Wäh­rend sich Netz­po­li­tik und „Zivil­ge­sell­schaft“ noch in sym­bol­haf­ten Dis­kus­sio­nen an der Richt­li­nie zur Vor­rats­da­ten­spei­che­rung abar­bei­ten, schafft das BMI ein­fach Fak­ten und legt dem Bun­des­ka­bi­nett eine gesetz­li­che Ergän­zung des TKG vor, die eine neue elek­tro­ni­sche Schnitt­stel­le zur Abfra­ge von Kun­den­da­ten ein­füh­ren will. Und kaum jemand scheint es zu bemer­ken. Kommt damit das „Quick“ jetzt ohne das „Free­ze“? Ein Kom­men­tar zum Dokument.