Auf Ein­la­dung der Lan­des­grup­pe Nord­rhein-West­fa­len habe ich am 21. Mai 2015 einen Work­shop zum The­ma „Recht im Inter­net“ in Bonn durchgeführt. 

Anhand von unter­schied­li­chen Sze­na­ri­en habe ich ver­sucht zu erläu­tern, wor­auf Pres­se­spre­cher und Social Media Mana­ger bei ihrer Arbeit beson­ders ach­ten soll­ten: Wel­che recht­li­chen Fall­stri­cke gibt es in Inter­net und Social Web zu beach­ten? Gibt es Beson­der­hei­ten in der Online-Kom­mu­ni­ka­ti­on oder bei Blogs, Foren und Face­book? Und wel­che Fotos und Vide­os darf ich unbe­denk­lich einbinden?


Die PREZI zu der Ver­an­stal­tung ist hier abrufbar: