Das Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Jus­tiz hat einen „Ent­wurf eines Sie­ben­ten Geset­zes zur Ände­rung des Urhe­ber­rechts­ge­set­zes“ in die Res­sort­ab­stim­mung inner­halb der Bun­des­re­gie­rung gege­ben. Durch die­sen „Gesetz­ent­wurf soll sicher­ge­stellt wer­den, dass Pres­se­ver­la­ge im Online-Bereich nicht schlech­ter­ge­stellt sind als ande­re Werk­ver­mitt­ler“. Dafür soll „ein Leis­tungs­schutz­recht für Pres­se­ver­la­ge ein­ge­führt wer­den“. Vor­ge­schla­gen sind dafür neue §§ 87f‑h UrhG, die hier kurz vor­ge­stellt werden.