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Zulässigkeit von Abstracts: „Perlentaucher.de“-Entscheidung weiter offen

Das Urteil des BGH im Streit von „SZ“ und „FAZ“ mit der Abs­tract-Sei­te Perlentaucher.de bringt kei­ne abschlie­ßen­de Klä­rung der sehr bedeut­sa­men recht­li­chen Grund­satz­fra­gen. Wegen Ver­fah­rens­feh­lern wur­de die Kla­ge gegen die kom­mer­zi­el­le Ver­wer­tung von Kurz­zu­sam­men­fas­sun­gen der Inhal­te der Zei­tun­gen durch die Web­site an das Beru­fungs­ge­richt zurück ver­wie­sen und muss dort noch ein­mal ver­han­delt werden.

Abbildungen aus Kunstausstellungen in Onlinearchiven unzulässig

Urhe­ber­recht­lich geschütz­te Abbil­dun­gen dür­fen im Rah­men der Pres­se­be­richt­erstat­tung solan­ge öffent­lich zugäng­lich gemacht wer­den, solan­ge die Ver­an­stal­tung noch als Tages­er­eig­nis anzu­se­hen ist. Das gilt auch für die Ver­brei­tung in einem „Online­ar­chiv“. Bei einer ver­gan­ge­nen Kunst­aus­stel­lung dürf­te die Tages­ak­tua­li­tät regel­mä­ßig jedoch nicht (mehr) gege­ben sein.

Haftung von Youtube für urheberrechtswidrige Inhalte Dritter

Der Betrei­ber einer Video-Dis­tri­bu­ti­ons-Platt­form wie You­tube kann für Urhe­ber­recht­ver­stö­ße sei­ner Nut­zer auf Unter­las­sung und Scha­dens­er­satz haf­ten, auch wenn er sich zuvor for­mu­lar­mä­ßig von die­sen hat ver­si­chern las­sen, dass der jewei­li­ge Uploa­der Inha­ber aller erfor­der­li­chen Rech­te für die Ver­brei­tung wäre.

Die Gedanken sind frei?! Leistungsschutz und Urheberrecht

Leis­tungs­schutz und Urhe­ber­recht ste­hen aktu­ell in der poli­ti­schen Dis­kus­si­on. Was steckt hin­ter den aktu­el­len For­de­run­gen der Ver­le­ger­ver­bän­de? Wer soll künf­tig für Infor­ma­tio­nen zah­len, auch wenn sie allen frei zugäng­lich sind und wel­che Rol­le spie­len die soge­nann­ten Ver­wer­tungs­ge­sell­schaf­ten? Auf der Tagung des Juso-Bun­des­vor­stan­des „Links 2011“ habe ich in einer The­sen­werk­statt von der aktu­el­len Debat­te um das Leis­tungs­schutz­recht aus­ge­hend ver­sucht, mit den Teil­neh­mern die wich­ti­gen poli­ti­schen Fra­gen der Wis­sens­ver­wer­tung zu klä­ren und Posi­tio­nen zu ent­wi­ckeln. Die Pre­zi des Work­shops ist hier abrufbar.

Kommentar zum Positionspapier der Presseverleger „Kernpunkte des Verlegervorschlags zum Leistungsschutzrecht“

Die Ver­le­ger­ver­bän­de BDZV und VDZ haben anläss­lich des Medi­en­dis­puts des Bun­des­ver­ban­des deut­scher Pres­se­spre­cher ein Papier mit 19 „Kern­punk­ten des Ver­le­ger­vor­schlags zum Leis­tungs­schutz­recht“ (LSR) ver­brei­tet. Da sie die­ses Papier, das hier voll­stän­dig in kur­si­ver Schrift doku­men­tiert wird, auch noch aktu­ell im poli­ti­schen Raum zur Wer­bung für ihre For­de­rung nut­zen, wer­den hier den ein­zel­nen PRO-Argu­men­ten der Ver­le­ger die wich­tigs­ten CON­TRA-Argu­men­te der Kri­ti­ker gegen­über­ge­stellt. Da die Ver­le­ger selbst in wich­ti­gen Punk­ten ihrer For­de­rung auch in die­sem Posi­ti­ons­pa­pier wei­ter­hin bewusst unscharf blei­ben, soll die zuge­spit­ze Kom­men­tie­rung zugleich zu einer Klä­rung der wich­tigs­ten offe­nen Fra­gen für die wei­te­re poli­ti­sche Debat­te beitragen.

Fragen und Antworten zum Leistungsschutzrecht für Presseverleger

Irr­tü­mer, Unge­nau­ig­kei­ten und bewuss­te Irre­füh­rung bestim­men die Debat­te über das geplan­te Leis­tungs­schutz­recht für Pres­se­ver­le­ger. Die­ser Arti­kel soll einen umfas­sen­den Über­blick bie­ten und Ant­wor­ten auf die wich­tigs­ten Fra­gen zu die­sem The­ma geben. Die­se FAQ wer­den lau­fend aktua­li­siert und dem jewei­li­gen Infor­ma­ti­ons- und Dis­kus­si­ons­stand ange­passt. Wei­te­re aktu­el­le Infos gibt es auf: http://leistungsschutzrecht.info.

Anmerkungen zum Diskussionspapier „Nutzerorientierte Ausrichtung des Urheberrechts“ des Hamburger Justizsenators Till Steffen (Bündnis 90/DIE GRUENEN)

Jus­tiz­se­na­tor Dr. Till Stef­fen, jüngs­tes Mit­glied im Schwarz-Grü­nen Senat von Ham­burg, hat am 12.03.2010 gemein­sam mit Grü­nen „Netz­po­li­ti­kern“ ein Dis­kus­si­ons­pa­pier „für ein nut­zer­ori­en­tier­tes Urhe­ber­recht“ vor­ge­stellt. Eini­ge kon­struk­ti­ve und kri­ti­sche Gedan­ken zu die­sem Papier.