Die Abge­ord­ne­ten der Regie­rungs­ko­ali­ti­on haben sich auf Ände­run­gen des Gesetz­ent­wur­fes des BMJV ver­stän­digt. Die­se wer­den vor­aus­sicht­lich bereits die­sen Don­ners­tag im Bun­des­tag als Gesetz beschlos­sen. Die von Beginn an sehr breit als über­zo­gen kri­ti­sier­te Aus­wei­tung des §201a StGB dürf­te lei­der auch nach den beschlos­se­nen Ände­run­gen gera­de auch für Pro­fis in PR und Öffent­lich­keits­ar­beit erheb­li­che Risi­ken einer Straf­ver­fol­gung aus­lö­sen. Die berech­tig­te Kri­tik fand nur unzu­rei­chen­de Berück­sich­ti­gung. Die neue Fas­sung des Geset­zes wird hier kurz vorgestellt.