Im Rahmen der Veranstaltungsreihe „Monsters of Law“ habe ich auf Einladung des Wikimedia Deutschland e.V. am 5.3.2015 in Berlin über die heutige rechtliche Situation und mögliche Veränderungen der Haftung für die deutschsprachige Wikipedia diskutiert.
Nach der bisherigen Rechtsprechung der Gerichte in Deutschland ist der Wikimedia e.V. als Förderverein für die deutschsprachigen Inhalte der Wikipedia rechtlich nicht verantwortlich. Anders sieht es dagegen mit der Wikimedia-Foundation selbst aus: Sie haftet als Betreiberin der Seiten auch heute schon für den Inhalt der Autoren. Da die Stiftung jedoch in den USA sitzt und dort ein anderes System der Haftung von Internetanbietern etabliert ist, ergibt sich in der Praxis eine „Wiki-Immunity“, die gerichtliche Ansprüche deutscher Antragsteller meist ins Leere laufen lässt und auch die Autoren selbst schützt.
So erfreulich das im Einzelfall sein mag, so sehr weist dies aber auf ein dahinter liegendes, grundsätzliches Problem hin, dass im Internet die Durchsetzbarkeit nationalen Rechts – und damit eines der wesentlichen Rechtsstaatsprinzipien – grundsätzlich zur Disposition gestellt sein kann, selbst in Fällen rein innerstaatlicher Betroffenheit und auch bei solchen Konstellationen, in denen die normativen Wertungen der beteiligten Staaten grundsätzlich übereinstimmen. Das ist aus Sicht vieler Staaten in Europa, besonders im Verhältnis zu den USA, nicht (mehr) hinnehmbar, so dass es immer wieder Versuche gibt, dieses „irgendwie“ zugunsten der Durchsetzbarkeit nationalen Rechts zu lösen. Vor dem Hintergrund aktueller Debatten wie einem „Recht auf Vergessen“ könnten sich auch für die deutschsprachigen Inhalte der Wikipedia erhebliche Veränderungen gegenüber der heutigen „Wiki-Immunity“ ergeben.
Die Prezi und eine Aufzeichnung des Vortrages finden sich nachfolgend:
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