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Presserecht ist in wesentlichen Teilen Richterrecht. Manche Urteile dürften sich aus dem Blickwinkel eines Pressesprecher im Konfliktfall als positiv erweisen, viele sich aber auch negativ auswirken. Das Präsidium des Bundesverbandes deutscher Pressesprecher hat mich als Justiziar des Verbandes gebeten, in bis zu vier Newslettern pro Jahr die Mitglieder über neue Entwicklungen zu informieren. Bei Fragen und Anregungen zu diesen und anderen Themen rund um das Recht für Pressesprecher können Sie sich für Fragen und Mitglieder für eine kostenlose telefonische Erstberatung direkt an mich wenden. Meine Kontaktdaten finden Sie im Impressum.

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Wiki-Immunity: Durchsetzbarkeit von äußerungsrechtlichen Urteilen gegen Wikipedia

Zwei aktuelle Urteile des LG Hamburg zur Verantwortlichkeit für Wikipedia-Einträge (Urteil v. 26.03.2010, Az. 325 O 321/08 und Urteil v. 02.07.2009, Az. 325 O 321/08) haben in den vergangenen Wochen erneut ein Schlaglicht auf die grundsätzliche Frage der Haftung für rechtswidrige Äußerungen Dritter geworfen, die über das bekannte Meinungsforum, die sog. „Online-Enzyklopädie“ Wikipedia, verbreitet werden. In der Praxis dürfte diese Rechtsprechung bei heutiger Rechtslage auch in Deutschland zu einer „Wiki-Immunity“ führen und einen virtuellen Raum schaffen, in dem selbst innerdeutsche Konflikte nicht mehr wirksam mit gerichtlicher Hilfe beigelegt werden können. Das weißt auf das dahinter liegende, grundsätzliche Problem hin, dass im Internet zunehmend selbst rein innerstaatliche Tatbestände ohne Bezugnahme auf ausländische Rechtsordnungen nicht gelöst werden können. Die Durchsetzbarkeit nationalen Rechts – und damit eines der wesentlichen Rechtsstaatsprinzipien – wird insoweit grundsätzlich zur Disposition gestellt. Selbst in solchen Fällen, in denen die normativen Wertungen in den USA und der Bunderepublik grundsätzlich übereinstimmen. -Comments Welcome!-

Nutzung von “Google Analytics” weiter umstritten: Konflikte mit Datenschutzbeauftragten vorprogrammiert

Der Einsatz des auch bei Pressesprechern beliebten, gebührenfreien Marktforschungs- und Webanalyse-Tools „Google-Analytics“ sei nach Ansicht des Landesbeauftragten für den Datenschutz Rheinland-Pfalz in der gegenwärtigen rechtlichen und technischen Ausgestaltung nicht datenschutzkonform. Kern seiner Kritik ist die Übermittlung von vollständigen IP-Adressen an den US-Konzern, der verdächtigt wird, diese mit bei ihm vorhandenen Daten des Nutzers zusammenzuführen, der dagegen nicht widersprechen kann. Rechtlich ist die Situation aber weniger eindeutig, als die Datenschützer behaupten: Konflikte sind daher vorprogrammiert.

Opt-Out ok – Wirksamkeit einer formularmäßigen Einwilligung in die Zusendung von Werbung per Post

Nach Auffassung des BGH sind die sog. Opt-Out-Regelungen auch nach der Neuregelung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) zulässig – allerdings nur wenn dem Hervorhebungserfordernis hinreichend Genüge getan wurde.

EU beschließt Änderung der Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation

Mit den Vorgaben aus Brüssel sollen die Mitgliedsstaaten die Position von Verbrauchern stärken, z.B. wenn es darum geht über Datenlecks informiert zu werden.

Keine Überwachungspflicht des Suchmaschinen-Betreibers in Bezug auf Rechtsverstöße

Das Oberlandesgericht (OLG) Hamburg verneint eine Pflicht von Personen- Such-maschinen-Betreibern aktiv nach Persönlichkeitsrechtsverletzungen innerhalb der Suchergebnisse ihrer Seite zu fahnden – auch wenn sie bereits von einer konkreten Verletzung erfahren und diese beseitigt haben.

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Ein Pächter stört, ein Verpächter nicht – Störerhaftung des Verpächters einer Domain

Der BGH entlässt die Verpächter von Internet-Seiten aus der Haftung wegen persönlichkeitsrechtlicher Verletzung durch den jeweiligen Pächter.

Die Lüge im Fokus – Zum Schutz der Meinungsfreiheit bei Verbreitung fremder Äußerungen in einem Interview

Helmut Marktwort, noch-Herausgeber des „Focus“, muss es nach Auffassung des BGH als Meinungsäußerung hinnehmen, wenn jemand in einem Interview Verfälschungen der Focus-Berichterstattungen mit den Worten „heute wird offen gelogen“ beschreibt.

Der Name bleibt – Namensnennung in Online-Archiven erlaubt

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass die Klarnamen von Straftätern nachträglich nicht mehr aus Online-Archiven zu löschen sind. Das Persönlichkeitsrecht sowie das Resozialisierungsinteresse der Täter treten im konkreten Fall zurück.

Bildaufnahmen im Gerichtssaal – Anonymisieren ja, ganz ohne Bilder nein

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat im „Koma-Saufen“-Prozess über das Verhältnis von Persönlichkeitsrechten eines Angeklagten und dem Recht der Presse an Berichterstattung geurteilt.

Zulässigkeit von Online-Durchsuchungen

Ermittler dürfen nur unter strengen Voraussetzungen auf Computer zugreifen und Daten abrufen. Gesetzliche Normen des NRW-Gesetzes zu Onlinedurchsuchungen erklärt das Bundesverfassungsgericht für nichtig. Ein wichtiges Urteil gegen die um sich greifende Begehrlichkeit des Staates nach immer weiteren Informationen über Bürger und Unternehmen.

Rechtsmissbrauch bei “fliegendem Gerichtsstand”

In Pressesachen kann die Klage an jedem Ort eingereicht werden, an dem z.B. die fragliche Zeitung vertrieben wird. Die Wahl des Gerichtsstandes bei Rechtsverletzungen über das Internet darf jedoch nicht rechtsmissbräuchlich getroffen werden. Das KG Berlin hat in einem besonders gelagerten Fall die Wahl des Gerichtsstands in Internetstreitigkeiten eingeschränkt.

Anwälte dürfen Gegner auf Homepage nennen

Unternehmen können sich gegen die Nennung als Gegner auf Anwaltswebsites nicht wehren. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass Rechtsanwälte mit den Namen von gerichtlich oder außergerichtlich Beklagten werben dürfen. Mit solchen “Gegnerlisten” werben seriöse, aber eben häufig auch weniger seriöse “Opferanwälte”. Manchmal geht es dabei jedoch nicht nur um die Einwerbung ähnlicher Mandate, sondern auch um einen medialen Pranger. Sich dagegen zu wehren wird künftig nicht einfacher.

BVerfG: Anforderungen zum Abdruck einer Gegendarstellung

Die Gegendarstellung ist seit jeher ein recht schwaches Rechtsinstitut zur Durchsetzung von Persönlichkeitsrechten. Nun hat das Bundesverfassungsgericht den Anspruch auf Gegendarstellung weiter erschwert. Pressesprechern dürfte es damit künftig noch schwerer fallen, mal “eben schnell” eine Gegendarstellung zum Abdruck zu bringen.