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EU-Datenschutz-Grundverordnung: Ein Überblick

Mit der Vor­stel­lung ihres Ent­wur­fes für eine Daten­schutz­grund­ver­ord­nung im Janu­ar die­sen Jah­res, hat die EU-Kom­mis­si­on die Dis­kus­si­on um eine Wei­ter­ent­wick­lung der seit 1995 gel­ten­den EU-Daten­schutz­richt­li­nie eröff­net. Um einen Ein­stieg in die Debat­te dar­über zu erleich­tern, habe ich bei der SPD-Land­tags­frak­ti­on Baden-Würt­tem­berg und dem Gesprächs­kreis Netz­po­li­tik beim SPD-Par­tei­vor­stand einen Vor­trag gehal­ten, zu dem die Prä­sen­ta­ti­on hier abge­ru­fen wer­den kann.

Vorratsdatenspeicherung: Stand der Debatte

Seit eini­gen Tagen wird ein Mus­ter­an­trag des Gesprächs­krei­ses Netz­po­li­tik der SPD zur Vor­rats­da­ten­spei­che­rung breit dis­ku­tiert. Ihm wird unter­stellt, dass er eine flä­chen­de­cken­de Über­wa­chung des Inter­net­ver­kehrs und des Kom­mu­ni­ka­ti­ons­ver­hal­tens der Bür­ger ein­füh­ren wol­le. Der Gespräch­kreis for­de­re angeb­lich, bis an die vom Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt vor­ge­ge­be­nen Gren­zen oder sogar dar­über hin­aus zu gehen. Die­ses aber ist genau­so falsch, wie der Ein­druck, der im Rah­men die­ser Kri­tik erzeugt wird: Das es bezo­gen auf die Vor­rats­da­ten­spei­che­rung auf­grund des Urteils des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­rich­tes in Deutsch­land über­haupt kei­ner poli­ti­schen Dis­kus­si­on bedür­fe, „wie“ die Richt­li­nie der EU und ihre Umset­zung in Deutsch­land aus­se­hen soll und sich die Dis­kus­si­on inner­halb der SPD daher allein auf das „ob“ beschrän­ken könn­te. Das das BMJ mit Vor­la­ge sei­nes Gesetz­ent­wur­fes im Juni 2011 die Dis­kus­si­on um die Vor­rats­da­ten­spei­che­rung wie­der eröff­net hat, wür­de eine sol­che Vogel-Strauß-Tak­tik aber der für die kom­men­de poli­ti­sche Aus­ein­an­der­set­zung drin­gend not­wen­di­gen Ori­en­tie­rung der Par­tei scha­den, so dass drin­gen­der Bedarf zur Klar­stel­lung und Stand­ort­be­stim­mung besteht.