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DSGVO, PR und Öffentlichkeitsarbeit – Probleme der Praxis ernst nehmen!

Wie lei­der nicht anders erwar­tet, erge­ben sich nicht nur durch miss­glück­te Geset­ze wie das Netz­werk­durch­set­zungs­ge­setz (#NetzDG) Frik­tio­nen mit der bis­lang durch Art. 5 GG und einer Viel­zahl von Geset­zen und Rich­ter­recht in Deutsch­land umfas­send geschütz­ten Pres­se- und Meinungsfreiheit:

Der Vor­rang der EU – Daten­schutz­grund­ver­ord­nung (#DSGVO) ab dem 25. Mai 2018 ver­schärft die recht­li­chen Pro­ble­me auch für all jene „klas­si­schen“ Teil­neh­mer am „öffent­li­chen Mei­nungs­kampf“, die sicher­lich mit einem pro­fes­sio­nel­len Anspruch, aber eben nicht wie Pres­se oder Rund­funk und auch nicht pres­se­ähn­lich oder im enge­ren Sin­ne „jour­na­lis­tisch“ (wie die sog. „Unter­neh­mes­pres­se“) mit der Öffent­lich­keit in Dia­log tre­ten. Das dürf­te die meis­ten Pres­se- und Öffent­lich­keits­ar­bei­ter in Agen­tu­ren, Unter­neh­men, Kanz­lei­en, aber auch in NGOs oder in den Pres­se­stel­len von Behör­den treffen.

Presse- und Meinungsfreiheit im digitalen Zeitalter bewahren!

Die in Art. 5 GG garan­tier­te Mei­nungs­frei­heit ist nicht nur die Arbeits­grund­la­ge der Öffent­lich­keits­ar­beit aller Par­tei­en, Gewerk­schaf­ten, Ver­bän­de, Initia­ti­ven und Orga­ni­sa­tio­nen, son­dern auch die „Grund­la­ge jeder Frei­heit über­haupt“ (so BVerfG, Urteil des Ers­ten Senats vom 15. Janu­ar 1958, Az. 1 BvR 400/51, BVerfGE 7, 198 (208) – Lüth).

Wiki-Immunity; Bleibt die Wikipedia in Deutschland rechtlich geschützt?

Im Rah­men der Ver­an­stal­tungs­rei­he „Mons­ters of Law“ habe ich auf Ein­la­dung des Wiki­me­dia Deutsch­land e.V. am 5.3.2015 in Ber­lin über die heu­ti­ge recht­li­che Situa­ti­on und mög­li­che Ver­än­de­run­gen der Haf­tung für die deutsch­spra­chi­ge Wiki­pe­dia dis­ku­tiert. Die Pre­zi und eine Auf­zeich­nung des Vor­tra­ges sind hier abrufbar.

Verbraucherschützer als Hilfssheriffs für den Datenschutz?

Das Bun­des­ka­bi­nett hat heu­te ein wei­te­res Arti­kel­ge­setz aus dem Hau­se von Bun­des­jus­tiz­mi­nis­ter Hei­ko Maas ver­ab­schie­den, das sicher­lich gut gemeint, aber lei­der eben wie­der ein­mal nicht ganz so gut gemacht ist: Mit der Ände­rung des UKlaG sol­len Ver­brau­cher­schüt­zer künf­tig Daten­miss­brauch abmah­nen und vor Zivil­ge­rich­ten „kol­lek­ti­ve Ver­brau­cher­da­ten­schutz­rech­te“ ein­kla­gen kön­nen. So sym­pa­thisch die­se Idee scheint, so sehr gefähr­det sie jedoch die Tätig­keit der unab­hän­gi­gen Daten­schutz­be­hör­den. Sie sol­len bei Ent­schei­dun­gen nur ange­hört wer­den, ihre Rechts­mei­nung kann von den Land­ge­rich­ten auch negiert wer­den – was in der Pra­xis heu­te schon eher die Regel, als Aus­nah­me ist. Damit aber fällt für Daten­ver­ar­bei­ter der Anreiz weg, sich pro-aktiv um Ein­hal­tung behörd­li­cher Emp­feh­lun­gen zu bemü­hen. Daher droht durch die pri­va­ten „Hilfs­she­riffs“ nicht nur eine unein­heit­li­che Recht­spre­chung, son­dern eine Schwä­chung des Daten­schut­zes ins­ge­samt. Der Bun­des­tag ist auf­ge­ru­fen, die­sen gefähr­li­chen Murks im wei­te­ren Gesetz­ge­bungs­ver­fah­ren zu beseitigen.

EuGH: Datenschutz sticht Informationsfreiheit?

Zur Freu­de über das aktu­el­le Urteil des EuGH zu Las­ten Goo­gles besteht kein Anlass. Das EU-Gericht stellt mit sei­nem Urteil viel­mehr den bis­lang gel­ten­den Grund­satz der Mei­nungs­frei­heit auf den Kopf: Nicht mehr soll grund­sätz­lich die Ver­brei­tung jeder Art von Mei­nung und Infor­ma­ti­on frei und nur in Aus­nah­me­fäl­len ver­bo­ten, son­dern viel­mehr nur noch dann erlaubt sein, wenn aus­nahms­wei­se das Inter­es­se einer brei­ten Öffent­lich­keit über­wiegt. Unter dem Vor­wand des Daten­schut­zes könn­te es damit Behör­den zukünf­tig mög­lich sein, ech­te Zen­sur zu üben…

EU-Datenschutz-Grundverordnung: Ein Überblick

Mit der Vor­stel­lung ihres Ent­wur­fes für eine Daten­schutz­grund­ver­ord­nung im Janu­ar die­sen Jah­res, hat die EU-Kom­mis­si­on die Dis­kus­si­on um eine Wei­ter­ent­wick­lung der seit 1995 gel­ten­den EU-Daten­schutz­richt­li­nie eröff­net. Um einen Ein­stieg in die Debat­te dar­über zu erleich­tern, habe ich bei der SPD-Land­tags­frak­ti­on Baden-Würt­tem­berg und dem Gesprächs­kreis Netz­po­li­tik beim SPD-Par­tei­vor­stand einen Vor­trag gehal­ten, zu dem die Prä­sen­ta­ti­on hier abge­ru­fen wer­den kann.

Woran scheitert Open Data?

Im Rah­men der „nr-Fach­kon­fe­renz Daten, Recher­chen, Geschich­ten“ habe ich am 25. März 2012 in Ham­burg über „Open Data“ und die damit ver­bun­de­nen recht­li­chen und gesell­schaft­li­chen Her­aus­for­de­run­gen dis­ku­tiert. Das Video der Podi­ums­dis­kus­si­on ist hier abrufbar.

Zwischenruf: Anonymität im Internet

Bun­des­in­nen­mi­nis­ter Hans-Peter Fried­rich hat mit undif­fe­ren­zier­ten Äuße­run­gen zur Anony­mi­tät im Inter­net ein­mal mehr die Vor­ur­tei­le bestä­tigt, Poli­ti­ker wie er wären „Inter­net­aus­dru­cker“ und nicht in der Lage, die tat­säch­li­chen Pro­ble­me des glo­ba­len Net­zes zutref­fend zu beschrei­ben, geschwei­ge denn sach­ge­recht und in einer der Demo­kra­tie und Frei­heit ver­träg­li­chen Sin­ne zu lösen. So sehr ich die Kri­tik an den undif­fe­ren­zier­ten Gedan­ken­gän­gen des Minis­ters tei­le, so sehr ärge­re ich mich zugleich aber über eben­so fal­sche und undif­fe­ren­zier­te Gegen­ar­gu­men­te. Daher ein kur­zer Zwischenruf.