Zur Freude über das aktuelle Urteil des EuGH zu Lasten Googles besteht kein Anlass. Das EU-Gericht stellt mit seinem Urteil vielmehr den bislang geltenden Grundsatz der Meinungsfreiheit auf den Kopf: Nicht mehr soll grundsätzlich die Verbreitung jeder Art von Meinung und Information frei und nur in Ausnahmefällen verboten, sondern vielmehr nur noch dann erlaubt sein, wenn ausnahmsweise das Interesse einer breiten Öffentlichkeit überwiegt. Unter dem Vorwand des Datenschutzes könnte es damit Behörden zukünftig möglich sein, echte Zensur zu üben…
Informationsfreiheitsgesetz – Eine Einführung
Mit dem Informationsfreiheitsgesetz wird ein „Jedermannsrecht“ geschaffen. Jeder hat so gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch auf Informationszugang und muss diesen Antrag nicht begründen. Die Broschüre, die ich für den BdP verfasst habe, gibt einen kurzen Überblick.