Es ist eine belie­be­te weil prak­ti­sche Metho­de: die ordent­li­che Mit­glie­der­ver­samm­lung ist beschluss­un­fä­hig. Also wird sie an Ort und Stel­le als außer­or­dent­li­che Mit­glie­der­ver­samm­lung neu ein­be­ru­fen und es wer­den Beschlüs­se gefasst. Die Fra­ge ist nur: Geht das?