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Alles Abmahnung, oder was?

Die recht­li­che Ver­ant­wort­lich­keit von Blog­gern für die (jour­na­lis­ti­schen) Inhal­te ihrer Sei­ten führt immer wie­der zu Kon­flik­ten: Schil­de­run­gen über das Tun „böser Abmahn­an­wäl­te“ und nega­ti­ve Kom­men­ta­re über die „schlim­me Zen­sur“, die sie angeb­lich betrei­ben wol­len, fül­len vie­le Sei­ten des Inter­nets. Aber, ist die über den Ein­zel­fall oft weit hin­aus­ge­hen­de, gene­rel­le Kri­tik über­haupt berech­tigt? Ein vir­tu­el­les Streit­ge­spräch mit Ingo Jür­gens­mann, doku­men­tiert auf sei­nem Wind­fluech­ter-Blog.

Im Dickicht – Rechtsfragen der Onlinekommunikation

Par­al­lel mit dem Durch­bruch des Inter­nets wur­den Begrif­fe wie „Inter­net-Recht“ als Bezeich­nun­gen eines neu­en Rechts­ge­biets bzw. eines neu­en Aspek­tes der Kom­mu­ni­ka­ti­ons- und Mei­nungs­frei­heit geprägt. Von weni­gen Aus­nah­men abge­se­hen genügt die bestehen­de Rechts­ord­nung aber zur Lösung der im Inter­net auf­tre­ten­den Rechts­pro­ble­me. Ledig­lich zur Rege­lung eini­ger bis­her unbe­kann­ter tech­ni­scher Beson­der­hei­ten wur­den weni­ge Spe­zi­al­vor­schrif­ten neu geschaf­fen oder wird die Anwend­bar­keit des Rechts noch kon­tro­vers dis­ku­tiert. Die Prä­sen­ta­ti­on zu mei­nem Vor­trag kann hier her­un­ter­ge­la­den werden.