Ermitt­ler dür­fen nur unter stren­gen Vor­aus­set­zun­gen auf Com­pu­ter zugrei­fen und Daten abru­fen. Gesetz­li­che Nor­men des NRW-Geset­zes zu Online­durch­su­chun­gen erklärt das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt für nich­tig. Ein wich­ti­ges Urteil gegen die um sich grei­fen­de Begehr­lich­keit des Staa­tes nach immer wei­te­ren Infor­ma­tio­nen über Bür­ger und Unternehmen.