Die Bild­be­richt­erstat­tung dazu kann nach dem abge­stuf­ten Schutz­kon­zept der §§ 22, 23 Kunst­UrhG eben­falls ohne Zustim­mung der Betrof­fe­nen gerecht­fer­tigt sein.

Umfangreiche Onlinearchive bergen weiter rechtliche Risiken

Wie schon mehr­fach in der Ver­gan­gen­heit in ver­gleich­ba­ren Fäl­len hat der BGH in einem wei­te­ren Urteil ent­schie­den, dass eine Zei­tung ihr Online-Archiv, in dem nament­lich über einen Mör­der berich­tet wird, nicht nach­träg­lich löschen muss. Eine neue Ent­schei­dung des Ober­lan­des­ge­richt Ham­burg zur gleich­ge­la­ger­ten Fra­ge weist dage­gen wie­der in eine ande­re Richtung.

Ungepixelte Prozessbilder trotz sitzungspolizeilicher Einschränkung zulässig

In auf­sehen­ser­re­gen­den Pro­zes­sen beschrän­ken Gerich­te häu­fig die Bericht­erstat­tung aus dem Gerichts­saal. Die­se „sit­zungs­po­li­zei­li­chen“ Anord­nun­gen kön­nen jedoch das Recht zur Bild­be­richt­erstat­tung nicht wei­ter ein­schrän­ken, als es nach dem Gesetz zuläs­sig ist. Ins­be­son­de­re bei Urteils­ver­kün­dung kann das Infor­ma­ti­ons­in­ter­es­se den Per­sön­lich­keits­schutz überwiegen.

Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte für Klagen, die das Internet betreffen nur bei deutlichem Inlandsbezug

Der Bun­des­ge­richts­hof bestä­tigt sei­ne Kri­te­ri­en, nach denen deut­sche Gerich­te Per­sön­lich­keits­rechts­ver­let­zung ahn­den kön­nen, die im Inter­net began­gen wer­den. In sei­nem Urteil vom 29.03.2011 sah er die Anfor­de­run­gen dafür aber nicht erfüllt. Ein Ser­ver­stand­ort in Deutsch­land rei­che für den Inlands­be­zug allein nicht aus. 

Quadriga Hochschule Berlin: Vorlesung Medienrecht

Im Rah­men mei­nes Lehr­auf­tra­ges an der Qua­dri­ga Hoch­schu­le Ber­lin habe ich am 17. Juni 2011 für den MBA Com­mu­ni­ca­ti­on & Lea­ders­hip eine Ver­an­stal­tung zum Medi­en­recht abge­hal­ten. Die Unter­la­gen zu der Vor­le­sung ste­hen hier für die Stu­die­ren­den zum Down­load bereit und kön­nen mit dem im Ter­min bekannt gege­be­nen Pass­wort ent­schlüs­selt werden.