Der Auskunftsanspruch in den Landespressegesetzen sichert Journalisten zu, dass Behörden den Vertretern der Medien auf Anfrage Auskünfte zu gestellten Fragen erteilen müssen. In einem Workshop für Behördenleiter in Baden-Württemberg habe ich die daraus resultierenden Fragen der Praxis zu beantworten versucht. Die Prezi dieser Veranstaltung ist hier abrufbar.