Das Bundeskabinett hat heute ein weiteres Artikelgesetz aus dem Hause von Bundesjustizminister Heiko Maas verabschieden, das sicherlich gut gemeint, aber leider eben wieder einmal nicht ganz so gut gemacht ist: Mit der Änderung des UKlaG sollen Verbraucherschützer künftig Datenmissbrauch abmahnen und vor Zivilgerichten „kollektive Verbraucherdatenschutzrechte“ einklagen können. So sympathisch diese Idee scheint, so sehr gefährdet sie jedoch die Tätigkeit der unabhängigen Datenschutzbehörden. Sie sollen bei Entscheidungen nur angehört werden, ihre Rechtsmeinung kann von den Landgerichten auch negiert werden – was in der Praxis heute schon eher die Regel, als Ausnahme ist. Damit aber fällt für Datenverarbeiter der Anreiz weg, sich pro-aktiv um Einhaltung behördlicher Empfehlungen zu bemühen. Daher droht durch die privaten „Hilfssheriffs“ nicht nur eine uneinheitliche Rechtsprechung, sondern eine Schwächung des Datenschutzes insgesamt. Der Bundestag ist aufgerufen, diesen gefährlichen Murks im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu beseitigen.