Vor allem in kommunikativen Krisensituationen kann das Recht EINE Ergänzung für professionelle Kommunikatoren sein. Welche rechtlichen Maßnahmen in der Krisenkommunikation eine Hilfe sein können und wie beispielsweise mit falschen Anschuldigungen in Internetforen umgegangen werden kann, war Thema eine BdP-Workshops in Hamburg. Die Prezi zu der Veranstaltung ist hier abrufbar.
Recht als Werkzeug in der Kommunikation
Vor allem in kommunikativen Krisensituationen kann das Recht EINE Ergänzung für professionelle Kommunikatoren sein. Welche rechtlichen Maßnahmen in der Krisenkommunikation eine Hilfe sein können und wie beispielsweise mit falschen Anschuldigungen in Internetforen umgegangen werden kann, war Thema eine BdP-Workshops in Münster. Die Prezi zu der Veranstaltung ist hier abrufbar.
BGH: Persönlichkeitsrechtsverletzungen durch Bericht in New York Times vor deutschen Gerichten justiziabel
Der Bundesgerichtshof hat die Kriterien festgelegt, nach denen deutsche Gerichte Persönlichkeitsrechtsverletzung ahnden können, die in ausländischen Zeitungen begangen werden.
Alles Abmahnung, oder was?
Die rechtliche Verantwortlichkeit von Bloggern für die (journalistischen) Inhalte ihrer Seiten führt immer wieder zu Konflikten: Schilderungen über das Tun „böser Abmahnanwälte“ und negative Kommentare über die „schlimme Zensur“, die sie angeblich betreiben wollen, füllen viele Seiten des Internets. Aber, ist die über den Einzelfall oft weit hinausgehende, generelle Kritik überhaupt berechtigt? Ein virtuelles Streitgespräch mit Ingo Jürgensmann, dokumentiert auf seinem Windfluechter-Blog.
LG Hamburg: Forenhaftung bei Pseudonymen
Nach einem Urteil des LG Hamburg müssen Betreiber von Foren in Zukunft die Inhalte ihres Angebotes sorgfältiger prüfen. Das gilt insbesondere, wenn sie Pseudonyme zulassen und schwerwiegende Verletzungen zu erwarten sind. Der Forenbetreiber habe einen „gleitenden Sorgfaltsmaßstab“ zu beachten. Dass sich daraus gegebenenfalls Überwachungspflichten für die Betreiber von Internetseiten und erhebliche Belastungen ergeben können, ändert hieran grundsätzlich nichts. Sollte dieses Urteil auch in nächster Instanz „halten“ wäre es ein weiterer Schritt in Richtung einer Verbesserung der Rechtsposition der Opfer von Beleidigungen und Verleumdungen im Internet.