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	<title>Jan Mönikes &#187; Tauss</title>
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	<description>Blog für Netzpolitik, Internet-, Medien- und Presserecht</description>
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		<title>Die Wahrnehmung schlägt die Fakten: Der Fall Tauss und seine mediale Inszenierung</title>
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		<pubDate>Sat, 29 May 2010 23:11:30 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jan Moenikes</dc:creator>
				<category><![CDATA[Dokumente und Vorträge]]></category>
		<category><![CDATA[Litigation PR]]></category>
		<category><![CDATA[Öffentlichkeit als Richter]]></category>
		<category><![CDATA[Staatsanwaltschaft]]></category>
		<category><![CDATA[Tauss]]></category>

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		<description><![CDATA[Eines der medialen Großereignisse des Jahres 2009 war der „Fall Tauss“. Gemeinsam mit anderen Fällen geriet dort die "aktive Medienarbeit" der Ermittlungsbehörden in die Kritik von Verteidigung und Öffentlichkeit. Daraus ergab sich eine Debatte über die Zulässigkeit und die Grenzen der "Litigation-PR", die bis heute anhält. 
In dem Aufsatz "Die Wahrnehmung schlägt die Fakten: ...]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="wp-flattr-button"></p><p><em><a href="http://www.nomos-shop.de/productview.aspx?product=12160"><img class="alignleft size-full wp-image-394" title="Cover" src="http://www.moenikes.de/ITC/wp-content/uploads/2010/05/Cover.gif" alt="" width="140" height="207" /></a>Eines der medialen Großereignisse des Jahres 2009 war der „Fall Tauss“: Jörg Tauss, langjähriger SPD-Bundestagsabgeordneter und wenn nicht Deutschlands erster, so doch renommiertester „Netzpolitiker“, geriet mitten in der politischen Auseinandersetzung um die Websperren-Initiative der damaligen Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) Anfang März 2009 in den Verdacht, sich Kinderpornographie verschafft zu haben. Noch während der laufenden Durchsuchung seiner Büro- und Privaträume berichteten die Medien bereits ungewöhnlich umfangreich und wohl informiert von den Ermittlungen. Tauss trat direkt danach von allen Ämtern zurück und erklärte später auch seinen Verzicht auf einen sicheren Listenplatz. Ungeachtet dessen wurde in den darauffolgenden Tagen und Wochen bis kurz vor der Bundestagswahl das öffentliche Interesse an den Ermittlungen ganz gezielt befördert. Besonders der für die Pressearbeit verantwortliche Oberstaatsanwalt in Karlsruhe, aber auch der Vorsitzende des Immunitätsausschuss des Bundestages, sahen sich daraufhin der Kritik ausgesetzt, an einer „medialen Inszenierung“ der Ermittlungen gegen Tauss mitzuwirken. In der Folge ergab sich wegen der Parallelitäten weiterer Fälle eine sehr (selbst-) kritische Diskussion der Medien über die Grenzen der Berichterstattung bei Verdächtigungen von Prominenten und der „Öffentlichkeitsarbeit“ von Ermittlungsbehörden. Im Ergebnis änderten diese Reflexionen jedoch nichts: Die Karlsruher Staatsanwaltschaft begleitete das Ermittlungsverfahren mit anhaltender öffentlicher Mitteilungsfreude. Den dadurch entstandenen Eindruck einer öffentlichen Vorverurteilung in den Medien bestätigte sie schließlich sogar selbst. Ein Plädoyer gegen eine für Verteidigung und den Rechtsstaat gleichermaßen unerträgliche Situation. </em></p>
<p><a href="http://flattr.com/thing/15508/Die-Wahrnehmung-schl%C3%A4gt-die-Fakten-Der-Fall-Tauss-und-seine-mediale-Inszenierung" target="_blank"><br />
<img src="http://api.flattr.com/button/button-static-50x60.png" title="Flattr this" border="0" /></a></p>
<p><a href="http://www.moenikes.de/ITC/wp-content/uploads/2010/05/Auszug-Die-Wahrnehmung-schlägt-die-Fakten.pdf">Aufsatz &#8211; Die Wahrnehmung schlägt die Fakten</a> mit dem Auszug von Dr. Gregor Wettberg und Jan Mönikes aus dem Sammelband: <strong>&#8220;Die Öffentlichkeit als Richter? - Litigation-PR als neue Methode der Rechtsfindung&#8221;</strong>, Herausgegeben von Prof. Dr. Dr. Volker Boehme-Neßler, Nomos 2010 &#8211; Bestellbar unter: h<a href="http://www.nomos-shop.de/productview.aspx?product=12160">ttp://www.nomos-shop.de/productview.aspx?product=12160</a></p>
]]></content:encoded>
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		</item>
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		<title>Pressestatement der Verteidigung von Jörg Tauss zum Ausgang des Verfahrens</title>
		<link>http://www.moenikes.de/ITC/2010/05/28/pressestatement-der-verteidigung-von-jorg-tauss-zum-ausgang-des-verfahrens/</link>
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		<pubDate>Fri, 28 May 2010 15:56:18 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jan Moenikes</dc:creator>
				<category><![CDATA[Dokumente und Vorträge]]></category>
		<category><![CDATA[Litigation PR]]></category>
		<category><![CDATA[Tauss]]></category>

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		<description><![CDATA[Aus Sicht der Verteidigung befriedigt und enttäuscht das heutige Urteil des Gerichtes gleichermaßen.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="wp-flattr-button"></p><p>Das Urteil befriedigt und enttäuscht gleichermaßen:</p>
<p>Es enttäuscht dahingehend, dass das Gericht die Anwendbarkeit des §184 b Abs. 5 StGB auf Abgeordnete offensichtlich ganz generell ausschließen will – und schon von daher auch kein Freispruch mehr möglich war: Mitglieder des Deutschen Bundestages sollen gegenüber den Informationen der Bundesregierung allein auf das parlamentarische Fragerecht beschränkt sein.</p>
<p>Es befriedigt jedoch dahingehend, als es Jörg Tauss in der Folge dann zwar eine schon in rechtlicher Hinsicht lediglich privat und somit als strafbar zu wertende Neugier unterstellt &#8211; aber ausdrücklich eben kein irgendwie geartetes persönliches, sexuelles Interesse an der Verschaffung oder dem Besitz kinderpornographischen Materials festgestellt hat. Diesbezüglich anderslautende Meldungen sind falsch, wie sich auch aus der <a title="offiziellen Pressemitteilung" href="http://www.landgericht-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1254838/index.html?ROOT=1160451" target="_blank">offiziellen Pressemitteilung</a> des Gerichts ergibt.</p>
<p>Enttäuschend sind wiederum die Ausführungen des Gerichtes, dass nach Meinung der Kammer ein Prominenter die verfehlte Öffentlichkeitsarbeit einer Staatsanwaltschaft hinzunehmen habe, selbst wenn sie zu seiner Vorverurteilung führt.</p>
<p>Insbesondere deswegen und wegen der schon in staatsrechtlicher Hinsicht bedenklichen Ausführungen des Gerichtes prüft die Verteidigung Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen.</p>
<p> Karlsruhe, den 28.05.2010<br />
<a href="http://flattr.com/thing/15499/Pressestatement-der-Verteidigung-von-J%C3%B6rg-Tauss-zum-Ausgang-des-Verfahrens" target="_blank"><br />
<img src="http://api.flattr.com/button/button-static-50x60.png" title="Flattr this" border="0" /></a></p>
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		</item>
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		<title>Plädoyer im Verfahren gegen Jörg Tauss</title>
		<link>http://www.moenikes.de/ITC/2010/05/27/pladoyer-im-verfahren-gegen-jorg-tauss/</link>
		<comments>http://www.moenikes.de/ITC/2010/05/27/pladoyer-im-verfahren-gegen-jorg-tauss/#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 27 May 2010 15:03:59 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jan Moenikes</dc:creator>
				<category><![CDATA[Dokumente und Vorträge]]></category>
		<category><![CDATA[Litigation PR]]></category>
		<category><![CDATA[Tauss]]></category>

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		<description><![CDATA[Am 27.05.2010 haben am 4. Prozesstag Staatsanwaltschaft und Verteidigung im Verfahren vor dem Landgericht Karlsruhe gegen Jörg Tauss wegen des Vorwurfes des Verschaffens und Besitzes von Kinderpornographie ihre Plädoyers gehalten. Ein Urteil wird für den nächsten Mittag erwartet. Mein Plädoyer liegt hier schriftlich vor, das meines Kollegen Rechtsanwalt Michael Rosenthal bislang leider nur mündlich. ...]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="wp-flattr-button"></p><p><em><a href="http://www.moenikes.de/ITC/wp-content/uploads/2010/05/IMG01874.jpg"><img class="alignleft size-thumbnail wp-image-405" title="Schwurgerichtssaal LG Karlsruhe" src="http://www.moenikes.de/ITC/wp-content/uploads/2010/05/IMG01874-150x150.jpg" alt="" width="150" height="150" /></a>Am 27.05.2010 haben am 4. Prozesstag Staatsanwaltschaft und Verteidigung im Verfahren vor dem Landgericht Karlsruhe gegen Jörg Tauss wegen des Vorwurfes des Verschaffens und Besitzes von Kinderpornographie ihre Plädoyers gehalten. Ein Urteil wird für den nächsten Mittag erwartet. Mein Plädoyer liegt hier schriftlich vor, das meines Kollegen Rechtsanwalt Michael Rosenthal (</em><a href="http://www.nullapoena.de/"><em>http://www.nullapoena.de/</em></a><em>)  bislang leider nur mündlich. Die Staatsanwaltschaft hat als Gesamtstrafe für Jörg Tauss 1 Jahr 3 Monate, ausgesetzt zur Bewährung für 2 Jahre, und eine Bewährungsauflage von 6.000 € beantragt. </em><em>Daraufhin habe ich wie folgt erwidert:</em></p>
<p><strong>Plädoyer des Verteidigers im Verfahren gegen Jörg Tauss</strong></p>
<p>Karlsruhe, den 27. Mai 2010, Rechtsanwalt Jan Mönikes</p>
<p>-Es gilt das gesprochene Wort -</p>
<p>Hohes Gericht,</p>
<p>sehr geehrter Herr Vorsitzender, sehr geehrte Frau Staatsanwältin,</p>
<p>es ist kein ganz normales Verfahren, das wir hier erleben. Es war es schon nicht in dem Moment, als in Folge der Durchsuchungen in Bremerhaven der erste Verdacht auf Jörg Tauss fiel:</p>
<p>Denn zum einen ging es um den politisch prominentesten Gegner des gerade in der Debatte befindlichen Zugangserschwerungsgesetzes, das angeblich gegen Kinderpornographie helfen soll , und dann auch noch ausgerechnet um den Verdacht des strafbaren Besitzes von Abbildungen, die den sexuellen Missbrauch von Kindern dokumentieren. Ein Vorwurf, der wie nur wenige Andere in unserer Zeit geeignet ist, den Ruf und die Ehre eines Menschen zu beschädigen, schon wenn er öffentlich erhoben wird &#8211; egal wie es am Ende von einem Gericht rechtlich bewertet wird.</p>
<p>Warum ist das so? Weil der sexuelle Missbrauch von Kindern in unserer Gesellschaft <span style="text-decoration: underline;">zu Recht</span> geächtet ist, weil wir unsere Kinder und ihre Kindheit besonders beschützen wollen.</p>
<p>Das damit verbundene Tabu ist inzwischen jedoch so stark, dass nicht schon der Besitz, sondern oft bereits das bloße <span style="text-decoration: underline;">Betrachten</span> einer Abbildung, die ein tatsächliches oder auch nur fiktives Geschehen wiedergibt, mit der <span style="text-decoration: underline;">gleichen</span> emotionalen Abscheu belegt wird, wie der zugrundeliegende Missbrauch. Selbst wenn das Bild lediglich ein nacktes Kind in einer sexuell aufreizenden Pose zeigt, ist das so, weil wir eben an das dahinterliegende tatsächliche Geschehen, an einen Missbrauch, eine Gewalttat durch den Fotografen denken. Natürlich ist schon das Bild selbst eine Persönlichkeitsrechtsverletzung des Kindes und daher wird das auch zur Recht missbilligt. Aber eben auch im Strafrecht anders bewertet, als die eigentliche Tat, an die wir denken. Dennoch sind viele schon emotional kaum noch in der Lage, die berechtigte Abscheu darüber von der bloßen Abbildung zu trennen. Dieses erlebt gerade auch Jörg Tauss.</p>
<p>Wenn sie die Kommentare des Boulevard lesen, dann folgt das jedenfalls immer dem gleichen Muster: „Behaupten wir also einfach, dass er sich am Leid von Kindern ergötzt&#8230; wir wissen es natürlich nicht&#8230; aber wir vermuten es&#8230;und&#8230; wen man sowas auch nur &#8220;vermutet&#8221;&#8230; weg mit ihm! Wieso darf sich so einer überhaupt noch verteidigen?“</p>
<p>Auch Frau Staatsanwältin wusste daher m.E. schon sehr genau, was sie tut, wenn sie hier die Beschreibungen eines jeden Bildes verliest und auf die Möglichkeiten einer Zusammenfassung verzichtet. Denn mit Worten lässt sich manchmal leichter ein Horrorszenario, lassen sich oft wirksamer Bilder im Kopf des Zuhörers erzeugen, als wenn man das Geschehen tatsächlich selbst sieht. Und es hat ja auch Wirkung gezeigt, wie ich in manchen Gesichtern gesehen habe.</p>
<p>Nur: Strafrechtlich sind es ganz andere Kategorien, um die es da geht. Normalerweise landet daher aus gutem Grund ein Fall wie dieser schon angesichts der wegen der „szeneuntypisch geringen Menge“ an Bildern – wie es der Oberstaatsanwalt Rehring öffentlich bewertet hat – auch nicht in diesem Saal. </p>
<p>Ich habe bereits im Vorfeld des Prozesses sehr dezidiert die „Öffentlichkeitsarbeit“ der Staatsanwaltschaft in diesem Fall kritisiert. Man kann das gemeinsam mit der Kritik anderer Journalisten, Richter und Staatsanwälte daran inzwischen nachlesen.</p>
<p>Wohlwollend könnte man sagen, die Kommunikation über den Fall Tauss ist der Staatsanwaltschaft bereits bei der Durchsuchung im Bundestag „entglitten“, weniger wohlwollend kann man sagen, sie hat mit Hilfe der Medien eine „soziale Exekution“ befördert. Wie in diesen Ermittlungen Details zum laufenden Verfahren stets an die interessierte Öffentlichkeit weitergegeben wurden, so als hätte die Staatsanwaltschaft noch nie von einem &#8220;wir geben keine Informationen über laufende Fälle&#8221; weiter, darüber haben am Ende selbst die meisten Journalisten im letzten Jahr den Kopf geschüttelt – und noch auf dem diesjährigen Anwaltstag vor zwei Wochen war diese Art von „Litigation-PR“ ein  Hauptthema.</p>
<p>Die Verteidigung bringt es jedenfalls in eine <span style="text-decoration: underline;">unmögliche</span> Situation, wenn man schon in der laufenden Durchsuchungssituation und vor der ersten Akteneinsicht erfährt, dass die Presse – von wem auch immer – aus den aktuellen, laufenden Ermittlungen laufend selektive Informationen erhält und damit die öffentliche Meinung in eine bestimmte Richtung gelenkt wird. In solch einer Situation <span style="text-decoration: underline;">kann</span> man seinem Mandanten nicht zur vertrauensvollen Kooperation mit den Ermittlern raten und einem bekannten Politiker bei solch einem Vorwurf erst recht nicht.</p>
<p>Unerträglich finde ich es jedenfalls, dass ausgerechnet das in diesem Fall <span style="text-decoration: underline;">absolut berechtigte</span> Misstrauen meines Mandanten gegenüber der Ermittlungsbehörde als Indiz <span style="text-decoration: underline;">gegen</span> ihn gewertet werden soll. Dass er damit den Besitz von Kinderpornographie sogar in Abrede gestellt hätte. Auch weil er auf die grundsätzliche Vertraulichkeit der Kommunikation zwischen Bundestag und Bürger bestanden hat, wie es Art. 47 GG vorsieht – was das Amtsgericht später auch so bestätigt hat. Entschuldigung, das ist bizarr! </p>
<p>Gewiss, am Ende hat selbst die Generalstaatsanwältin die Staatsanwaltschaft wegen ihres Umgangs mit den Medien offiziell, aber milde, getadelt. Aber, reicht ein milder Tadel für unseren Rechtsstaat aus? Ist das wirklich alles nur ein Problem der B-Note? Hat das wirklich nichts mit dem heutigen Verfahren vor Gericht zu tun? Welche andere Instanz, als dieses Gericht, soll denn für die Zukunft die Staatsanwaltschaften zu einem professionelleren und rechtsstaatlichen Umgang gerade in solch problematischen Fällen ermahnen? Wie kann das denn nachhaltig anders geschehen, als durch ein einen Richterspruch, der auch dieses berücksichtigt? Wenn ein Strafgericht das nicht berücksichtigt, dann werden Verteidiger künftig im Duzend vor Verwaltungsgerichten und zivilrechtlichen Pressekammern gegen Äußerungen der Staatsanwaltschaft vorgehen. Glauben Sie mir, ich weiß wovon ich rede, das ist eigentlich mein juristischer Schwerpunkt. In meinen Augen wäre das dennoch ein juristischer Offenbarungseid des Strafrechtswesens, wenn es verfehlte Informationspolitik einer Staatsanwaltschaft nicht sanktionieren würde.     </p>
<p>Die Öffentlichkeitsarbeit der Staatsanwaltschaft am Tag der Durchsuchung wirkte bei Jörg Tauss jedenfalls <span style="text-decoration: underline;">unmittelbar</span> wie ein Berufsverbot. Denn schon am Abend des 05.03.2009 war aufgrund des – zum damaligen Zeitpunkt vorschnellen „wir sind fündig geworden“ – ihm selbst, aber auch dem Fraktionsvorstand der SPD klar, dass er – selbst wenn sich schon am nächsten Tag <span style="text-decoration: underline;">alle Vorwürfe in Luft aufgelöst</span> hätten – alle Ämter und Funktionen wird niederlegen <span style="text-decoration: underline;">müssen</span>. Denn keiner der Politiker hält in so einer Situation auch nur die Nennung seines Namens im Zusammenhang mit Kinderpornographie Vorwürfen politisch aus. Und, dass soweit die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen nicht bis Ostern eingestellt wären, er auch seinen eigentlich sicheren Listenplatz und seine Kandidatur würde aufgeben müssen.</p>
<p>Politisch und damit für einen wie Jörg Tauss, für den Politik zum Beruf geworden ist, wirtschaftlich und sozial ein Schlag, von dem er sich auch nach einem Freispruch mit Mitte 50 nie wieder wird  erholen können.</p>
<p>Selbst wenn man sein Verhalten für strafbar halten würde, sind die Folgen für einen Berufspolitiker so schwer, dass angesichts des – im Vergleich zu manchem der Zeugen, die wir hier gehört haben – doch sehr begrenzten Tatvorwurfs, die Verhängung einer Strafe offensichtlich verfehlt wäre.</p>
<p>Egal ob man Jörg Tauss sympathisch findet oder nicht, ob man seine politischen Ansichten teilt oder nicht, ob man ihn manchmal für zu laut oder zu unsachlich hält und ob man sogar für dumm hält, weil er sich mit seiner eigenmächtigen Recherche mindestens angreifbar gemacht hat – Jörg Tauss  galt bis zu jenem Donnerstag, den 05.03.2009, absolut zu recht und in allen Fraktionen beim Thema Internet,  beim Datenschutz und der Informationsfreiheit als einer von wenigen Politiker, bei denen man eine eigene Kompetenz bemerkte. Nicht nur weil er kluge Bücher oder Aufsätze geschrieben hätte, sondern weil er sich interessierte, zuhörte, überprüfte, verstand und dann engagiert kümmerte. Es gibt schon einen Grund, warum er schon 2003 zum „Internetpolitiker des Jahres“ gewählt wurde.</p>
<p>Ja, aber muss man sich als Abgeordneter auch um das Thema Kinderpornographie kümmern? Muß man sich das anschauen?  Natürlich – wenn das wie bei Jörg Tauss exakt zu dem Aufgabengebiet gehört, mit dem man in der parlamentarischen Arbeit betraut ist!</p>
<p>In der Online-Ausgabe der Stuttgarter Zeitung findet sich ein längerer Kommentar von Sastre, eines Begleiters von Tauss seit der Zeit der ersten Enquete-Kommission von vor 15 Jahren, unter der Überschrift „Nachruf auf einen Brüllaffen“:</p>
<p>„Jeder, der hier [gemeint ist: Kriminelle Inhalte im Internet] tätig ist, weiß, dass man über lange Zeit ernsthaften Einblick nur gewinnen konnte, wenn man selbst recherchierte. Tatsächlich verhielt es sich ganz anders als im Bereich klassischer Kriminalität &#8211; die wirklichen (nicht selbst erklärten) Fachleute außerhalb der Strafverfolgung wurden mangels dortiger Sachkenntnis zunehmend nachgefragt. Tauss hat seit der Enquetekommission des Bundestages, die sich erstmals mit der Thematik befasste, ebenso oft vor staunenden Zuhörern referiert, wie ich selbst. Bei Ermittlern aller Coleur hingegen war es oft nicht einmal möglich, eine Anzeige loszuwerden. Überfordert, niemand zuständig, nichts verstanden. Auch ich habe durchaus in Einzelfällen die Neigung gespürt, kritisch zu hinterfragen, wie ich eigentlich an das komme, was ich zum Gegenstand eines Ermittlungsverfahrens machen möchte und ob ich mir gut überlegt habe, dass ich das wirklich besitze. Und das galt keineswegs für die örtliche Polizeidienststelle, sondern für die nach Landes- und Bundesrecht dafür hochrangig zuständigen Ermittler. Lange hat es gedauert, bis sich Bund und Länder darauf geeinigt haben, welche Kompetenzen man dem BKA überhaupt zubilligen will. In dieser Diskussion ist ernsthaft vertreten worden, es sei doch ganz wundervoll, wie weit die Kriminalpolizei in München und das Bayerische LKA in diesen Dingen seien &#8211; da müsse man doch nicht noch ein Faß aufmachen. Nun sind wir endlich an dem Punkt angekommen, wo Internet-Kompetenz im öffentlichen Raum langsam aufgebaut wird. Tauss und einige andere wissen aber, die Zeit hat das alles längst überholt, die Musik spielt mobil. Und zwar nach schnell voranschreitender Konvergenz auf nur noch einem Endgerät. Zu Beginn des Zeitraumes, der jetzt als &#8220;Tatzeit&#8221; bezeichnet wird, konnte man das kaum vermitteln. Schon gar nicht auf die Expertise derjenigen hoffen, die dem Bundestag zuarbeiten.“</p>
<p>Allein Frau Staatsanwältin behauptet, Jörg Tauss hätte doch überhaupt keine Berechtigung gehabt, die Informationen des BKA anzuzweifeln. Das diese neuen Vertriebswege doch schon längst bekannt gewesen wären. Und das BKA die Parlamentarier eben auch sonst nicht mit falschen Informationen und Argumenten versorgt hätte, auch nicht bezüglich der Netzsperren, dem Zugangserschwerungsgesetz, dem Lieblingsprojekt von Frau Ministerin von der Leyen . Und das es eben überhaupt gar keinen Anlass für eigene Nachforschungen gegeben hätte. Warum? Vielleicht auch, weil Frau Staatsanwältin persönlich in Ihrer Funktion als Vorsitzendes der Strafrechtskommission des Deutschen Juristinnenbundes ebenfalls für dieses Gesetz war? Ich weiß es nicht – aber ich weiß inzwischen, dass der DJB Frau von der Leyen politisch unterstützt hat und über die ehemalige Präsidentin des Verbandes dabei sogar ganz nah dran an Frau von und zu Gutenberg ist, deren Mann das Zugangserschwerungsgesetz eingebracht hat.</p>
<p>Aber, und da haben wir die Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger als wirklich beste Zeugin, es stimmt halt eben nicht, was das BKA den Parlamentariern gesagt hat. Das, was die letzte Bundesregierung da behauptet hat, ist nicht richtig. Und auch nicht die Zahlen und Argumente, die das BKA in der damaligen Diskussion 2007 zur Unterstützung vorgetragen hat. Und auch nicht jene, bei denen Kinderpornographie im Internet schon in den Vorjahren Onlinedurchsuchung und Vorratsdatenspeicherung rechtfertigen sollte.</p>
<p>Interessant ist dann natürlich die Frage, weshalb gerade der BKA-Präsident einer der stärksten Befürworter dieses Gesetzes gewesen ist. Denn auch Herr Ziercke weiß, dass dieses Gesetz keinen effektiven Beitrag zur Bekämpfung der Kinderpornografie leisten kann. In Wirklichkeit geht es, wie so oft, um Kompetenzen, Einfluss und Macht – also um Politik. Und darum darf, darum muss sich ein zuständiger Politiker kümmern.</p>
<p>Das Bundeskriminalamt ist nach wie vor primär eine Koordinierungs- und Sammelstelle, der es an originären polizeilichen Befugnissen fehlt. Das ist dem Präsidenten natürlich ein Dorn im Auge, er möchte das BKA gerne zu einer mächtigen Bundespolizei umbauen. Das kann aber nur dann funktionieren, wenn der Gesetzgeber in verschiedenen Bereichen neue Kompetenzen zugunsten des BKA schafft. Und hierbei ist das Argument „Kinderpornographie“ und die angebliche wirksame Bekämpfung durch Online-Durchsuchung, Vorratsdatenspeicherung oder eben das Zugangserschwerungsgesetz ein Baustein. Herr Zierckes BKA hat also immer solche Bestrebungen unterstützt, die auf die Erweiterung der Kompetenzen seiner Behörde abzielen. Sachliche Notwendigkeiten sind insoweit kein Kriterium. Und gerade mit dem Argument „Kinderpornographie“ lassen sich Politiker hierfür leider sehr gerne von den “Experten” des BKA instrumentalisieren und einen entsprechenden Handlungsbedarf einreden.</p>
<p>Jörg Tauss lag in dem hier fraglichen Tatzeitraum genau in dieser Frage mit dem BKA und Herrn Ziercke überkreuz. Die Frage, ob sich der Vertriebsweg auf die Mobiltelefonie und Post verlagert hat, weg vom Internet, war also 2007 und in dieser Debatte eine hoch politische Frage.</p>
<p>Warum aber hat Jörg Tauss das dann nicht offen zumindest mit seinen Mitarbeitern thematisiert?</p>
<p>Ja, Jörg Tauss gehört zu einer Generation, der es sicherlich noch schwer fällt, offen über Sexualität und auch Pornographie zu sprechen. Schwerer als es mir fällt und erst Recht der nächsten Generation.</p>
<p>Das er daher niemandem, auch nicht seinem beruflichen Umfeld, davon berichtet hat, dass er sich – um den heutigen Vertriebswegen auf die Spur zu kommen – Erwachsenenpornographie als Tauschmaterial besorgt hat, dass er mit mutmaßlichen Pädophilen in Kontakt steht und Kinderpornographie erhalten hat, kann man eben auch so erklären, wenn man ihm ansonsten zubilligt, das er berechtigt war oder sich zumindest berechtigt gefühlt hat, über die tatsächlichen Vertriebswege eigene Nachforschungen anzustellen. Dann ist es auch nicht verwunderlich,  wenn man solches legales Material besitzt, weil es sich eben ansammelt und eben auch irgendwo, eben in einem Koffer, aufbewahrt wurde.</p>
<p>Und: Jörg Tauss ist in seiner Arbeitsweise ein rechter Chaot. Ich habe fünf Jahre sein Büro geleitet, daher weiß ich das aus eigenem Erleben. Akten, Aktennotizen, Vermerke – das ist nicht seine Welt und das kann er schlicht nicht. Nur – er ist gelernter Versicherungskaufmann und Politiker. Eine exakte Arbeits- oder Ausdrucksweise ist von ihm nicht zu erwarten. Das aber begründet keine Schuld oder Strafbarkeit!</p>
<p>Unterstellen wir also, dass Jörg Tauss KEIN privates Interesse an den Bildern und Filmchen hatte, die er über diese Chatline, auf die man ihn anonym hingewiesen hatte, Mobiltelefon und Post erhalten hat. Dann stellt sich die Frage, ob ein Abgeordneter das darf.</p>
<p>Kann sich ein Abgeordneter auf § 184b Abs. 5 StGB berufen, der besagt, dass das Sichverschaffen von kinderpornografischen Schriften nicht strafbar ist, wenn es der Erfüllung rechtmäßiger dienstlicher und beruflicher Pflichten dient?</p>
<p>Frau Staatsanwältin sagt, nein, denn er sei ja kein Ermittler oder Journalist. Schon, aber er war einer der für das Thema gesetzgeberisch und nach der Aufgabenverteilung seiner Fraktion und der Ausschüsse des Bundestages mit diesem Thema betrauten, zuständigen Mitglieder des Deutschen Bundestages! Nicht irgendein x-beliebiger MdB.</p>
<p>Frau Staatsanwältin sagt, ja, aber er hatte doch gar keinen Auftrag dazu. Und die Presse schreibt, er habe doch bitte vorher den Parlamentspräsidenten um Erlaubnis fragen müssen, wie man selbst den Chefredakteur, wenn man in diesem Bereich ermittelt…</p>
<p>Nur: Kein Gesetz und auch Artikel 38 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes sagen das! Das Grundgesetz sagt vielmehr, dass die Abgeordneten „Vertreter des ganzen Volkes sind“ und „an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen“.</p>
<p>Reicht die grundgesetzlich verbürgte Freiheit des Abgeordneten so weit? Darf ein Abgeordneter vorhandene gesetzliche Ausnahmen für sich in Anspruch nehmen, wenn er das aus politischen Gründen für richtig hält? Darf er wie die Staatsanwaltschaft daher  auch nach neuen Vertriebswegen von Kinderpornographie schauen und dabei auch welche besitzen und verschaffen, wie es das Gesetz <span style="text-decoration: underline;">ausdrücklich</span> gestattet?   </p>
<p>Wenn man andererseits liest, dass Familienministerin von der Leyen Journalisten kinderpornografische Videos vorgeführt haben soll, stellt sich da nicht ebenfalls die Frage, wieso Frau von der Leyen das erlaubt sein soll. Vielleicht weil es zu Erfüllung ihrer dienstlichen Aufgaben gehört und sie <span style="text-decoration: underline;">selbst</span> im Einzelfall definieren muss, was zur Erfüllung ihrer Aufgaben als Bundesministerin notwendig ist?</p>
<p>Man darf also insoweit die Frage stellen, ob ein Abgeordneter, der sich im Rahmen seiner Zuständigkeit intensiv mit Kinderpornografie beschäftigt, nicht auch das Recht haben muss, die Szene auf eine Art zu beleuchten und sich Informationen zu beschaffen, wie Jörg Tauss es getan hat.</p>
<p>Diejenigen, die jetzt sagen, die Vorschrift des § 184b Abs. 5 StGB würde den Abgeordneten überhaupt nicht schützen und erfassen, springen also zu kurz. Denn was der Abgeordnete darf und was nicht, das ist zunächst und primär am Maßstab des Grundgesetzes zu messen. Das Strafgesetzbuch muss verfassungskonform ausgelegt werden, wenn es darum geht, der Rolle und der Funktion eines gewählten Volksvertreters gerecht zu werden!</p>
<p>Und daher gibt der Fall Tauss eben auch Anlass, grundsätzlich über die Rolle und die Befugnisse eines Abgeordneten nachzudenken, bevor man über ihn urteilt.</p>
<p>„Schlafzimmer“, „Koffer“, „im Bücherregal versteckt“. Manche der Behauptungen der Ermittler erweisen sich da bei näherem hinsehen als besonders perfide, nicht dadurch dass sie erzählt werden, sondern wie:</p>
<p>Das Jörg Tauss in seiner Wohnung nur ein Zimmer wirklich bewohnt hat, dass man das Material auf einem Diensthandy in einem Koffer gefunden hat, in den er es beim Ausräumen seines Mietwagens gelegt hatte, zusammen mit benutzter Kleidung und Unterlagen. Dass die fraglichen DVDs in einem Regal standen. Dass er in der „Szene“ nicht offen als Abgeordneter oder gar Ermittler aufgetreten ist und sich laut Staatsanwaltschaft nur zu Sitzungswochen und laut Zeugen meist zu Dienstzeiten mit dem Thema beschäftigt hat: Je nachdem <span style="text-decoration: underline;">wie</span> man es erzählt und beschreibt, stützt das die Version von Jörg Tauss oder aber man kann es verdächtig aussehen lassen. Die Ermittler erzählen es jedenfalls von Anfang an so, dass es nur zu seinen Lasten ausgehen soll.</p>
<p>Natürlich kann man sich dir Frage stellen, ob es wirklich nur die Recherche eines eigensinnigen Vollblutpolitikers war, weil er sich bei seinem Thema berechtigt und verpflichtet geglaubt hat auf eigene Faust nachschauen zu dürfen. Und vielleicht hat er damit auch eine Grenze überschritten – aber dann doch, weil sie vorher so noch gar nie jemand definiert hat!</p>
<p>Hier im Zweifel jedoch nicht für die Ehrenhaftigkeit eines untadeligen Mannes zu votieren und einem verdienten Volksvertreter von Anfang an und bis in dieses Verfahren hinein mehr als ein ungeschicktes, vielleicht zweifelhaftes oder sogar dummes, aber eben nicht vorsätzlich strafbares Verhalten zu unterstellen, wie die Staatsanwaltschaft es tut, das fände ich nicht in Ordnung.</p>
<p>Wenn dann am Ende noch allein der Besitz von homoerotischer Literatur den Schluss auf seine Motivation erlauben soll. Nach dem bekannten Vorurteil: Schwul = Pädophil, dann ließe mich das am Ende dieses Jahres seit Beginn der Ermittlungen fassungslos und empört zurück. Das so etwas <span style="text-decoration: underline;">überhaupt</span> heute noch möglich ist und man das leider ganz ernsthaft aus den Ausführungen von Polizei und Staatsanwaltschaft zur Begründung der Anklage aus den Akten auch überdeutlich herauslesen kann, das hat mich wirklich bei dem Verfahren erschüttert.</p>
<p>Der Angeklagte ist im Sinne der Anklage nicht schuldig und daher freizusprechen.    </p>
<p>###<br />
<a href="http://flattr.com/thing/15502/Pl%C3%A4doyer-im-Verfahren-gegen-J%C3%B6rg-Tauss" target="_blank"><br />
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		<title>Türck, Tauss, Benaissa und jetzt Kachelmann. Dringend gesucht: Grenzen für die Öffentlichkeitsarbeit von Staatsanwaltschaften!</title>
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		<pubDate>Thu, 25 Mar 2010 00:29:22 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jan Moenikes</dc:creator>
				<category><![CDATA[Medienrecht]]></category>
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		<category><![CDATA[Informationspolitik]]></category>
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		<category><![CDATA[Litigation PR]]></category>
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		<category><![CDATA[Staatsanwaltschaft]]></category>
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		<category><![CDATA[Türk]]></category>

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		<description><![CDATA[Nach Türck, Tauss und Benaissa - jetzt Kachelmann: Den Staatsanwälten fehlen in Deutschland klare Regeln für ihre Informationspolitik. Die angeblich „objektivste Behörde der Welt“ betreibt immer öfter zu Lasten prominenter Verdächtiger eine aktive Öffentlichkeitsarbeit und bedient dafür das überschäumende Interesse der (Boulevard-) Medien mit feinstem Futter. Die plaudernden Sprecher betreiben dabei - bewußt oder ...]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="wp-flattr-button"></p><p><em>Nach Türck, Tauss und Benaissa &#8211; jetzt Kachelmann: Den Staatsanwälten fehlen in Deutschland klare Regeln für ihre Informationspolitik. Die angeblich „objektivste Behörde der Welt“ betreibt immer öfter zu Lasten prominenter Verdächtiger eine aktive Öffentlichkeitsarbeit und bedient dafür das überschäumende Interesse der (Boulevard-) Medien mit feinstem Futter. Die plaudernden Sprecher betreiben dabei &#8211; bewußt oder unbewußt &#8211; schlicht &#8220;Litigation-PR&#8221; und werben um Akzeptanz der Öffentlichkeit für die Entscheidungen der Staatsanwaltschaft, z.B. für Ermittlungen und U-Haft. Eine Kategorie der Strafprozessordnung oder des Strafrechtes ist dieses jedoch nicht. Denn nicht die Medien, sondern allein das Gericht ist berufen, über den Fall zu entscheiden. Bis dahin gilt die Unschuldsvermutung. Der Schaden, den die presserechtlich privilegierte Behörde für den Betroffenen aber schon bis zu einer Anklageerhebung damit anrichtet, geht oft weit über das hinaus, was die Strafandrohung für seine vorgebliche Tat überhaupt umfasst. Auf der Strecke bleibt damit nicht nur die Unschuldsvermutung. Diese neue Art der „Öffentlichkeitsarbeit“ der Staatsanwaltschaften droht vielmehr immer mehr zu einer willkürlichen Waffe zu werden - gerade bei heiklen Verdächtigungen und gegen bekannte Namen. Ein unerträglicher Zustand für die Betroffenen, aber auch für den Rechtsstaat, dem dringend mit klaren Regeln für die Pressearbeit der Staatsanwaltschaften begegnet werden muß.</em></p>
<p>Die Staatsanwaltschaft hat den bekannten Fernsehmoderator Jörg Kachelmann am Wochenende in Untersuchungshaft genommen. Seine angeblich langjährige Freundin wirft ihm vor, dass er sie nach einem Beziehungsstreit vergewaltigt habe. Er sei danach abgereist, sie zur Polizei und zum Arzt gegangen. Die Ermittler in Mannheim glauben ihr und ein Richter auch: Laut Haftbefehl steht Kachelmann unter dem dringendem Tatverdacht der Vergewaltigung. Als Haftgrund wird Fluchtgefahr angegeben, da der Schweizer in Deutschland keinen festen Wohnsitz hat.</p>
<p>Ob eine U-Haft in seinem Falle wirklich nötig ist, ob tatsächlich eine Beziehungstat vorliegt oder möglicherweise (vielleicht aus enttäuschter Liebe?) lediglich eine Straftat vorgetäuscht wird, hat die Justiz möglichst schnell zu klären. Denn auch eine falsche Anzeige ist zumindest denkbar – gerade in brüchigen Beziehungen. Bis dahin ist insoweit (leider) alles normal und das Verhalten der Staatsanwaltschaft vermutlich auch nicht zu beanstanden. Bis am Montag BILD die Story ganz Deutschland erzählt…</p>
<p>Was danach kommt, wird inzwischen in Deutschland leider auch schon zur Normalität: Der Beschuldigte kann sich nicht äußern, da er in Haft sitzt und am wenigsten realisiert, was ihm gerade widerfährt. Seine Anwälte äußern sich, wenn auch recht zurückhaltend, da sie sich erst einmal einen Überblick verschaffen müssen. Aber sie plädieren entschieden für die Unschuldsvermutung. Was sollten Sie in dieser Situation denn sonst auch tun!</p>
<p>Wie aber reagiert die Staatsanwaltschaft? Die angeblich „objektivste Behörde der Welt“ bedient das überschäumende Interesse der (Boulevard-) Medien mit bestem Futter und plaudert munter drauflos: Bereits jetzt, nur 48 Stunden nach dem BILD-Bericht, sind es rund 2.000 Presseberichte, die man allein schon über Google News zu dem „Fall Kachelmann“ finden kann. Rund 300 enthalten wörtliche Zitate von Andreas Grossmann, dem Sprecher der zuständigen Staatsanwaltschaft Mannheim. Man muss nicht allzu viel von Kommunikation verstehen, um zu ahnen, wie seine Äußerungen <em>bei den Lesern wirken</em>, selbst wenn manches davon im O-Ton wahrscheinlich wirklich lediglich als allgemeine Erläuterung der Rechtslage gemeint war:</p>
<p>Zu den wenigen Worten der Erklärungen Kachelmanns und seiner Verteidiger erwidert danach Grossmann &#8220;es besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass die Angaben der Frau stimmen&#8221;. Die Frau sei ausführlich vernommen worden. &#8220;Sowohl die Polizei als auch das Gericht schätzen ihre Aussage als glaubhaft ein&#8221;. – <em>Siehste, der Kachelmann lügt.</em> Zu der gerichtsmedizinischen Untersuchung der Anzeigeerstatterin wolle man zwar keine Auskunft geben. Wird dann aber doch getan: Üblicherweise sei es so, dass Polizei oder Staatsanwaltschaft die Gerichtsmedizin beauftragen könne, wenn der Verdacht auf eine Tat bestehe. <em>-Also, er wars! </em>Warum Kachelmann in Untersuchungshaft sitze? Wegen  Fluchtgefahr, aber vor allem auch aufgrund des möglichen Strafmaßes. &#8220;Für Vergewaltigung drohen zwei bis 15 Jahre&#8221;, so Grossmann. -  <em>So schlimm ist der Kachelmann!</em> Außerdem komme hinzu, dass der Schweizer in Deutschland keinen festen Wohnsitz habe. – <em>Klar, Schweiz. Polanski. Steuerhinterzieher. Kennen wir ja. Muss man direkt wegsperren.</em> Vermutlich, so Grossmann, wäre aber angesichts der Höhe des möglichen Strafmaßes auch dann ein Haftbefehl ausgestellt worden, wenn ein Verdächtiger einen festen Wohnsitz in der Region habe. – <em>Genau, direkt wegsperren solche Vergewaltiger.</em> (<a href="http://www.spiegel.de/panorama/leute/0,1518,685263,00.html">http://www.spiegel.de/panorama/leute/0,1518,685263,00.html</a>)  Heute habe Kachelmann umfassend vor dem Haftrichter ausgesagt. Und &#8220;er bestreitet die Vergewaltigung&#8221;, sagte Grossmann. – <em>Unmöglich! Noch schlimmer:</em> &#8220;Er hat sich vorbehalten, weitere Beweisanträge zu stellen und einen neuen Haftprüfungstermin zu beantragen&#8221; -<em> Was der sich rausnimmt!</em> Aber, Grossmann beruhigt: &#8220;Wir schätzen die Aussagen der Frau als glaubhaft ein.&#8221; Es bestehe ein dringender Tatverdacht. – <em>Gott sein Dank, muss man sich keine Sorgen machen, dass der Kachelmann noch mal rauskommt und am Ende bei uns vor der Tür steht.</em> (<a href="http://satundkabel.magnus.de/medien/artikel/update-kachelmann-staatsanwalt-sieht-weiter-dringenden-tatverdacht.html">http://satundkabel.magnus.de/medien/artikel/update-kachelmann-staatsanwalt-sieht-weiter-dringenden-tatverdacht.html</a>)</p>
<p>Vor fast genau einem Jahr, im März 2009, hatten die Ermittlungsbehörden bei Jörg Tauss für ähnlich kritische Schlagzeilen wie jetzt gesorgt. Im April 2009 dann erneut bei der Verhaftung der Popsängerin Nadja Benaissa von der Gruppe No Angels. Die Parallelen zwischen dem „Fall Kachelmann“ und der stigmatisierende Anklage gegen Andreas Türck vor einigen Jahren (<a href="http://www.bildblog.de/die-verlorene-ehre-des-andreas-tuerck/">http://www.bildblog.de/die-verlorene-ehre-des-andreas-tuerck/</a>) fallen vielen Journalisten diesmal auch sofort auf. Und auch, dass sich keiner der Genannten bislang vom Verdacht durch die Ermittlungen und den von einer mitteilungsbedürftigen Staatsanwaltschaft verursachten oder mindestens beförderten medialen Vorverurteilung bislang je wieder erholt hat. Selbst Türk nicht, der längst freigesprochen ist. Jost Müller-Neuhof bringt das Problem in einem Kommentar im Tagesspiegel auf den Punkt:</p>
<blockquote><p>„Den Staatsanwälten hier zu Lande fehlen klare Regeln für ihre Informationspolitik. Also machen sie sich welche selbst.</p>
<p>Dazu gehört die wachsende Überzeugung, anderslautenden Überzeugungen zur Frage der Schuld öffentlich entgegentreten zu müssen. Wenn Kachelmanns Anwälte ihren Mandanten verteidigen und erklären, an den Vorwürfen sei nichts dran, ist das ihr und Kachelmanns gutes Recht. Über ihm schwebt ein schlimmer Verdacht, das Verfahren kann seine Karriere zerstören und vielleicht noch mehr. Ermittler haben ihre Informationen in diesem Stadium des Verfahrens zu beschränken; sie müssen der Öffentlichkeit nicht aufnötigen, wie sehr sie von ihrem Verdacht überzeugt sind, welche Beweise es dafür gibt. Sie müssen sich nicht rechtfertigen und so die fragwürdige Vorabdiskussion um Schuld und Strafe vorantreiben. Sie sind in der stärkeren Position.“ <a href="http://www.tagesspiegel.de/meinung/kommentare/auf-den-punkt/Joerg-Kachelmann;art15890,3065620">http://www.tagesspiegel.de/meinung/kommentare/auf-den-punkt/Joerg-Kachelmann;art15890,3065620</a></p></blockquote>
<p>Denn, anders, als etwa beim Verdacht einer Steuerhinterziehung, bewirkt bei bestimmten Taten schon die öffentliche Verdächtigung die Gefahr einer sofortigen Vollziehung der öffentlichen Strafe einer sozialen Ächtung durch die Medien. Eine strafrechtliche Kategorie darf dieses jedoch nicht werden.</p>
<p>Die Medien können selbst nur begrenzt dagegensteuern: erstens gilt das „Behördenprivileg“, das es jedermann gestattet, behördliche Informationen ungeprüft weiterzuverbreiten und zweitens: Selbst wenn Medien skeptisch sind und sich bewusst mit ihrer Berichterstattung zurückhalten, kann ihnen das kritisch ausgelegt werden. So hat sich im Fall Kachelmann beispielsweise ausgerechnet der Landesvorsitzender der Vereinigung der Opfer des Stalinismus, zugleich Mitglied im Rundfunkrat, wegen der ausbleibenden Berichterstattung im MDR zu Kachelmann sogar schon offiziell beschwert. <a href="http://www.welt.de/vermischtes/article6905146/Streit-wegen-Berichterstattung-ueber-Kachelmann.html">http://www.welt.de/vermischtes/article6905146/Streit-wegen-Berichterstattung-ueber-Kachelmann.html</a> Es bleibt ihnen damit nur, möglichst sachkundig und zurückhaltend Mitteilungen der Ermittlungsbehörden zu übernehmen und ggfs. mit gesunder Skepsis zu kommentieren. Den Schaden von vornherein für einen falsch Verdächtigten, der in der Öffentlichkeit steht,  nachhaltig zu begrenzen, kann dagegen nur gelingen, wenn die Staatsanwaltschaft möglichst schonend kommuniziert.</p>
<p>Das, was die Staatsanwaltschaft jetzt dagegen im Fall Kachelmann in einer für den Betroffenen schädlicher Weise betreibt, ebenso wie im letzten Jahr im Falle von Jörg Tauss und Nadja Benaissa, ist dagegen nichts anderes als neudeutsch „Litigation PR“. Wahrscheinlich aus Sorge vor dem Druck einer öffentlichen Meinung, die auf Ermittlungen oder gar Verhaftung eines Prominenten skeptischer reagiert, als beim „Wegschließen“ eines kleinkriminellen Dealers, betreiben sie aktive Öffentlichkeitsarbeit zur Rechtfertigung ihrer Entscheidung. Die betreffenden Staatsanwälte „werben“ gleichsam um öffentliche Zustimmung für ihre Entscheidung, Kachelmann in U-Haft genommen zu haben. Sie tun es entweder bewusst, in vollem Bewusstsein des Schadens für die Unschuldsvermutung, oder unbewusst, weil sie es besser einfach nicht können. Egal wie, beides ist unerträglich: Die Betroffenen (die nach unserem REchtssystem eigentlich bis zur gerichtlichen Entzscheidung als unschuldig gelten sollen!) verlieren ihr Ansehen und damit zugleich auch die Grundlage ihrer (beruflichen) Existenz. Und wegen ihrer Prominenz können sie &#8211; anders als unbekanntere Verdächtige &#8211; dem auch künftig nicht durch Ausweichen begegnen.</p>
<p>Mit solcher „Öffentlichkeitsarbeit“ erweisen Pressesprecher von Staatsanwaltschaften aber auch dem Rechtsstaat insgesamt einen Bärendienst. Denn in Mannheim belegt die Staatsanwaltschaft erneut, dass sie mit dem großen öffentlichen Vertrauen, das jeder staatsanwaltlichen Verlautbarung unweigerlich entgegen gebracht wird, nicht angemessen umgehen kann. Alles, was die Ermittler sagen wiegt grundsätzlich schwer. Auch und gerade, wenn sie einer konkreten Frage von Journalisten mit allgemeinen Antworten durch Zitate aus den Vorschriften ausweichen wollen. Schon wegen des presserechtlichen Behördenprivilegs ist es für einen Beschuldigten aber schier unerträglich, wenn Staatsanwälte zwanglos (am Telefon) mit Journalisten plaudern und sich zu jedem Verfahrensstand über die Presse kommentierend zu Wort melden. Denn, selbst wenn sie in der Sache nicht gerade Sinnvolles erzählen sollten, wird der Verteidiger sich im laufenden Verfahren nicht mit den Mitteln des Äußerungsrechts gegen den betreffenden Sprecher der Staatsanwaltschaft wehren und dieses meist auch nicht mit Erfolg gegen das Medium können, das solche rechtlich privilegierten Vorverurteilungen verbreitet.</p>
<p>Daher sollte stattdessen gelten: Je größer das Interesse der Öffentlichkeit an einem Fall, umso behutsamer sollten die behördlichen Sprecher das berechtige Informationsinteresse der Öffentlichkeit nur bedienen dürfen. Und soweit es den Fähigkeiten des jeweiligen Pressesprechers angemessener ist, vielleicht sogar nur schriftlich und im Wege von offiziellen Pressemitteilungen auf Anfragen reagieren. Solche Meldungen könnten in vielen Fällen sogar mit der Verteidigung abgestimmt werden – auch um ein „Aufschaukeln“ von Pressestatements zu vermeiden.</p>
<p>Dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit würde man jedenfalls auch so genügen. Zudem wäre gewährleistet, dass die Sprecher der Staatsanwaltschaft nachträglich dokumentieren können, was sie tatsächlich verlautbart haben und was dagegen „nur“ ein falscher Bericht der Medien ist. Dem Betroffenen würde damit zugleich auch der Weg eröffnet werden, sich mit den normalen Mitteln des Presserechts gegen die Verbreitung falscher Tatsachenbehauptungen erfolgreicher wehren zu können, da es den Medien verwehrt wäre, sich auf angebliche behördliche Äußerungen zu berufen.</p>
<p>Gerne beruft sich die Staatsanwaltschaft – wie besonders im Fall Tauss – darauf, dass sie ja an dem Interesse der Medien gar keine Schuld hätten, sondern lediglich auf die Nachfragen der Presse hätten reagieren müssen. Daraus wäre dann ein „Tsunami“ entstanden, den sie nicht mehr haben beherrschen können. Eigene Fehler in der Kommunikation wären, wenn überhaupt, dann nur Fehler in der „B-Note“ und für den Betroffenen jedenfalls strafprozessual unbeachtlich.</p>
<p>Ganz generell erscheint es daher äußerst fraglich, ob gerade bei gesellschaftlich stark tabuisierten Tatbeständen, wie denen in den genannten Beispielen, beim Verdacht gegen Prominente der Staatsanwaltschaft überhaupt noch eine (re-) aktive Pressearbeit gestattet werden sollte, wenn sie anschließend nur noch damit beschäftigt ist, den selbst entfachten „Tsunami“ zu füttern. Dies ist nicht professionell, sondern hilflos. Und auch nicht unter dem Aspekt der kommunikativen „Waffengleichheit“ gegenüber der Verteidigung des Beschuldigten geboten. Denn in solchen Fällen wird weder der Verdächtige noch sein Anwalt die Öffentlichkeit suchen, um selbst „Litigation-PR“ zu betreiben.</p>
<p>Die Regierungen in allen Ländern, notfalls der Gesetzgeber, ist jedenfalls angesichts der Häufung und Wiederholung dieser Vorgänge dringend aufgerufen, neue Grenzen für die Öffentlichkeitsarbeit von Staatsanwaltschaften zu definieren. Die Öffentlichkeitsarbeit der Sprecher der Ermittlungsbehörden ist sowohl zu professionalisieren, als auch zugleich in ein für den Betroffenen Personen oder Unternehmen auch rechtlich sehr viel überprüfbareren Rahmen zu überführen. Ansonsten droht die „Öffentlichkeitsarbeit“ der Staatsanwaltschaften immer stärker zu einer willkürlichen Waffe gerade bei heiklen Verdächtigungen gegen bekannte Namen zu werden und besonders dort schlimmere Folgen für die Betroffenen zu haben, als es die Strafandrohung des Gesetzes eigentlich vorsieht.</p>
<p><a href="http://flattr.com/thing/15516/T%C3%BCrck-Tauss-Benaissa-und-jetzt-Kachelmann-Dringend-gesucht-Grenzen-f%C3%BCr-die-%C3%96ffentlichkeitsarbeit" target="_blank"><br />
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		<title>Die Öffentlichkeit als Richter? Neues von der Litigation-PR.</title>
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		<pubDate>Fri, 19 Mar 2010 09:26:54 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jan Moenikes</dc:creator>
				<category><![CDATA[Dokumente und Vorträge]]></category>
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		<category><![CDATA[Litigation PR]]></category>
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		<description><![CDATA[Seit einem Jahr wird das Thema Litigation-PR immer wieder an die Rechtsanwaltschaft herangetragen. Der Deutsche Anwaltverein hat den nächsten Anwaltstag unter das Motto”Kommunikation im Kampf ums Recht“ gestellt. Doch ein geordnetes Verhältnis zwischen Anwälten und Medien gibt es bis auf wenige Einzelfälle bislang nicht. Eine systematische Auseinandersetzung mit dem Thema existiert erst in Ansätzen. ...]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="wp-flattr-button"></p><div id="attachment_357" class="wp-caption alignleft" style="width: 160px"><a href="http://www.moenikes.de/ITC/wp-content/uploads/2010/03/Deckblatt.jpg"><img class="size-thumbnail wp-image-357" title="61. Deutscher Anwaltstag" src="http://www.moenikes.de/ITC/wp-content/uploads/2010/03/Deckblatt-150x150.jpg" alt="" width="150" height="150" /></a><p class="wp-caption-text">Kommunikation im Kampf ums Recht</p></div>
<p>Seit einem Jahr wird das Thema Litigation-PR immer wieder an die Rechtsanwaltschaft herangetragen. Der Deutsche Anwaltverein hat den nächsten Anwaltstag unter das Motto ”Kommunikation im Kampf ums Recht“ gestellt (Infos unter <a href="http://www.anwaltverein.de/DAT/">http://www.anwaltverein.de/DAT/</a>). Doch ein geordnetes Verhältnis zwischen Anwälten und Medien gibt es bis auf wenige Einzelfälle bislang nicht. Eine systematische Auseinandersetzung mit dem Thema existiert erst in Ansätzen. Wie Kommunikation über Recht auf die Rechtsfindung selbst zurückwirkt, wollte eine Tagung in Berlin klären. Ein Bericht vom 1. Berliner Tag der Rechtskommunikation, verfasst von Dr. Wolf Albin, findet sich hier: <a href="http://kid-online.info/wordpress_nomos_notabs/?p=548">http://kid-online.info/wordpress_nomos_notabs/?p=548</a> Zum 61. Deutschen Anwaltstag wird im Nomos Verlag zudem ein Tagungsband mit Aufsätzen zum Thema &#8220;Litigation-PR&#8221; erscheinen.</p>
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