Das Bundesministerium für Justiz hat einen „Entwurf eines Siebenten Gesetzes zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes“ in die Ressortabstimmung innerhalb der Bundesregierung gegeben. Durch diesen „Gesetzentwurf soll sichergestellt werden, dass Presseverlage im Online-Bereich nicht schlechtergestellt sind als andere Werkvermittler“. Dafür soll „ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage eingeführt werden“. Vorgeschlagen sind dafür neue §§ 87f‑h UrhG, die hier kurz vorgestellt werden.