Das Bun­des­ka­bi­nett hat heu­te ein wei­te­res Arti­kel­ge­setz aus dem Hau­se von Bun­des­jus­tiz­mi­nis­ter Hei­ko Maas ver­ab­schie­den, das sicher­lich gut gemeint, aber lei­der eben wie­der ein­mal nicht ganz so gut gemacht ist: Mit der Ände­rung des UKlaG sol­len Ver­brau­cher­schüt­zer künf­tig Daten­miss­brauch abmah­nen und vor Zivil­ge­rich­ten „kol­lek­ti­ve Ver­brau­cher­da­ten­schutz­rech­te“ ein­kla­gen kön­nen. So sym­pa­thisch die­se Idee scheint, so sehr gefähr­det sie jedoch die Tätig­keit der unab­hän­gi­gen Daten­schutz­be­hör­den. Sie sol­len bei Ent­schei­dun­gen nur ange­hört wer­den, ihre Rechts­mei­nung kann von den Land­ge­rich­ten auch negiert wer­den – was in der Pra­xis heu­te schon eher die Regel, als Aus­nah­me ist. Damit aber fällt für Daten­ver­ar­bei­ter der Anreiz weg, sich pro-aktiv um Ein­hal­tung behörd­li­cher Emp­feh­lun­gen zu bemü­hen. Daher droht durch die pri­va­ten „Hilfs­she­riffs“ nicht nur eine unein­heit­li­che Recht­spre­chung, son­dern eine Schwä­chung des Daten­schut­zes ins­ge­samt. Der Bun­des­tag ist auf­ge­ru­fen, die­sen gefähr­li­chen Murks im wei­te­ren Gesetz­ge­bungs­ver­fah­ren zu beseitigen.