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Australien beschließt sinnvolle Ausnahmen für VDS-Verpflichtung

Im März 2015 hat das aus­tra­li­sche Par­la­ment dem Ent­wurf für ein sehr weit­rei­chen­des Gesetz zur Vor­rats­da­ten­spei­che­rung (VDS) zuge­stimmt. Das TELECOMMUNICATIONS (INTERCEPTION AND ACCESS) AMENDMENT (DATA RETENTION) BILL 2014 bringt eine deut­lich wei­ter­ge­hen­de Pflicht zur Spei­che­rung von Benut­zer­da­ten, als die bei uns in Deutsch­land aktu­ell dis­ku­tier­te VDS. Den­noch ent­hält das Gesetz einen Aspekt, des­sen Über­nah­me auch unse­rem Gesetz­ge­ber in der par­la­men­ta­ri­schen Bera­tung zu raten wäre. Die­se wird hier kurz vor­ge­stellt und aus­zugs­wei­se dargestellt.

Informationstechnologierecht SS 2015

Im Rah­men mei­nes Lehr­auf­tra­ges an der BTU Cott­bus habe ich am 30. und 31.05.2015 den Stun­den­tin­nen und Stu­den­ten des Mas­ter-Stu­di­en­gang „Wirt­schafts­recht für Tech­no­lo­gie­un­ter­neh­men“ im SoSe 2015 über die Grund­la­gen des Infor­ma­ti­ons­tech­nol­gie­rechts unter­rich­tet. Die PREZI zu die­ser Ver­an­stal­tung ist hier für die Teil­neh­mer abrufbar.

Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung: Maas liefert Murks (Update)

Man muss nicht in fun­da­men­ta­ler Geg­ner­schaft zu jeg­li­cher Spei­che­rung von Daten auf Vor­rat für poli­zei­li­che Zwe­cke (VDS) ste­hen, um nach einem genaue­ren Blick auf den Gesetz­ent­wurf des Bun­des­mi­nis­te­ri­ums für Jus­tiz und Ver­brau­cher­schutz sagen zu müs­sen: Das Haus von Hei­ko Maas hat es erneut nicht geschafft, in einem schwie­ri­gen Feld „digi­ta­len Lebens“ ein inhalt­lich und hand­werk­lich über­zeu­gen­des Gesetz vor­zu­le­gen. So hoch dem Minis­ter der Ver­such anzu­rech­nen ist, die Vor­ga­ben des EuGH und des BVerfG beach­ten zu wol­len und er sich auch per­sön­lich in Ver­hand­lun­gen gegen noch wei­ter­ge­hen­de For­de­run­gen durch­ge­setzt haben mag: Das, was Maas nun im Eil­tem­po durchs Par­la­ment trei­ben will, ist in der Gesamt­schau, Ent­schul­di­gung, Murks! Es wird jetzt beson­ders an den Rechts­po­li­ti­kern der SPD-Bun­des­tags­frak­ti­on, am zustän­di­gen Bericht­erstat­ter und sei­nem Spre­cher und der Frak­ti­ons­füh­rung lie­gen, dass wenigs­tens im Rah­men der par­la­men­ta­ri­schen Bera­tun­gen noch die schlimms­ten hand­werk­li­chen Feh­ler beho­ben wer­den, bevor sich das Gesetz einer Nach­prü­fung durch das BVerfG und den EuGH stel­len muss, die die Oppo­si­ti­on bereits ange­kün­digt hat.

Recht im Internet: Recht(s)sicher Online kommunizieren

Auf Ein­la­dung der Lan­des­grup­pe Nord­rhein-West­fa­len habe ich am 21. Mai 2015 einen Work­shop zum The­ma „Recht im Inter­net“ in Bonn durch­ge­führt. Anhand von unter­schied­li­chen Sze­na­ri­en habe ich ver­sucht zu erläu­tern, wor­auf Pres­se­spre­cher und Social Media Mana­ger bei ihrer Arbeit beson­ders ach­ten soll­ten. Die PREZI zu der Ver­an­stal­tung ist hier abrufbar.

Presserecht für Behörden, öffentliche Unternehmen und Parteien

Auf Ein­la­dung der Fach­grup­pe Fach­grup­pe Poli­tik & Ver­wal­tung im Bun­des­ver­band deut­scher Pres­se­spre­cher habe ich am 4.5.2015 in Mün­chen einen Work­shop zum The­ma „Pres­se­recht für Behör­den, öffent­li­che Unter­neh­men und Par­tei­en“ am Ober­lan­des­ge­richt Mün­chen ange­bo­ten, der auf viel Inter­es­se gesto­ßen ist, da Kom­mu­ni­ka­ti­ons­ver­ant­wort­li­che gera­de in Behör­den und öffent­li­chen Unter­neh­men all­täg­lich mit pres­se­recht­li­chen Fra­gen kon­fron­tiert sind. Die PREZI zu der Ver­an­stal­tung ist hier abrufbar.