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Neuer Referentenentwurf zum Leistungsschutzrecht: Warum lasst Ihr es nicht einfach bleiben?!

Im Inter­net kur­siert ein neu­er, angeb­lich inzwi­schen unter den Res­sorts abge­stimm­ter Ent­wurf für ein Leis­tungs­schutz­ge­setz zuguns­ten von Pres­se­ver­le­gern. Der Wort­laut die­ses nur noch schlecht getarn­ten Ein­zel­fall­ge­set­zes unter­schei­det sich dabei nur teil­wei­se vom vor­he­ri­gen Ent­wurfs­stand und wird hier vor­ge­stellt. Nach ers­ter Ana­ly­se des „Lex Goog­le“ kann man anschlie­ßend aber nur noch die Fra­ge an die Bun­des­re­gie­rung stel­len: „War­um lasst es Ihr es nicht ein­fach bleiben?!“

Referentenentwurf für das Leistungsschutzrecht für Presseverleger

Das Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Jus­tiz hat einen „Ent­wurf eines Sie­ben­ten Geset­zes zur Ände­rung des Urhe­ber­rechts­ge­set­zes“ in die Res­sort­ab­stim­mung inner­halb der Bun­des­re­gie­rung gege­ben. Durch die­sen „Gesetz­ent­wurf soll sicher­ge­stellt wer­den, dass Pres­se­ver­la­ge im Online-Bereich nicht schlech­ter­ge­stellt sind als ande­re Werk­ver­mitt­ler“. Dafür soll „ein Leis­tungs­schutz­recht für Pres­se­ver­la­ge ein­ge­führt wer­den“. Vor­ge­schla­gen sind dafür neue §§ 87f‑h UrhG, die hier kurz vor­ge­stellt werden.

Die Gedanken sind frei?! Leistungsschutz und Urheberrecht

Leis­tungs­schutz und Urhe­ber­recht ste­hen aktu­ell in der poli­ti­schen Dis­kus­si­on. Was steckt hin­ter den aktu­el­len For­de­run­gen der Ver­le­ger­ver­bän­de? Wer soll künf­tig für Infor­ma­tio­nen zah­len, auch wenn sie allen frei zugäng­lich sind und wel­che Rol­le spie­len die soge­nann­ten Ver­wer­tungs­ge­sell­schaf­ten? Auf der Tagung des Juso-Bun­des­vor­stan­des „Links 2011“ habe ich in einer The­sen­werk­statt von der aktu­el­len Debat­te um das Leis­tungs­schutz­recht aus­ge­hend ver­sucht, mit den Teil­neh­mern die wich­ti­gen poli­ti­schen Fra­gen der Wis­sens­ver­wer­tung zu klä­ren und Posi­tio­nen zu ent­wi­ckeln. Die Pre­zi des Work­shops ist hier abrufbar.

Kommentar zum Positionspapier der Presseverleger „Kernpunkte des Verlegervorschlags zum Leistungsschutzrecht“

Die Ver­le­ger­ver­bän­de BDZV und VDZ haben anläss­lich des Medi­en­dis­puts des Bun­des­ver­ban­des deut­scher Pres­se­spre­cher ein Papier mit 19 „Kern­punk­ten des Ver­le­ger­vor­schlags zum Leis­tungs­schutz­recht“ (LSR) ver­brei­tet. Da sie die­ses Papier, das hier voll­stän­dig in kur­si­ver Schrift doku­men­tiert wird, auch noch aktu­ell im poli­ti­schen Raum zur Wer­bung für ihre For­de­rung nut­zen, wer­den hier den ein­zel­nen PRO-Argu­men­ten der Ver­le­ger die wich­tigs­ten CON­TRA-Argu­men­te der Kri­ti­ker gegen­über­ge­stellt. Da die Ver­le­ger selbst in wich­ti­gen Punk­ten ihrer For­de­rung auch in die­sem Posi­ti­ons­pa­pier wei­ter­hin bewusst unscharf blei­ben, soll die zuge­spit­ze Kom­men­tie­rung zugleich zu einer Klä­rung der wich­tigs­ten offe­nen Fra­gen für die wei­te­re poli­ti­sche Debat­te beitragen.

Fragen und Antworten zum Leistungsschutzrecht für Presseverleger

Irr­tü­mer, Unge­nau­ig­kei­ten und bewuss­te Irre­füh­rung bestim­men die Debat­te über das geplan­te Leis­tungs­schutz­recht für Pres­se­ver­le­ger. Die­ser Arti­kel soll einen umfas­sen­den Über­blick bie­ten und Ant­wor­ten auf die wich­tigs­ten Fra­gen zu die­sem The­ma geben. Die­se FAQ wer­den lau­fend aktua­li­siert und dem jewei­li­gen Infor­ma­ti­ons- und Dis­kus­si­ons­stand ange­passt. Wei­te­re aktu­el­le Infos gibt es auf: http://leistungsschutzrecht.info.