Eines der medialen Großereignisse des Jahres 2009 war der „Fall Tauss“. Gemeinsam mit anderen Fällen geriet dort die „aktive Medienarbeit“ der Ermittlungsbehörden in die Kritik von Verteidigung und Öffentlichkeit. Daraus ergab sich eine Debatte über die Zulässigkeit und die Grenzen der „Litigation-PR“, die bis heute anhält.
In dem Aufsatz „Die Wahrnehmung schlägt die Fakten: Der Fall Tauss uns seine mediale Inszenierung“, der als Beitrag im Sammelband „Die Öffentlichkeit als Richter? – Litigation-PR als neue Methode der Rechtsfindung“ erscheint, der von Prof. Dr. Dr. Volker Boehme-Neßler herausgegeben wird, versuchen die Rechtsanwälte Jan Mönikes und Dr. Gregor Wettberg die Ereignisse nachzuzeichnen und damit ihre Vorschläge bezüglich künftiger Grenzen der Öffentlichkeitsarbeit von Staatsanwaltschaften zu begründen.