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	<title>Jan Mönikes &#187; Persönlichkeitsrecht</title>
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	<description>Blog für Netzpolitik, Internet-, Medien- und Presserecht</description>
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		<title>Umfangreiche Onlinearchive bergen weiter rechtliche Risiken</title>
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		<pubDate>Mon, 27 Jun 2011 10:34:52 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jan Moenikes</dc:creator>
				<category><![CDATA[BdP Newsletter]]></category>
		<category><![CDATA[Online-Recht]]></category>
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		<category><![CDATA[Persönlichkeitsrecht]]></category>
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		<description><![CDATA[Wie schon mehrfach in der Vergangenheit in vergleichbaren Fällen hat der BGH in einem weiteren Urteil entschieden, dass eine Zeitung ihr Online-Archiv, in dem ...]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="wp-flattr-button"></p><p><em>Wie schon mehrfach in der Vergangenheit in vergleichbaren Fällen (u.a. BGH, Urt. v. 15.12.2009 &#8211; Az.: VI ZR 227/08) hat der BGH in einem weiteren Urteil am 01.02.2011 (Az.: VI ZR 345/09) entschieden, dass eine Zeitung ihr Online-Archiv, in dem namentlich über einen Mörder berichtet wird, nicht nachträglich löschen muss. Eine neue Entscheidung des Oberlandesgericht Hamburg am 15.03.2011 zur gleichgelagerten Frage (Az.: 7 U 45/10) weist dagegen wieder in eine andere Richtung.</em></p>
<p>Das aktuelle BGH-Urteil gewichtet im Rahmen einer Abwägung das Informationsinteresse der Öffentlichkeit und das Recht auf freie Meinungsäußerung schwerer als das Interesse des Klägers, nicht namentlich genannt zu werden. Durch die Nennung und fortlaufende Verbreitung (Abrufbarkeit) des Archivbeitrages bestehe zwar die Gefahr, dass der Kläger Schwierigkeiten bei seiner Resozialisierung ausgesetzt sei, diese Gefahr sei hier aber als gering einzustufen. </p>
<p>Entgegengesetzt entschied im März dieses Jahres in einem ähnlichen Fall jedoch das Oberlandesgericht Hamburg. Ein Mörder darf hier im Online-Archiv der Beklagten nicht namentlich genannt werden und eine Löschungspflicht für das beklagte Medium wurde damit bejaht. </p>
<p>Damit will das OLG aber keinesfalls dem BGH widersprechen. Denn dieser Fall weist nach Ansicht des Oberlandesgerichts eine Besonderheit auf, die zu einer anderen Beurteilung führen musste: Während die Beklagte in ihrem Online-Archiv einen Bericht über den Kläger aus dem Jahr 2006 zum Abruf bereithielt, war der Kläger seit dem Jahr 2008 auf Bewährung aus der Haft entlassen worden. Das führte nach Ansicht des Gerichts dazu, dass der Kläger nun tatsächlich ein Resozialisierungsinteresse habe, das bei weiterer Nennung seines Namens gefährdet werden könne. Im vorliegenden Fall überwiege das Interesse des Klägers auf Nichtnennung seines Namens, da er auf Bewährung sei. Erschwerend komme hinzu, dass bereits der 2006 veröffentlichte Bericht den Kläger rechtswidrig in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt habe. Die Einstellung des Berichts in das Onlinearchiv sei damit schon damals rechtswidrig gewesen.</p>
<p>Es bleibt abzuwarten, ob der BGH (im Fall er damit befasst wird) erneut das Urteil des Oberlandesgericht verwerfen wird. Soweit sich aber der ursprüngliche Artikel als persönlichkeitsrechtswidrig erweist, wäre lediglich bestätigt, dass es keinen Anspruch auf die Verbreitung persönlichkeitsrechtswidirger Inhalte geben kann &#8211; auch nicht in einem Archiv. </p>
 <p><a href="http://www.moenikes.de/ITC/?flattrss_redirect&amp;id=861&amp;md5=9d0628dacc85f4d231791261dd13238c" title="Flattr" target="_blank"><img src="http://www.moenikes.de/ITC/wp-content/plugins/flattr/img/flattr-badge-large.png" alt="flattr this!"/></a></p>]]></content:encoded>
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		<title>Medien und Recht: Vortrag beim Presseklub Kassel</title>
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		<pubDate>Sat, 02 Apr 2011 17:27:35 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jan Moenikes</dc:creator>
				<category><![CDATA[Dokumente und Vorträge]]></category>
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		<category><![CDATA[Verdachtsberichterstattung]]></category>

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		<description><![CDATA[Auf Einladung des Presseclub Kassel e.V. habe ich am 24.03.2011 einen Überblicks-Vortrag zum Thema "Medien und Recht" gehalten. Schwerpunkt war das nicht nur für Journalisten sehr relevante Thema "Verdachtsberichterstattung". Die Prezi des Workshop-Abends ist hier abrufbar.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="wp-flattr-button"></p><p><a href="http://www.moenikes.de/ITC/wp-content/uploads/2011/04/header.gif"><img src="http://www.moenikes.de/ITC/wp-content/uploads/2011/04/header-e1301767410299-300x45.gif" alt="" title="Pressclub Kassel" width="300" height="45" class="alignleft size-medium wp-image-745" /></a>Auf Einladung des <a href="http://www.presseclub-kassel.de/neu/index.php">Presseclub Kassel e.V.</a> habe ich am 24.03.2011 einen Überblicks-Vortrag zum Thema &#8220;Medien und Recht&#8221; gehalten. die Prezi des Abends ist hier abrufbar. Einer der Schwerpunkte lag dabei &#8211; aufgrund der gemischten Zusammensetzung der Teilnehmer &#8211; auf dem Thema &#8220;Verdachtsberichterstattung&#8221;. Hier sei besonders auf die gute <a href="http://www.litigation-pr-blog.de/2010/10/10/sieben-punkte-zur-verdachtsberichterstattung/">Übersicht von Thomas Mike Peters</a> verwiesen, die ich dabei verwendet habe.</p>
<p><a href="http://flattr.com/thing/161203/Medien-und-Recht-Vortrag-beim-Presseklub-Kassel" target="_blank"><br />
<img src="http://api.flattr.com/button/flattr-badge-large.png" alt="Flattr this" title="Flattr this" border="0" /></a></p>
<p><object id="prezi_cd2ce41783d277685657697db0d168846a0c1d07" name="prezi_cd2ce41783d277685657697db0d168846a0c1d07" classid="clsid:D27CDB6E-AE6D-11cf-96B8-444553540000" width="550" height="400"><param name="movie" value="http://prezi.com/bin/preziloader.swf"/><param name="allowfullscreen" value="true"/><param name="allowscriptaccess" value="always"/><param name="bgcolor" value="#ffffff"/><param name="flashvars" value="prezi_id=cd2ce41783d277685657697db0d168846a0c1d07&amp;lock_to_path=0&amp;color=ffffff&amp;autoplay=no&amp;autohide_ctrls=0"/><embed id="preziEmbed_cd2ce41783d277685657697db0d168846a0c1d07" name="preziEmbed_cd2ce41783d277685657697db0d168846a0c1d07" src="http://prezi.com/bin/preziloader.swf" type="application/x-shockwave-flash" allowfullscreen="true" allowscriptaccess="always" width="550" height="400" bgcolor="#ffffff" flashvars="prezi_id=cd2ce41783d277685657697db0d168846a0c1d07&amp;lock_to_path=0&amp;color=ffffff&amp;autoplay=no&amp;autohide_ctrls=0"></embed></object> </p>
 <p><a href="http://www.moenikes.de/ITC/?flattrss_redirect&amp;id=732&amp;md5=5aec8062b90c4db90c93b96df0b24afc" title="Flattr" target="_blank"><img src="http://www.moenikes.de/ITC/wp-content/plugins/flattr/img/flattr-badge-large.png" alt="flattr this!"/></a></p>]]></content:encoded>
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		<title>BVerfG contra Hanseatisches Oberlandesgericht: die Öffentlichkeit interessiert sich sehr wohl für freiheitlich-demokratisches Cannabis</title>
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		<pubDate>Tue, 24 Aug 2010 13:53:56 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jan Moenikes</dc:creator>
				<category><![CDATA[BdP Newsletter]]></category>
		<category><![CDATA[Medienrecht]]></category>
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		<category><![CDATA[Pressefreiheit]]></category>

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		<description><![CDATA[Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) verwarf eine Entscheidung des Hanseatischen Oberlandesgerichtes zur Frage ob die Cannabis-Pflanzen des heranwachsenden Sohnes im Hause einer bekannten Politikerin belanglos sei. ]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="wp-flattr-button"></p><p>Das BVerfG hat die Abwägung zwischen Meinungsfreiheit und allgemeinem Persönlichkeitsrecht, wie sie die Hamburger Presserichter in zwei vorangegangenen Entscheidungen vorgenommen hatten, sehr deutlich als unzureichend verworfen und den Richterkollegen attestiert, sie offenbarten ein „grundlegendes Fehlverständnis des Gewährleistungsgehaltes der Meinungs- und Pressefreiheit“.</p>
<p>Im dem Fall hatte der „Stern“ anlässlich einer Homestory über die damalige Generalsekretärin einer deutschen politischen Partei die Cannabis-Pflanze deren damals 18-jährigen Sohnes entdeckt und darüber berichtet. Dies führte zu einem Ermittlungsverfahren und einer Haudurchsuchung. Die Politikerin und ihre Partei behaupteten, der Sohn habe einfach „verschiedene Samenkörner […] eingepflanzt, von denen sich einer zu einer Hanfpflanze entwickelt habe“. </p>
<p>Andere Medien griffen das Thema in der Folge auf, so auch die „t-online-Nachrichten“. Dies untersagte ihnen der Sohn der Politikerin und bekam zunächst Recht: Es erscheine bereits zweifelhaft, ob angesichts der objektiven Belanglosigkeit des Vorfalls überhaupt ein anerkennenswertes Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit hinsichtlich des Ermittlungsverfahrens gegeben sei. Jedenfalls aber führe das geringe Lebensalter des Klägers dazu, dass sein Interesse, nicht in der Öffentlichkeit genannt zu werden, überwiege. </p>
<p>Das sah das BVerfG allerdings völlig anders: „Die Meinungsfreiheit steht nicht unter einem allgemeinen Vorbehalt des öffentlichen Interesses, sondern sie verbürgt primär die Selbstbestimmung des einzelnen Grundrechtsträgers über die Entfaltung seiner Persönlichkeit in der Kommunikation mit anderen.“ Außerdem könne die geringe Bedeutung des strafrechtlichen Vorwurfs nicht isoliert zur Bemessung des öffentlichen Informationsinteresses herangezogen werden, sondern demgegenüber könne auch „die Geringfügigkeit des Tatvorwurfs zugleich geeignet sein kann, die Bedeutung der Persönlichkeitsbeeinträchtigung zu mindern“.</p>
<p><a href="http://flattr.com/thing/53820/BVerfG-contra-Hanseatisches-Oberlandesgericht-die-Offentlichkeit-interessiert-sich-sehr-wohl-fur-fr" target="_blank"><br />
<img src="http://api.flattr.com/button/button-static-50x60.png" alt="Flattr this" title="Flattr this" border="0" /></a></p>
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		<title>Alles Abmahnung, oder was?</title>
		<link>http://www.moenikes.de/ITC/2010/07/06/alles-abmahnung-oder-was/</link>
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		<pubDate>Tue, 06 Jul 2010 13:37:58 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jan Moenikes</dc:creator>
				<category><![CDATA[Netzpolitik]]></category>
		<category><![CDATA[Abmahnung]]></category>
		<category><![CDATA[Persönlichkeitsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Persönlichkeitsrechtverletzung]]></category>
		<category><![CDATA[Streisand-Effekt]]></category>
		<category><![CDATA[Streitgespräch]]></category>
		<category><![CDATA[Zensur]]></category>

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		<description><![CDATA[Die rechtliche Verantwortlichkeit von Bloggern für die (journalistischen) Inhalte ihrer Seiten führt immer wieder zu Konflikten: Schilderungen über das Tun "böser Abmahnanwälte" und negative Kommentare über die "schlimme Zensur", die sie angeblich betreiben wollen, füllen viele Seiten des Internets. Aber, ist die über den Einzelfall oft weit hinausgehende, generelle Kritik überhaupt berechtigt? Ein virtuelles ...]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="wp-flattr-button"></p><p>Seit einigen Monaten gibt es in diversen Blogs und Websites immer wieder Schilderungen über das  Tun &#8220;böser Abmahnanwälte&#8221; und negative Kommentare über die &#8220;schlimme Zensur&#8221;, die sie angeblich betreiben würden, wenn sie mit rechtlichen Mitteln gegen falsche Tatsachenbehauptungen, Schmähungen und Beleidigungen im Internet vorgehen. Manche dieser Beiträge habe ich kritisch kommentiert, weil sie über die im Einzelfall sicherlich immer wieder einmal (sehr) berechtigte Kritik hinaus, von falschen (rechtlichen) Annahmen ausgehen oder sogar offensichtlich die Menschenwürde und Persönlichkeitsrechte für weniger schutzwürdig halten, als das Grundrecht der Meinungsfreiheit. Aus diesen Kommentaren heraus hat sich eine längere Diskussion mit Ingo Jürgensmann ergeben, die dieser dankenswerter Weise auf seinem <a href="http://blog.windfluechter.net/archives/997-Ein-virtuelles-Streitgespraech-mit-Jan-Moenikes.html">Windfluechter-Blog</a> dokumentiert hat.</p>
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