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Neuer Referentenentwurf zum Leistungsschutzrecht: Warum lasst Ihr es nicht einfach bleiben?!

Im Inter­net kur­siert ein neu­er, angeb­lich inzwi­schen unter den Res­sorts abge­stimm­ter Ent­wurf für ein Leis­tungs­schutz­ge­setz zuguns­ten von Pres­se­ver­le­gern. Der Wort­laut die­ses nur noch schlecht getarn­ten Ein­zel­fall­ge­set­zes unter­schei­det sich dabei nur teil­wei­se vom vor­he­ri­gen Ent­wurfs­stand und wird hier vor­ge­stellt. Nach ers­ter Ana­ly­se des „Lex Goog­le“ kann man anschlie­ßend aber nur noch die Fra­ge an die Bun­des­re­gie­rung stel­len: „War­um lasst es Ihr es nicht ein­fach bleiben?!“

Social Media im Gesundheitswesen: Umgang mit Chancen und (rechtlichen) Risiken

Um Social Media zu ver­ste­hen und im beruf­li­chen All­tag eines Pres­se­spre­chers rich­tig nut­zen zu kön­nen, müs­sen die Prin­zi­pi­en der „Social Media Revo­lu­ti­on“ ver­stan­den wer­den. Im Gesund­heits­we­sen sind dar­über hin­aus eini­ge recht­li­che Beson­der­hei­ten, wie z.B. Sozi­al­da­ten­schutz und die ärzt­li­che Schwei­ge­pflicht, zu berück­sich­ti­gen. Die Pre­zi zu mei­nem Work­shop mit der Fach­grup­pe Gesund­heit des BdP am 12.01.2012 in Pots­dam ist nach­fol­gend abrufbar.

Presserecht für Pressesprecher

Trotz Web 2.0 – Nach­rich­ten­agen­tu­ren, Print, Radio und TV sind immer noch die wesent­li­chen Stich­wort­ge­ber für die öffent­li­che Debat­te. Bei die­sem Work­shop auf dem Kom­mu­ni­ka­ti­ons­kon­gress 2010 in Ber­lin habe ich eini­ge der rele­van­ten Fra­gen des Pres­se­rechts für Pres­se­spre­cher zu beant­wor­ten ver­sucht. Die Prä­sen­ta­ti­on steht hier zum Down­load bereit.