In Pres­se­sa­chen kann die Kla­ge an jedem Ort ein­ge­reicht wer­den, an dem z.B. die frag­li­che Zei­tung ver­trie­ben wird. Die Wahl des Gerichts­stan­des bei Rechts­ver­let­zun­gen über das Inter­net darf jedoch nicht rechts­miss­bräuch­lich getrof­fen wer­den. Das KG Ber­lin hat in einem beson­ders gela­ger­ten Fall die Wahl des Gerichts­stands in Inter­net­strei­tig­kei­ten eingeschränkt.