Das Ober­lan­des­ge­richt (OLG) Ham­burg ver­neint eine Pflicht von Per­so­nen- Such-maschi­nen-Betrei­bern aktiv nach Per­sön­lich­keits­rechts­ver­let­zun­gen inner­halb der Such­ergeb­nis­se ihrer Sei­te zu fahn­den – auch wenn sie bereits von einer kon­kre­ten Ver­let­zung erfah­ren und die­se besei­tigt haben.