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DSGVO, PR und Öffentlichkeitsarbeit – Probleme der Praxis ernst nehmen!

Wie lei­der nicht anders erwar­tet, erge­ben sich nicht nur durch miss­glück­te Geset­ze wie das Netz­werk­durch­set­zungs­ge­setz (#NetzDG) Frik­tio­nen mit der bis­lang durch Art. 5 GG und einer Viel­zahl von Geset­zen und Rich­ter­recht in Deutsch­land umfas­send geschütz­ten Pres­se- und Meinungsfreiheit:

Der Vor­rang der EU – Daten­schutz­grund­ver­ord­nung (#DSGVO) ab dem 25. Mai 2018 ver­schärft die recht­li­chen Pro­ble­me auch für all jene „klas­si­schen“ Teil­neh­mer am „öffent­li­chen Mei­nungs­kampf“, die sicher­lich mit einem pro­fes­sio­nel­len Anspruch, aber eben nicht wie Pres­se oder Rund­funk und auch nicht pres­se­ähn­lich oder im enge­ren Sin­ne „jour­na­lis­tisch“ (wie die sog. „Unter­neh­mes­pres­se“) mit der Öffent­lich­keit in Dia­log tre­ten. Das dürf­te die meis­ten Pres­se- und Öffent­lich­keits­ar­bei­ter in Agen­tu­ren, Unter­neh­men, Kanz­lei­en, aber auch in NGOs oder in den Pres­se­stel­len von Behör­den treffen.

Deklaration für die Meinungsfreiheit

In Reak­ti­on auf die Ver­ab­schie­dung des Netz­werk-durch­set­zungs­ge­set­zes (NetzDG) durch das Bun­des­ka­bi­nett am 5. April 2017 habe auch ich die fol­gen­de Erklä­rung mitgezeichnet:

Mei­nungs­frei­heit hat einen essen­ti­el­len und unab­ding­ba­ren Stel­len­wert in einer von demo­kra­ti­schen Wer­ten gepräg­ten Gesell­schaft. Das Grund­recht der Mei­nungs­frei­heit ist als Teil der Kom­mu­ni­ka­ti­ons­frei­hei­ten wie auch die Pres­se- und die Rund­funk­frei­heit in beson­de­rem Maße geschützt. Das Recht auf Mei­nungs­frei­heit fin­det sei­ne Gren­zen erst dort, wo die Rech­te und die Wür­de ande­rer ver­letzt wer­den. Das Recht auf Mei­nungs­frei­heit, aber auch sei­ne Ein­schrän­kung, gel­ten dabei online wie offline.

Presse- und Meinungsfreiheit im digitalen Zeitalter bewahren!

Die in Art. 5 GG garan­tier­te Mei­nungs­frei­heit ist nicht nur die Arbeits­grund­la­ge der Öffent­lich­keits­ar­beit aller Par­tei­en, Gewerk­schaf­ten, Ver­bän­de, Initia­ti­ven und Orga­ni­sa­tio­nen, son­dern auch die „Grund­la­ge jeder Frei­heit über­haupt“ (so BVerfG, Urteil des Ers­ten Senats vom 15. Janu­ar 1958, Az. 1 BvR 400/51, BVerfGE 7, 198 (208) – Lüth).

Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung: Maas liefert Murks (Update)

Man muss nicht in fun­da­men­ta­ler Geg­ner­schaft zu jeg­li­cher Spei­che­rung von Daten auf Vor­rat für poli­zei­li­che Zwe­cke (VDS) ste­hen, um nach einem genaue­ren Blick auf den Gesetz­ent­wurf des Bun­des­mi­nis­te­ri­ums für Jus­tiz und Ver­brau­cher­schutz sagen zu müs­sen: Das Haus von Hei­ko Maas hat es erneut nicht geschafft, in einem schwie­ri­gen Feld „digi­ta­len Lebens“ ein inhalt­lich und hand­werk­lich über­zeu­gen­des Gesetz vor­zu­le­gen. So hoch dem Minis­ter der Ver­such anzu­rech­nen ist, die Vor­ga­ben des EuGH und des BVerfG beach­ten zu wol­len und er sich auch per­sön­lich in Ver­hand­lun­gen gegen noch wei­ter­ge­hen­de For­de­run­gen durch­ge­setzt haben mag: Das, was Maas nun im Eil­tem­po durchs Par­la­ment trei­ben will, ist in der Gesamt­schau, Ent­schul­di­gung, Murks! Es wird jetzt beson­ders an den Rechts­po­li­ti­kern der SPD-Bun­des­tags­frak­ti­on, am zustän­di­gen Bericht­erstat­ter und sei­nem Spre­cher und der Frak­ti­ons­füh­rung lie­gen, dass wenigs­tens im Rah­men der par­la­men­ta­ri­schen Bera­tun­gen noch die schlimms­ten hand­werk­li­chen Feh­ler beho­ben wer­den, bevor sich das Gesetz einer Nach­prü­fung durch das BVerfG und den EuGH stel­len muss, die die Oppo­si­ti­on bereits ange­kün­digt hat.

Verbraucherschützer als Hilfssheriffs für den Datenschutz?

Das Bun­des­ka­bi­nett hat heu­te ein wei­te­res Arti­kel­ge­setz aus dem Hau­se von Bun­des­jus­tiz­mi­nis­ter Hei­ko Maas ver­ab­schie­den, das sicher­lich gut gemeint, aber lei­der eben wie­der ein­mal nicht ganz so gut gemacht ist: Mit der Ände­rung des UKlaG sol­len Ver­brau­cher­schüt­zer künf­tig Daten­miss­brauch abmah­nen und vor Zivil­ge­rich­ten „kol­lek­ti­ve Ver­brau­cher­da­ten­schutz­rech­te“ ein­kla­gen kön­nen. So sym­pa­thisch die­se Idee scheint, so sehr gefähr­det sie jedoch die Tätig­keit der unab­hän­gi­gen Daten­schutz­be­hör­den. Sie sol­len bei Ent­schei­dun­gen nur ange­hört wer­den, ihre Rechts­mei­nung kann von den Land­ge­rich­ten auch negiert wer­den – was in der Pra­xis heu­te schon eher die Regel, als Aus­nah­me ist. Damit aber fällt für Daten­ver­ar­bei­ter der Anreiz weg, sich pro-aktiv um Ein­hal­tung behörd­li­cher Emp­feh­lun­gen zu bemü­hen. Daher droht durch die pri­va­ten „Hilfs­she­riffs“ nicht nur eine unein­heit­li­che Recht­spre­chung, son­dern eine Schwä­chung des Daten­schut­zes ins­ge­samt. Der Bun­des­tag ist auf­ge­ru­fen, die­sen gefähr­li­chen Murks im wei­te­ren Gesetz­ge­bungs­ver­fah­ren zu beseitigen.

EuGH: Datenschutz sticht Informationsfreiheit?

Zur Freu­de über das aktu­el­le Urteil des EuGH zu Las­ten Goo­gles besteht kein Anlass. Das EU-Gericht stellt mit sei­nem Urteil viel­mehr den bis­lang gel­ten­den Grund­satz der Mei­nungs­frei­heit auf den Kopf: Nicht mehr soll grund­sätz­lich die Ver­brei­tung jeder Art von Mei­nung und Infor­ma­ti­on frei und nur in Aus­nah­me­fäl­len ver­bo­ten, son­dern viel­mehr nur noch dann erlaubt sein, wenn aus­nahms­wei­se das Inter­es­se einer brei­ten Öffent­lich­keit über­wiegt. Unter dem Vor­wand des Daten­schut­zes könn­te es damit Behör­den zukünf­tig mög­lich sein, ech­te Zen­sur zu üben…

Schengen-Routing und Deutschlandnetz

Auf Ein­la­dung der zustän­di­gen Arbeits­grup­pe der SPD-Bun­des­tags­frak­ti­on habe ich in mei­ner Funk­ti­on als stell­ver­tre­ten­der Vor­sit­zen­der von ISOC.de, dem Ger­man Chap­ter der Inter­net Socie­ty, an einer Exper­ten­an­hö­rung zum The­ma „Schen­gen-Rou­ting und Deutsch­land­netz“ im Deut­schen Bun­des­tag teil­ge­nom­men. Mei­ne Prä­sen­ta­ti­on, die dort Grund­la­ge mei­nes Vor­tra­ges war, ist hier abrufbar.

Digitale Agenda für Deutschland 2013–2017: Ein Werkstattbericht (Update)

In den ver­gan­ge­nen Wochen haben die Netz­po­li­ti­ker von CDU, CSU und SPD inten­siv – und dabei offen­sicht­lich auch sehr kon­struk­tiv – über eine „Digi­ta­le Agen­da 2013–2017“ bera­ten. Die Vor­schlä­ge für den Koali­ti­ons­ver­trag aus den mit The­men des Inter­net, der IT und Medi­en befass­ten Arbeits­grup­pen Innen/Recht, Wirt­schaft, Kul­tur & Medi­en und der inso­weit feder­füh­ren­den Unter­ar­beits­grup­pe Digi­ta­le Agen­da, lie­gen nun­mehr vor. Die­se sind durch­aus ambi­tio­niert und ins­ge­samt gelun­gen. Sie wer­den nun von der „gro­ßen Run­de“ der 75 Poli­ti­ker aus Uni­on und SPD ver­han­delt und kön­nen natür­lich noch erheb­li­che nega­ti­ve oder posi­ti­ve Ände­run­gen erfah­ren. Auch sind eini­ge wich­ti­ge Ent­schei­dun­gen noch offen. Die aus­führ­li­che Vor­stel­lung und kur­ze Kom­men­tie­rung der Vor­schlä­ge die­ser Arbeits­grup­pen kann an die­ser Stel­le im Moment daher nur den Cha­rak­ter eines „Werk­statt­be­richts“ haben, der ver­tief­ten Ein­blick in die Über­le­gun­gen der Fach­po­li­ti­ker geben soll und Hin­wei­se auf die ver­mut­li­chen Ergeb­nis­se eines Koalitionsvertrages.

Rechtliche Möglichkeiten und Defizite bei der Bekämpfung illegaler Plattformen im Internet – 7 rechtspolitische Thesen und 3 Vorschläge

Im Rah­men der Koali­ti­ons­ver­hand­lun­gen zwi­schen Uni­on und SPD wird die Dis­kus­si­on um den Umgang mit ille­ga­len Inhal­ten im Inter­net wie­der aktu­ell. Aus die­sem Anlass ver­öf­fent­li­che ich „aus Grün­den“ an die­ser Stel­le ein älte­res The­sen­pa­pier von mir aus dem Jahr 2012, um eini­ge Über­le­gun­gen, wie sie sich jetzt auch in den Papie­ren der Arbeits­grup­pen und viel­leicht im Koali­ti­ons­ver­trag wie­der­fin­den könn­ten, etwas näher zu beleuch­ten und zur wei­te­ren Dis­kus­si­on zu stellen:

Freunde, wir waren doch schon mal weiter!

Der „Gesprächs­kreis Digi­ta­li­sie­rung“ von CDU/CSU hat in einem drei­sei­ti­gen Papier einen inhalt­li­chen Auf­schlag für die Koali­ti­ons­ver­hand­lun­gen mit der SPD gemacht. Ent­täu­schend ist, dass dar­in die Netz­po­li­ti­ker von CNetz und CSU­netz an eini­gen wich­ti­gen Punk­ten über­ra­schend hin­ter dem zurück­blei­ben, was bis­lang eigent­lich als Kon­sens mit der SPD galt. Kurz vor Beginn der eigent­li­chen Koali­ti­ons­ver­hand­lun­gen daher mein per­sön­li­cher Appell an die enga­gier­ten Netz­po­li­ti­ker der Uni­on, sich noch ein­mal zu besin­nen. Denn: „Wir waren doch schon mal weiter!“.