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Grauzone Werbung und PR

Unter dem Titel „Grau­zo­ne Wer­bung und PR – nicht nur im Gesund­heits­be­reich: Was ist Pres­se­stel­len erlaubt und was (eigent­lich) nicht?“ habe ich auf Ein­la­dung der BdP-Fach­grup­pe Gesund­heit über mei­ne Erfah­run­gen in die­sem Grenz­be­reich refe­riert. Die Pre­zi zu die­sem Work­shop ist hier abrufbar

Neuer Referentenentwurf zum Leistungsschutzrecht: Warum lasst Ihr es nicht einfach bleiben?!

Im Inter­net kur­siert ein neu­er, angeb­lich inzwi­schen unter den Res­sorts abge­stimm­ter Ent­wurf für ein Leis­tungs­schutz­ge­setz zuguns­ten von Pres­se­ver­le­gern. Der Wort­laut die­ses nur noch schlecht getarn­ten Ein­zel­fall­ge­set­zes unter­schei­det sich dabei nur teil­wei­se vom vor­he­ri­gen Ent­wurfs­stand und wird hier vor­ge­stellt. Nach ers­ter Ana­ly­se des „Lex Goog­le“ kann man anschlie­ßend aber nur noch die Fra­ge an die Bun­des­re­gie­rung stel­len: „War­um lasst es Ihr es nicht ein­fach bleiben?!“

BdP Medienrecht Workshop Hamburg

Vor allem in kom­mu­ni­ka­ti­ven Kri­sen­si­tua­tio­nen kann das Recht EINE Ergän­zung für pro­fes­sio­nel­le Kom­mu­ni­ka­to­ren sein. Wel­che recht­li­chen Maß­nah­men in der Kri­sen­kom­mu­ni­ka­ti­on eine Hil­fe sein kön­nen und wie bei­spiels­wei­se mit fal­schen Anschul­di­gun­gen in Inter­net­fo­ren umge­gan­gen wer­den kann, war The­ma eine BdP-Work­shops in Ham­burg. Die Pre­zi zu der Ver­an­stal­tung ist hier abrufbar.

Ein Leistungsschutzrecht widerspricht der Idee von Informationsfreiheit

Ein Leis­tungs­schutz­recht für Pres­se­ver­le­ger ist nicht geeig­net, Gemein­wohl­in­ter­es­sen zu die­nen. Es taugt aber auch nicht dazu, die behaup­te­ten Rechts­pro­ble­me zu besei­ti­gen. Zu dem The­ma habe ich der „IGEL – Initia­ti­ve gegen ein Leis­tungs­schutz­recht“ ein Inter­view gege­ben, das hier mit wei­te­ren Infor­ma­tio­nen abge­ru­fen wer­den kann.

Recht als Werkzeug in der Kommunikation

Vor allem in kom­mu­ni­ka­ti­ven Kri­sen­si­tua­tio­nen kann das Recht EINE Ergän­zung für pro­fes­sio­nel­le Kom­mu­ni­ka­to­ren sein. Wel­che recht­li­chen Maß­nah­men in der Kri­sen­kom­mu­ni­ka­ti­on eine Hil­fe sein kön­nen und wie bei­spiels­wei­se mit fal­schen Anschul­di­gun­gen in Inter­net­fo­ren umge­gan­gen wer­den kann, war The­ma eine BdP-Work­shops in Müns­ter. Die Pre­zi zu der Ver­an­stal­tung ist hier abrufbar.

Social Media im Gesundheitswesen: Umgang mit Chancen und (rechtlichen) Risiken

Um Social Media zu ver­ste­hen und im beruf­li­chen All­tag eines Pres­se­spre­chers rich­tig nut­zen zu kön­nen, müs­sen die Prin­zi­pi­en der „Social Media Revo­lu­ti­on“ ver­stan­den wer­den. Im Gesund­heits­we­sen sind dar­über hin­aus eini­ge recht­li­che Beson­der­hei­ten, wie z.B. Sozi­al­da­ten­schutz und die ärzt­li­che Schwei­ge­pflicht, zu berück­sich­ti­gen. Die Pre­zi zu mei­nem Work­shop mit der Fach­grup­pe Gesund­heit des BdP am 12.01.2012 in Pots­dam ist nach­fol­gend abrufbar.

Kommentar zum Positionspapier der Presseverleger „Kernpunkte des Verlegervorschlags zum Leistungsschutzrecht“

Die Ver­le­ger­ver­bän­de BDZV und VDZ haben anläss­lich des Medi­en­dis­puts des Bun­des­ver­ban­des deut­scher Pres­se­spre­cher ein Papier mit 19 „Kern­punk­ten des Ver­le­ger­vor­schlags zum Leis­tungs­schutz­recht“ (LSR) ver­brei­tet. Da sie die­ses Papier, das hier voll­stän­dig in kur­si­ver Schrift doku­men­tiert wird, auch noch aktu­ell im poli­ti­schen Raum zur Wer­bung für ihre For­de­rung nut­zen, wer­den hier den ein­zel­nen PRO-Argu­men­ten der Ver­le­ger die wich­tigs­ten CON­TRA-Argu­men­te der Kri­ti­ker gegen­über­ge­stellt. Da die Ver­le­ger selbst in wich­ti­gen Punk­ten ihrer For­de­rung auch in die­sem Posi­ti­ons­pa­pier wei­ter­hin bewusst unscharf blei­ben, soll die zuge­spit­ze Kom­men­tie­rung zugleich zu einer Klä­rung der wich­tigs­ten offe­nen Fra­gen für die wei­te­re poli­ti­sche Debat­te beitragen.

Berichte zur BdP-Podiumsdiskussion zu Leistungsschutzrechten

Der Bun­des­ver­band deut­scher Pres­se­spre­cher (BdP) hat­te sei­ne Mit­glie­der und Inter­es­sier­te zum zwei­ten Medi­en­dis­put in die Räum­lich­kei­ten der KfW Ban­ken­grup­pe in Ber­lin ein­ge­la­den Dis­ku­tiert wur­de über das „Leis­tungs­schutz­rech­te für Pres­se­ver­le­ger“. Berich­te und Auf­zeich­nun­gen der Ver­an­stal­tung sind hier abrufbar.