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Neuer Referentenentwurf zum Leistungsschutzrecht: Warum lasst Ihr es nicht einfach bleiben?!

Im Inter­net kur­siert ein neu­er, angeb­lich inzwi­schen unter den Res­sorts abge­stimm­ter Ent­wurf für ein Leis­tungs­schutz­ge­setz zuguns­ten von Pres­se­ver­le­gern. Der Wort­laut die­ses nur noch schlecht getarn­ten Ein­zel­fall­ge­set­zes unter­schei­det sich dabei nur teil­wei­se vom vor­he­ri­gen Ent­wurfs­stand und wird hier vor­ge­stellt. Nach ers­ter Ana­ly­se des „Lex Goog­le“ kann man anschlie­ßend aber nur noch die Fra­ge an die Bun­des­re­gie­rung stel­len: „War­um lasst es Ihr es nicht ein­fach bleiben?!“

Quick Freeze – der Wolf im Schafspelz

So sehr man ver­ste­hen kann, dass Frau Leu­theus­ser-Schnar­ren­ber­ger nicht wie­der von einem Minis­ter­amt zurück­tre­ten will, weil ihr per­sön­lich auf­rich­ti­ges Bemü­hen um den Erhalt bür­ger­li­cher Frei­hei­ten kei­ne Mehr­heit in ihrer Regie­rungs­ko­ali­ti­on fin­det: Mit ihrem Eck­punk­te­pa­pier und dem dar­in vor­ge­stell­ten Kon­zept des „Quick Free­ze plus“ tut sie ihrer Sache und der Dis­kus­si­on um Gren­zen der Über­wa­chung des Inter­net im Ergeb­nis lei­der kei­nen Gefal­len. Lachen­der Drit­ter dürf­ten die Befür­wor­ter einer mög­lichst weit­ge­hen­den Vor­rats­da­ten­spei­che­rung sein. Aber nicht nur dies­be­züg­lich erweist sich ihr Eck­punk­te­pa­pier als „Wolf im Schafs­pelz“. Eine ers­te, sehr kri­ti­sche Analyse.