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Quick Freeze – der Wolf im Schafspelz

So sehr man ver­ste­hen kann, dass Frau Leu­theus­ser-Schnar­ren­ber­ger nicht wie­der von einem Minis­ter­amt zurück­tre­ten will, weil ihr per­sön­lich auf­rich­ti­ges Bemü­hen um den Erhalt bür­ger­li­cher Frei­hei­ten kei­ne Mehr­heit in ihrer Regie­rungs­ko­ali­ti­on fin­det: Mit ihrem Eck­punk­te­pa­pier und dem dar­in vor­ge­stell­ten Kon­zept des „Quick Free­ze plus“ tut sie ihrer Sache und der Dis­kus­si­on um Gren­zen der Über­wa­chung des Inter­net im Ergeb­nis lei­der kei­nen Gefal­len. Lachen­der Drit­ter dürf­ten die Befür­wor­ter einer mög­lichst weit­ge­hen­den Vor­rats­da­ten­spei­che­rung sein. Aber nicht nur dies­be­züg­lich erweist sich ihr Eck­punk­te­pa­pier als „Wolf im Schafs­pelz“. Eine ers­te, sehr kri­ti­sche Analyse.

Fragen und Antworten zum Leistungsschutzrecht für Presseverleger

Irr­tü­mer, Unge­nau­ig­kei­ten und bewuss­te Irre­füh­rung bestim­men die Debat­te über das geplan­te Leis­tungs­schutz­recht für Pres­se­ver­le­ger. Die­ser Arti­kel soll einen umfas­sen­den Über­blick bie­ten und Ant­wor­ten auf die wich­tigs­ten Fra­gen zu die­sem The­ma geben. Die­se FAQ wer­den lau­fend aktua­li­siert und dem jewei­li­gen Infor­ma­ti­ons- und Dis­kus­si­ons­stand ange­passt. Wei­te­re aktu­el­le Infos gibt es auf: http://leistungsschutzrecht.info.