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	<title>Jan Mönikes &#187; Beleidigungen</title>
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	<description>Blog für Netzpolitik, Internet-, Medien- und Presserecht</description>
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		<title>LG Hamburg: Forenhaftung bei Pseudonymen</title>
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		<pubDate>Fri, 12 Feb 2010 23:28:12 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jan Moenikes</dc:creator>
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			<content:encoded><![CDATA[<p class="wp-flattr-button"></p><p>Nach einem Urteil des LG Hamburg müssen Betreiber von Foren in Zukunft die Inhalte ihres Angebotes sorgfältiger prüfen. Das gilt insbesondere, wenn sie Pseudonyme zulassen und schwerwiegende Verletzungen zu erwarten sind. Der Forenbetreiber habe einen &#8220;gleitenden Sorgfaltsmaßstab&#8221; zu beachten. Dass sich daraus gegebenenfalls Überwachungspflichten für die Betreiber von Internetseiten und erhebliche Belastungen ergeben können, ändert hieran grundsätzlich nichts. Sollte dieses Urteil auch in nächster Instanz &#8220;halten&#8221; wäre es ein weiterer Schritt in Richtung einer Verbesserung der Rechtsposition der Opfer von Beleidigungen und Verleumdungen im Internet. Mit erst jetzt veröffentlichtem Urteil vom 7. Dezember 2007 (Az. 324 O 794/07) hat das LG Hamburg die Forenhaftung erneut verschärft. Danach hätte der betroffene Forenbetreiber alle Kommentare – unabhängig von Anzahl der Beiträge und Größe des Forums – einer Vorabüberprüfung unterziehen müssen. Ein Betreiber von Foren müsse um so mehr Aufwand hinsichtlich der Kontrolle der Kommentare auf sich nehmen, je konkreter die Vermutung sein müsse, dass es durch Kommentare auf einer Internetseite zu Persönlichkeitsrechtsverletzungen Dritter kommen wird, und je schwerwiegender die zu befürchtenden Verletzungen sind. Im konkreten Fall hatte der Moderator des Forums selber einen &#8220;außerordentlich scharfen und polemisierenden Beitrag&#8221; zu dem streitgegenständlichen Thema verfasst. Dies war Anlass des Gerichts verschärfte Anforderungen an die Maßstäbe der Forenhaftung anzulegen, zumal der Forenbetreiber bei Kommentaren nicht auf die Anzeige des Klarnamens bestehe, sondern Pseudonyme zugelassen habe. Unbeachtlich blieb für das Gericht, dass der Moderator den umstrittenen Beitrag am nächsten Morgen freiwillig gelöscht hatte. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. </p>
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		<title>Der gute Ruf im Web 2.0</title>
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		<pubDate>Thu, 11 Feb 2010 21:33:27 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jan Moenikes</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Der gute Ruf im Web 2.0 - User genered content, user generated problems?! Eine Servicebroschüre des Bundesverband deutscher Pressesprecher mit Stand 2006 hier zum ...]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="wp-flattr-button"></p><p><a href="http://www.moenikes.de/ITC/wp-content/uploads/2010/02/WebZwoNull.bmp"><img src="http://www.moenikes.de/ITC/wp-content/uploads/2010/02/WebZwoNull.bmp" alt="" title="Web 2.0" class="alignleft size-full wp-image-83" /></a>Das Internet gewinnt auch als Massenmedium zunehmend an Bedeutung. Konflikte um Äußerungen spielen sich zunehmend dort ab. Der Streit kann sich um redaktionelle Beiträge auf der (eigenen) Website, Pressemitteilungen, Onlinearchive und ähnliches drehen. Wikis, Blogs und Meinungsforen, bei denen die Nutzer ohne redaktionellen Einfluss „ungefiltert“ an ein Millionenpublikum auch unsachlichste Äußerungen verbreiten können, erweitern das Konfliktpotential beträchtlich. Anonyme Beleidigungen und Verleumdungen, Geheimnisverrat, bis hin zum Cyber-Stalking oder -Mobbing, werfen die dringliche Frage nach der Verantwortlichkeit der Plattformbetreiber auf. Denn, die Täter verstecken sich meist hinter Pseudonymen, der Forenbetreiber behauptet, nichts dafür zu können und daher auch nichts dagegen tun zu müssen. Als Dummer fühlt sich das Opfer, das hilflos zusehen muss, wie man straflos seinen öffentlichen Ruf beschädigt und der Plattformbetreiber durch die „Pageviews“ sogar noch Werbegeld verdient.</p>
<p>Gerade Personen, die wie Pressesprecher berufsbedingt in der Öffentlichkeit stehen, können dadurch erhebliche Nachteile erleiden. Selbst abseitigste „Userforen“ werden heute von Suchmaschinen erfasst und erschlossen. Eine anonyme Äußerung wie beispielsweise: „Pressesprecher P ist ein naiver Trottel, der alles nachplappert, was die Unternehmensspitze von sich gibt“, durch einen missliebigen Konkurrenten, kann in den Suchergebnissen schnell nach oben rücken. Noch schädlicher als solch plumpen Beleidigungen können für Unternehmen und Karriere natürlich perfide Falschinformationen und böse Verleumdungen sein. Denn, im Internet „versendet“ sich nichts, sondern bleibt meist noch nach Jahren leicht aufzufinden. Und welcher Personalchef „googelt“ heute nicht nach einem Bewerber, um sich vor einem persönlichen Gespräch einen ersten Eindruck zu verschaffen? Doch, was kann der betroffenen Pressesprecher bzw. sein Unternehmen gegen problematische Äußerungen im „Web 2.0“ tun?</p>
<p>Hier geht´s zum Download: <a href='http://www.moenikes.de/ITC/wp-content/uploads/2010/02/servicepaper_10_web1.pdf'>BdP Servicebroschüre Web 2.0</a></p>
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