Wenn sich der Betrei­ber eines Inter­net­por­tals frem­de Inhal­te auf sei­ner Sei­te zu Eigen macht, haf­tet er auch dann für die­se, wenn die Nut­zer der Sei­te erken­nen kön­nen, dass die Inhal­te ursprüng­lich von Drit­ten stammen.