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Kommt jetzt das „Quick“ vor dem „Freeze“?

Wäh­rend sich Netz­po­li­tik und „Zivil­ge­sell­schaft“ noch in sym­bol­haf­ten Dis­kus­sio­nen an der Richt­li­nie zur Vor­rats­da­ten­spei­che­rung abar­bei­ten, schafft das BMI ein­fach Fak­ten und legt dem Bun­des­ka­bi­nett eine gesetz­li­che Ergän­zung des TKG vor, die eine neue elek­tro­ni­sche Schnitt­stel­le zur Abfra­ge von Kun­den­da­ten ein­füh­ren will. Und kaum jemand scheint es zu bemer­ken. Kommt damit das „Quick“ jetzt ohne das „Free­ze“? Ein Kom­men­tar zum Dokument.

Quick Freeze – der Wolf im Schafspelz

So sehr man ver­ste­hen kann, dass Frau Leu­theus­ser-Schnar­ren­ber­ger nicht wie­der von einem Minis­ter­amt zurück­tre­ten will, weil ihr per­sön­lich auf­rich­ti­ges Bemü­hen um den Erhalt bür­ger­li­cher Frei­hei­ten kei­ne Mehr­heit in ihrer Regie­rungs­ko­ali­ti­on fin­det: Mit ihrem Eck­punk­te­pa­pier und dem dar­in vor­ge­stell­ten Kon­zept des „Quick Free­ze plus“ tut sie ihrer Sache und der Dis­kus­si­on um Gren­zen der Über­wa­chung des Inter­net im Ergeb­nis lei­der kei­nen Gefal­len. Lachen­der Drit­ter dürf­ten die Befür­wor­ter einer mög­lichst weit­ge­hen­den Vor­rats­da­ten­spei­che­rung sein. Aber nicht nur dies­be­züg­lich erweist sich ihr Eck­punk­te­pa­pier als „Wolf im Schafs­pelz“. Eine ers­te, sehr kri­ti­sche Analyse.