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Australien beschließt sinnvolle Ausnahmen für VDS-Verpflichtung

Im März 2015 hat das aus­tra­li­sche Par­la­ment dem Ent­wurf für ein sehr weit­rei­chen­des Gesetz zur Vor­rats­da­ten­spei­che­rung (VDS) zuge­stimmt. Das TELECOMMUNICATIONS (INTERCEPTION AND ACCESS) AMENDMENT (DATA RETENTION) BILL 2014 bringt eine deut­lich wei­ter­ge­hen­de Pflicht zur Spei­che­rung von Benut­zer­da­ten, als die bei uns in Deutsch­land aktu­ell dis­ku­tier­te VDS. Den­noch ent­hält das Gesetz einen Aspekt, des­sen Über­nah­me auch unse­rem Gesetz­ge­ber in der par­la­men­ta­ri­schen Bera­tung zu raten wäre. Die­se wird hier kurz vor­ge­stellt und aus­zugs­wei­se dargestellt.

Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung: Maas liefert Murks (Update)

Man muss nicht in fun­da­men­ta­ler Geg­ner­schaft zu jeg­li­cher Spei­che­rung von Daten auf Vor­rat für poli­zei­li­che Zwe­cke (VDS) ste­hen, um nach einem genaue­ren Blick auf den Gesetz­ent­wurf des Bun­des­mi­nis­te­ri­ums für Jus­tiz und Ver­brau­cher­schutz sagen zu müs­sen: Das Haus von Hei­ko Maas hat es erneut nicht geschafft, in einem schwie­ri­gen Feld „digi­ta­len Lebens“ ein inhalt­lich und hand­werk­lich über­zeu­gen­des Gesetz vor­zu­le­gen. So hoch dem Minis­ter der Ver­such anzu­rech­nen ist, die Vor­ga­ben des EuGH und des BVerfG beach­ten zu wol­len und er sich auch per­sön­lich in Ver­hand­lun­gen gegen noch wei­ter­ge­hen­de For­de­run­gen durch­ge­setzt haben mag: Das, was Maas nun im Eil­tem­po durchs Par­la­ment trei­ben will, ist in der Gesamt­schau, Ent­schul­di­gung, Murks! Es wird jetzt beson­ders an den Rechts­po­li­ti­kern der SPD-Bun­des­tags­frak­ti­on, am zustän­di­gen Bericht­erstat­ter und sei­nem Spre­cher und der Frak­ti­ons­füh­rung lie­gen, dass wenigs­tens im Rah­men der par­la­men­ta­ri­schen Bera­tun­gen noch die schlimms­ten hand­werk­li­chen Feh­ler beho­ben wer­den, bevor sich das Gesetz einer Nach­prü­fung durch das BVerfG und den EuGH stel­len muss, die die Oppo­si­ti­on bereits ange­kün­digt hat.

Digitale Agenda für Deutschland 2013–2017: Ein Werkstattbericht (Update)

In den ver­gan­ge­nen Wochen haben die Netz­po­li­ti­ker von CDU, CSU und SPD inten­siv – und dabei offen­sicht­lich auch sehr kon­struk­tiv – über eine „Digi­ta­le Agen­da 2013–2017“ bera­ten. Die Vor­schlä­ge für den Koali­ti­ons­ver­trag aus den mit The­men des Inter­net, der IT und Medi­en befass­ten Arbeits­grup­pen Innen/Recht, Wirt­schaft, Kul­tur & Medi­en und der inso­weit feder­füh­ren­den Unter­ar­beits­grup­pe Digi­ta­le Agen­da, lie­gen nun­mehr vor. Die­se sind durch­aus ambi­tio­niert und ins­ge­samt gelun­gen. Sie wer­den nun von der „gro­ßen Run­de“ der 75 Poli­ti­ker aus Uni­on und SPD ver­han­delt und kön­nen natür­lich noch erheb­li­che nega­ti­ve oder posi­ti­ve Ände­run­gen erfah­ren. Auch sind eini­ge wich­ti­ge Ent­schei­dun­gen noch offen. Die aus­führ­li­che Vor­stel­lung und kur­ze Kom­men­tie­rung der Vor­schlä­ge die­ser Arbeits­grup­pen kann an die­ser Stel­le im Moment daher nur den Cha­rak­ter eines „Werk­statt­be­richts“ haben, der ver­tief­ten Ein­blick in die Über­le­gun­gen der Fach­po­li­ti­ker geben soll und Hin­wei­se auf die ver­mut­li­chen Ergeb­nis­se eines Koalitionsvertrages.

Kommt jetzt das „Quick“ vor dem „Freeze“?

Wäh­rend sich Netz­po­li­tik und „Zivil­ge­sell­schaft“ noch in sym­bol­haf­ten Dis­kus­sio­nen an der Richt­li­nie zur Vor­rats­da­ten­spei­che­rung abar­bei­ten, schafft das BMI ein­fach Fak­ten und legt dem Bun­des­ka­bi­nett eine gesetz­li­che Ergän­zung des TKG vor, die eine neue elek­tro­ni­sche Schnitt­stel­le zur Abfra­ge von Kun­den­da­ten ein­füh­ren will. Und kaum jemand scheint es zu bemer­ken. Kommt damit das „Quick“ jetzt ohne das „Free­ze“? Ein Kom­men­tar zum Dokument.

VDS, 3-Strikes & Co.

Im Rah­men der Medi­en­rechts­ta­ge an der BTU Cott­bus habe ich einen Vor­trag über die Hilf­lo­sig­keit der (natio­na­len) Staa­ten bei der Durch­set­zung ihres Rechts im Inter­net gehal­ten und dabei bei­spiel­haft ins­be­son­de­re Hadopi und Netz­sper­ren betrach­tet. Die Prä­sen­ta­ti­on zu dem Vor­trag ist hier abrufbar.

Vorratsdatenspeicherung: Stand der Debatte

Seit eini­gen Tagen wird ein Mus­ter­an­trag des Gesprächs­krei­ses Netz­po­li­tik der SPD zur Vor­rats­da­ten­spei­che­rung breit dis­ku­tiert. Ihm wird unter­stellt, dass er eine flä­chen­de­cken­de Über­wa­chung des Inter­net­ver­kehrs und des Kom­mu­ni­ka­ti­ons­ver­hal­tens der Bür­ger ein­füh­ren wol­le. Der Gespräch­kreis for­de­re angeb­lich, bis an die vom Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt vor­ge­ge­be­nen Gren­zen oder sogar dar­über hin­aus zu gehen. Die­ses aber ist genau­so falsch, wie der Ein­druck, der im Rah­men die­ser Kri­tik erzeugt wird: Das es bezo­gen auf die Vor­rats­da­ten­spei­che­rung auf­grund des Urteils des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­rich­tes in Deutsch­land über­haupt kei­ner poli­ti­schen Dis­kus­si­on bedür­fe, „wie“ die Richt­li­nie der EU und ihre Umset­zung in Deutsch­land aus­se­hen soll und sich die Dis­kus­si­on inner­halb der SPD daher allein auf das „ob“ beschrän­ken könn­te. Das das BMJ mit Vor­la­ge sei­nes Gesetz­ent­wur­fes im Juni 2011 die Dis­kus­si­on um die Vor­rats­da­ten­spei­che­rung wie­der eröff­net hat, wür­de eine sol­che Vogel-Strauß-Tak­tik aber der für die kom­men­de poli­ti­sche Aus­ein­an­der­set­zung drin­gend not­wen­di­gen Ori­en­tie­rung der Par­tei scha­den, so dass drin­gen­der Bedarf zur Klar­stel­lung und Stand­ort­be­stim­mung besteht.

Erste Eindrücke vom Quick-Freeze-Diskussionsentwurf

Aus dem Hau­se von Jus­tiz­mi­nis­te­rin Sabi­ne Leu­theus­ser-Schnar­ren­ber­ger (FDP), an der sich laut WELT „schon eini­ge Kol­le­gen die Zäh­ne aus­ge­bis­sen“ hät­ten, end­lich den lang ange­kün­dig­ten Dis­kus­si­ons­ent­wurf zur Vor­rats­da­ten­spei­che­rung gibt, ein­schließ­lich einer Kon­kre­ti­sie­rung ihrer Ideen zu „Quick-Free­ze“. Dem Inter­es­sier­ten und kun­di­gen Leser und ins­be­son­de­re den Kol­le­gen aber möch­te ich als Fei­er­tags­lek­tü­re eben­falls nicht den Text der wesent­li­chen Ände­run­gen vor­ent­hal­ten, den ich nach­fol­gend dokumentiere.

Quick Freeze – der Wolf im Schafspelz

So sehr man ver­ste­hen kann, dass Frau Leu­theus­ser-Schnar­ren­ber­ger nicht wie­der von einem Minis­ter­amt zurück­tre­ten will, weil ihr per­sön­lich auf­rich­ti­ges Bemü­hen um den Erhalt bür­ger­li­cher Frei­hei­ten kei­ne Mehr­heit in ihrer Regie­rungs­ko­ali­ti­on fin­det: Mit ihrem Eck­punk­te­pa­pier und dem dar­in vor­ge­stell­ten Kon­zept des „Quick Free­ze plus“ tut sie ihrer Sache und der Dis­kus­si­on um Gren­zen der Über­wa­chung des Inter­net im Ergeb­nis lei­der kei­nen Gefal­len. Lachen­der Drit­ter dürf­ten die Befür­wor­ter einer mög­lichst weit­ge­hen­den Vor­rats­da­ten­spei­che­rung sein. Aber nicht nur dies­be­züg­lich erweist sich ihr Eck­punk­te­pa­pier als „Wolf im Schafs­pelz“. Eine ers­te, sehr kri­ti­sche Analyse.