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Nutzung von „Google Analytics“ weiter umstritten: Konflikte mit Datenschutzbeauftragten vorprogrammiert

Der Ein­satz des auch bei Pres­se­spre­chern belieb­ten, gebüh­ren­frei­en Markt­for­schungs- und Web­ana­ly­se-Tools „Goog­le-Ana­ly­tics“ sei nach Ansicht des Lan­des­be­auf­trag­ten für den Daten­schutz Rhein­land-Pfalz in der gegen­wär­ti­gen recht­li­chen und tech­ni­schen Aus­ge­stal­tung nicht daten­schutz­kon­form. Kern sei­ner Kri­tik ist die Über­mitt­lung von voll­stän­di­gen IP-Adres­sen an den US-Kon­zern, der ver­däch­tigt wird, die­se mit bei ihm vor­han­de­nen Daten des Nut­zers zusam­men­zu­füh­ren, der dage­gen nicht wider­spre­chen kann. Recht­lich ist die Situa­ti­on aber weni­ger ein­deu­tig, als die Daten­schüt­zer behaup­ten: Kon­flik­te sind daher vorprogrammiert.