Eines der media­len Groß­ereig­nis­se des Jah­res 2009 war der „Fall Tauss“. Gemein­sam mit ande­ren Fäl­len geriet dort die „akti­ve Medi­en­ar­beit“ der Ermitt­lungs­be­hör­den in die Kri­tik von Ver­tei­di­gung und Öffent­lich­keit. Dar­aus ergab sich eine Debat­te über die Zuläs­sig­keit und die Gren­zen der „Liti­ga­ti­on-PR“, die bis heu­te anhält.
In dem Auf­satz „Die Wahr­neh­mung schlägt die Fak­ten: Der Fall Tauss uns sei­ne media­le Insze­nie­rung“, der als Bei­trag im Sam­mel­band „Die Öffent­lich­keit als Rich­ter? – Liti­ga­ti­on-PR als neue Metho­de der Rechts­fin­dung“ erscheint, der von Prof. Dr. Dr. Vol­ker Boeh­me-Neß­ler her­aus­ge­ge­ben wird, ver­su­chen die Rechts­an­wäl­te Jan Möni­kes und Dr. Gre­gor Wett­berg die Ereig­nis­se nach­zu­zeich­nen und damit ihre Vor­schlä­ge bezüg­lich künf­ti­ger Gren­zen der Öffent­lich­keits­ar­beit von Staats­an­walt­schaf­ten zu begründen.