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	<title>Jan Mönikes &#187; Netzpolitik</title>
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	<description>Blog für Netzpolitik, Internet-, Medien- und Presserecht</description>
	<lastBuildDate>Mon, 06 Sep 2010 18:02:29 +0000</lastBuildDate>
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		<title>Alles Abmahnung, oder was?</title>
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		<pubDate>Tue, 06 Jul 2010 13:37:58 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Netzpolitik]]></category>
		<category><![CDATA[Abmahnung]]></category>
		<category><![CDATA[Persönlichkeitsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Persönlichkeitsrechtverletzung]]></category>
		<category><![CDATA[Streisand-Effekt]]></category>
		<category><![CDATA[Streitgespräch]]></category>
		<category><![CDATA[Zensur]]></category>

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		<description><![CDATA[Die rechtliche Verantwortlichkeit von Bloggern für die (journalistischen) Inhalte ihrer Seiten führt immer wieder zu Konflikten: Schilderungen über das Tun "böser Abmahnanwälte" und negative Kommentare über die "schlimme Zensur", die sie angeblich betreiben wollen, füllen viele Seiten des Internets. Aber, ist die über den Einzelfall oft weit hinausgehende, generelle Kritik überhaupt berechtigt? Ein virtuelles Streitgespräch mit Ingo Jürgensmann, dokumentiert auf seinem <a href="http://blog.windfluechter.net/archives/997-Ein-virtuelles-Streitgespraech-mit-Jan-Moenikes.html">Windfluechter-Blog</a>.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Seit einigen Monaten gibt es in diversen Blogs und Websites immer wieder Schilderungen über das  Tun &#8220;böser Abmahnanwälte&#8221; und negative Kommentare über die &#8220;schlimme Zensur&#8221;, die sie angeblich betreiben würden, wenn sie mit rechtlichen Mitteln gegen falsche Tatsachenbehauptungen, Schmähungen und Beleidigungen im Internet vorgehen. Manche dieser Beiträge habe ich kritisch kommentiert, weil sie über die im Einzelfall sicherlich immer wieder einmal (sehr) berechtigte Kritik hinaus, von falschen (rechtlichen) Annahmen ausgehen oder sogar offensichtlich die Menschenwürde und Persönlichkeitsrechte für weniger schutzwürdig halten, als das Grundrecht der Meinungsfreiheit. Aus diesen Kommentaren heraus hat sich eine längere Diskussion mit Ingo Jürgensmann ergeben, die dieser dankenswerter Weise auf seinem <a href="http://blog.windfluechter.net/archives/997-Ein-virtuelles-Streitgespraech-mit-Jan-Moenikes.html">Windfluechter-Blog</a> dokumentiert hat.</p>
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		<title>Gedanken zur Netzneutralitätsdebatte: Zurück zur Sache, bitte!</title>
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		<pubDate>Sat, 15 May 2010 19:18:49 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Netzpolitik]]></category>
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		<description><![CDATA[Der Begriff der „Netzneutralität“ ist ein schillernder Begriff in der netzpolitischen Debatte. Er stammt ursprünglich aus der Diskussion über Quality of Service (QoS), Netzwerkmanagement, Regulierung und Preise auf dem US-Telekommunikationsmarkt. Markus Beckedahl (www.netzpolitik.org) und andere „Blogivisten“ in Deutschland und Europa (wie z.B. La Quadrature du Net - http://www.laquadrature.net ) nutzen ihn allerdings heute längst nicht mehr nur in dem ursprünglichen Sinne, sondern haben ihn längst auf jede Art „Gatekeeper“ im Netz erweitert. Die dadurch mögliche Begriffsverwirrung aber kann sich in Deutschland als politisch schädlich erweisen.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><em><a href="http://www.moenikes.de/ITC/wp-content/uploads/2010/05/600px-Symbol_der_netz_neutralitat_deutsch_svg.png"><img class="alignleft size-thumbnail wp-image-390" title="Netzneutralitaet" src="http://www.moenikes.de/ITC/wp-content/uploads/2010/05/600px-Symbol_der_netz_neutralitat_deutsch_svg-150x150.png" alt="" width="150" height="150" /></a>„Netzneutralität“ ist ein schillernder Begriff in der netzpolitischen Debatte. Er stammt ursprünglich aus der Diskussion über Quality of Service (QoS), Netzwerkmanagement, Regulierung und Preise auf dem US-Telekommunikationsmarkt. Markus Beckedahl (</em><a href="http://www.netzpolitik.org/"><em>www.netzpolitik.org</em></a><em>) und andere „Blogivisten“ in Deutschland und Europa (wie z.B. La Quadrature du Net &#8211; </em><a href="http://www.laquadrature.net/"><em>http://www.laquadrature.net</em></a><em> ) nutzen ihn allerdings heute längst nicht mehr nur in dem ursprünglichen Sinne, sondern haben ihn längst auf jede Art „Gatekeeper“ im Netz erweitert. Die dadurch mögliche Begriffsverwirrung aber kann sich in Deutschland als politisch schädlich erweisen: Wer ernsthaft Gesetze gegen die grundsätzliche Möglichkeit von Netzwerkmanagement und „Quality of Service“ durch die Internetprovider fordert, wird enttäuscht sein, dass er damit nicht den freien Fluss von Informationen oder gar die Freiheit des Netzes von (staatlicher) Inhaltskontrolle sichern kann, sondern lediglich höhere Preise für Verbraucher und schlechtere Leistung des Netzes erreichen wird. Eine abstrakte Forderung, dass alle IP-Pakete gleich zu behandeln sind, ignoriert die technischen und ökonomischen Anforderungen des Netzes <span style="text-decoration: underline;">und</span> das unterschiedliche Nutzer unterschiedliche Ansprüche haben, die ohne Unterschied an Leistungen und Preise nicht zufriedenzustellen sind. Wem es aber lediglich darum geht, dass z.B. Mobilfunkanbieter nicht einzelne Ports oder Dienste blockiert, der aber wiederrum soll das auch so konkret benennen. Besser den schillernden Begriff der „Netzneutralität“ meiden und zur Sache zurückkommen: Denn gegen eine Politik von Zensur und Willkür hilft nur freiheitliche und demokratische Politik!</em></p>
<h2>Enger Begriff der Netzneutralität</h2>
<p>Schauen wir uns erst einmal den „echten“ Begriff der US-Debatte um Netzneutralität an (siehe auch: <a href="http://en.wikipedia.org/wiki/Network_neutrality_in_the_United_States">http://en.wikipedia.org/wiki/Network_neutrality_in_the_United_States</a>). Auch die deutsche Wikipedia definiert nah am US-Original: „<strong>Netzneutralität</strong> ist eine Bezeichnung für die <a title="Neutral" href="http://de.wikipedia.org/wiki/Neutral">neutrale</a> <a title="Datenübermittlung" href="http://de.wikipedia.org/wiki/Daten%C3%BCbermittlung">Datenübermittlung</a> im <a title="Internet" href="http://de.wikipedia.org/wiki/Internet">Internet</a>. Sie bedeutet, dass <a title="Internet-Provider" href="http://de.wikipedia.org/wiki/Internet-Provider">Zugangsanbieter (access provider)</a> Datenpakete von und an ihre Kunden unverändert und gleichberechtigt übertragen, unabhängig davon, woher diese stammen oder welche Anwendungen die Pakete generiert haben.“</p>
<p>In den USA wurde der Begriff in der Diskussion gegen eine künstliche Bepreisung von „Quality of Service“ in der Telekommunikation (TK) geprägt. Telekommunikationsunternehmen blockierten Dienste z.B. auf den Ports 25 oder 80, z.B. um VoIP-Dienste oder Filesharing zu verhindern. Eine Nutzung dieser Ports sollte – wenn überhaupt – erst nach Zusatzzahlungen des Kunden eröffnet werden. Zudem wurden anscheinend bestimmte Datenströme (Filesharing, Google, Youtube etc.) beim Datenaustausch zwischen den Netzwerken verschiedener TK-Unternehmen z.T. künstlich de-priorisiert, weil es zwischen diesen TK-Unternehmen Auseinandersetzungen um (faire) Interconnection-Entgelte und Kosten der Verkehrslasten gab. Beide Seiten gaben daraufhin wohl recht viel Geld für Lobby-Aktivitäten aus, um ihre entgegen gerichteten ökonomischen Interessen mit Hilfe der Politik durchzusetzen. Inzwischen scheint in wesentlichen Eckpunkten ein ökonomischer Konsens erreicht zu sein (siehe <a href="http://news.cnet.com/8301-30684_3-10380709-265.html">http://news.cnet.com/8301-30684_3-10380709-265.html</a>).</p>
<p>Diese US-Debatte in Deutschland nachzuvollziehen, würde nicht passen: Denn sie hat etwas mit der Andersartigkeit der (Inter-Carrier-) Preismodelle in den USA zu tun und passt auf Deutschland gar nicht. Auch weil in Europa die Zuständigkeit z.B. der Bundesnetzagentur (BNetzA) für die Regulierung auch der Infrastrukturen des Internets – anders als bei der FCC in den USA – nicht umstritten ist. Zudem haben sich die Streitparteien in den USA auch schon weitgehend geeinigt, so dass sich der Streit entschärft hat – vgl. nur das Google/Verizon-Papier <a href="http://news.cnet.com/8301-30684_3-10380709-265.html">http://news.cnet.com/8301-30684_3-10380709-265.html</a> .</p>
<p>Auf der europäischen Ebene wird mittlerweile seitens vieler Unternehmen die Notwendigkeit des <strong>Network Management</strong> für QoS herausgestellt. Gemeint ist damit, dass gewisse Netzsteuerungen insbesondere auch aus Endkundensicht erforderlich sind, um ein zufriedenstellendes Diensteangebot erbringen zu können (vgl. etwa: <a href="http://www.laquadrature.net/files/net.confidence.coalition.pdf">http://www.laquadrature.net/files/net.confidence.coalition.pdf</a>). Jedenfalls in Deutschland aber geht damit – jedenfalls von Seiten der TK-Unternehmen – nicht die Idee einher, die bisherige Qualität des Netzes künstlich zu verschlechtern. Beschwerden gibt es in diesem Zusammenhang wohl auch überhaupt nicht gegenüber Festnetzanbietern, sondern Mobilfunkbetreibern.</p>
<p>In Deutschland gibt es für eine „Netzneutralitätsdebatte im engeren Sinn“  daher – wenn überhaupt – vielleicht eine Rechtfertigung gegenüber Mobilfunk-Betreibern, wenn diese beispielsweise Ports sperren, damit man nicht VoIP über HSDPA oder W-LAN mit seinem Handy durchführen kann – obwohl dieses dazu technisch in der Lage wäre. Oder vielleicht auch gegenüber Unternehmen wie Apple, deren iPhone und iPads Anwendungen aussperren, die deren (moralischen) Vorstellungen widersprechen.</p>
<p>Wer hiergegen etwas unternehmen will, der sollte jedoch <strong>ganz konkret</strong> Ross und Reiter benennen und fordern, diesen Unternehmen (z.B. durch regulatorisches Eingreifen der BNetzA) derartige Blockaden zu untersagen. Dieses wäre der BNetzA z.B. durch die Definition von technischen Mindeststandards im Datenverkehr für den Mobilfunk möglich. Schlicht <strong>falsch</strong> jedoch wäre es, per Gesetz <strong>abstrakt</strong> eine generelle „Gleichbehandlung“ aller Daten in einem Netzwerk zu verlangen oder gar „Quality of Service“ und Network Management verbieten zu wollen, weil die Dienstequalität entweder über das „normale“ Maß hinausgeht oder nicht den von der BNetzA ggf. noch zu definierenden Mindeststandard unterschreitet.</p>
<p>Wer das dennoch tut, belegt zwar, dass er sich unter Internet und Telekommunikation nicht mehr vorstellen kann, als Flatrate-Websurfen via ADSL oder Filesharing, tut aber weder den Nutzern noch dem Internet etwas Gutes: Die größte Wertschöpfung entsteht als Ergebnis des Preiskampfes im Endkundenmarkt in Deutschland nämlich längst nicht mehr dort, sondern bei Internetdiensten und Telekommunikation für Unternehmen. Diese Kunden aber sind dringend auf QoS und Network Management im Netz angewiesen, um überhaupt mit dem Internet arbeiten zu können und auch bereit, entsprechende Mehrkosten zu tragen. Diese aber wiederrum ermöglichen erst den weiteren Ausbau des Internets.</p>
<p>Denn:</p>
<p>1. Mindestens für Unternehmenskunden, die hochbitratige konstante Verbindungen für Videokonferenzen, Logistik, etc. benötigen, ist QoS/Network Management (klare Leistungsvorgaben zu „packet loss“, „jitter“ und „delay“) notwendig &#8211; intern und extern über Netzgrenzen der Provider hinweg (vgl. auch hierzu etwa: <a href="http://www.laquadrature.net/files/net.confidence.coalition.pdf">http://www.laquadrature.net/files/net.confidence.coalition.pdf</a>). Dies gilt aus drei Gründen:</p>
<p>(a) Flatrates führen grundsätzlich zu steigendem Trafficvolumen;</p>
<p>(b) die Medienkonvergenz bringt anspruchsvolle Dienste auf das Netz– z.B. High Volume Live Streaming, Produktionssteuerung etc. Das braucht man insbesondere im Business to Business Bereich – also bei allem, was mehr ist als „ADSL“. Grund (a) beeinflusst (b) zusätzlich negativ.</p>
<p>(c) QoS/Network Management ist schließlich auch nötig, um beispielsweise DoS-Attacken bekämpfen zu können.</p>
<p>2. Überdimensionierung (also einfach alle Leitungen dicker machen) hilft im Vergleich zu QoS/Network Management nicht immer. Aus drei Gründen:</p>
<p>(a) Bottlenecks lassen sich am Übergang zwischen verschieden dimensionierten Netzen nicht ausschließen,</p>
<p>(b) weniger anspruchsvoller Traffic kann deshalb prinzipiell immer anspruchsvollere Dienste stören und</p>
<p>(c) ist Überdimensionierung auch teurer, weil ineffizient, kostet also per Saldo die Verbraucher mehr.</p>
<p>3. QoS-Dienste entsprechen zudem der Nachfrage der Verbraucher: dieser will</p>
<p>(a) alle konvergenten Dienste zu seiner Zufriedenheit nutzen – was beispielsweise auch die Möglichkeit von netzseitiger Spam-Blocking – bedeutet, und</p>
<p>(b) dafür möglichst wenig zahlen bzw. nur für das mehr zahlen, was er wirklich auch haben will und tatsächlich bekommen kann.</p>
<p>4. Das Bedürfnis nach QoS/Network Management muss daher kompatibel zur Forderung von Netzneutralität gemacht werden. Denkbar wäre dafür:</p>
<p>(a) offene Standards für verschiedene Verkehrsklassen,</p>
<p>(b) klare und transparente Standards für die Behandlung von Verkehrsklassen,</p>
<p>(c) Gleichbehandlung des Traffics in den Verkehrsklassen (keine Unterscheidung intern/extern) und</p>
<p>(d) transparentes Monitoring dieser Regeln</p>
<p>(e) faire Interconnection-Entgelte zwischen den TK-Unternehmen, orientiert an den realen Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung, je Verkehrsklasse und Traffic. </p>
<p>5. Hinsichtlich der Tarifierung der verschiedenen Verkehrsklassen ist zudem wesentlich, was sich die Carrier/Netzbetreiber untereinander zahlen. Wenn Netzbetreiber A für Traffic der Verkehrsklasse 1, der zu Netzbetreiber B geroutet wird, wenig an B bezahlt (im Verhältnis zu Traffic der Verkehrsklasse 3), gibt es ja auch nur einen geringen ökonomischen Anreiz, den A-Kunden für die Nutzung der Verkehrsklasse 1 zusätzlich zahlen zu lassen. Aktuell gibt es einen relevanten Unterschied zwischen normalem IP-Traffic, der über Peering abgerechnet wird, und z.B. Telefonminuten, die über Inter-Connection Entgelte abgerechnet werden. Eine erzwungene Gleichmacherei (z.B. durch Zwangs-Peering) könnte dieses nicht lösen, da ansonsten Verkehre lediglich „wie eine heiße Kartoffel“ fallengelassen würden, wenn man sie aufgezwungen bekommt. Jedenfalls ist die Frage der Preisdifferenzierung der Verkehrsklassen gegenüber dem Kunden nachgelagert zu der Frage der Preisdifferenzierung der Verkehrsklassen zwischen Vorleistern.</p>
<p>6. Politisches Argument und damit abschließend: Wenn man unter &#8220;Netzneutralität&#8221; versteht, dass jede Form von QoS/Network Management verboten sein soll, hat man sofort einen Interessengegensatz zwischen den Providern und den Verbrauchern, weil ihnen schlicht an der billigst möglichen Nutzung aller von ihnen gewünschten Dienste zu ihrer Zufriedenheit gelegen ist. <strong>Den Kampf gegen eine Lobby der Provider kann man gewinnen, den Kampf gegen die Verbraucher nicht!</strong></p>
<p>Wenn das Prinzip der Netzneutralität also lediglich darauf hinauslaufen sollte, dass Network Management für QoS verboten werden soll, weil damit eine Differenzierung unterschiedlicher Verkehrsarten verbunden ist, dann bedeutet dies, dass die <strong>Forderung nach Netzneutralität insgesamt zur Disposition</strong> gestellt wird.</p>
<p>Wenn also im politischen Raum über Netzneutralität diskutiert wird, dann wäre es falsch, die Frage von QoS und die vorgenannten Hintergründe auszublenden. <strong>Man kann nicht einfach nur auf der abstrakten Ebene definieren, dass alle IP-Pakete gleichzubehandeln sind, und dabei vergessen, dass unterschiedliche Nutzer unterschiedliche Ansprüche haben.</strong> Es gibt einfach die Erwartung, dass wenn ich einen Video-Stream anschaue oder per VoIP telefoniere und dazu parallel einen Download starte, alles nebeneinander störungsfrei funktioniert (und zwar am besten egal, welche Bandbreite der Anschluss hat). Wie man das ohne QoS/Network Management und komplett ohne jede Differenzierung machen will, ist jedenfalls technisch nicht nachvollziehbar.</p>
<p><strong>Daher</strong> sollte man diesen Teil der Debatte dahin verlagern, wo er eigentlich hingehört: In die Bundesnetzagentur und hier ggfs. politischen Druck machen, damit hier <strong>endlich</strong> eine nach Geschäftskunden- und Verbraucherbedürfnissen differenzierte und <strong>an politischen Zielen</strong> orientierte, aktive und zukunftsgerichtete Regulierung stattfindet und nicht nur &#8211; wie bislang leider so oft &#8211; der Markt vorrangig entsprechend der Bedürfnisse und Vorstellungen einiger weniger Unternehmen lediglich verwaltet wird…</p>
<h2>Weiter (politischer) Begriff der Netzneutralität</h2>
<p>In Deutschland wird der Begriff im politischen Raum inzwischen zudem offensichtlich auch schon ganz anders verstanden und benutzt: Gemeint ist oftmals eine generelle (technische) Neutralität der Internet-Infrastruktur gegenüber Internet-Inhalten, sprich den vermittels diesen Infrastrukturen verbreitete Content.</p>
<p>Mit einem solchen ausgeweiteten und politisch aufgeladenen Begriff von „Netzneutralität“ soll längst nicht mehr die Diskussion um QoS/Network Management, sondern die gesamte Auseinandersetzung über Internet-Sperren, Deep-Packet-Inspection, providerseitige Filterung etc. erfasst werden:</p>
<p><em>“Net neutrality means that the Internet has no gatekeeper. It encompasses all the issues related to the circulation of information on the Internet, such as free speech, access to knowledge, copyright or innovation. Thanks to this principle, everyone retain the freedom to access and produce the information they want, regardless of their financial capacities or social status.” </em><a href="http://www.laquadrature.net/">http://www.laquadrature.net/</a> </p>
<p>Hiergegen ist grundsätzlich nichts einzuwenden – nur darf die Debatte dann eben auch nicht als Debatte gegen die Leistungs- und Preismodelle von Unternehmen geführt werden, mit dem Ziel, QoS anbieten und angemessen bepreisen zu können, zu verbieten.</p>
<h2>Es geht um die Freiheit – nicht um Network Management!</h2>
<p>Ich persönlich halte den Begriff der „Netzneutralität“ wegen seiner überkommenen ökonomischen Belegung nicht für hinreichend differenziert, aber auch sonst nicht gut geeignet, eine sachgerechte Debatte um Regulierung und Freiheit des Netzes zu befördern.</p>
<p>Über Begriffe kann man natürlich trefflich streiten. Aber, selbst dann gilt: Es kann doch nicht ernsthaft darum gehen, eine für Deutschland überhaupt nicht passende US-Preisdebatte anzufachen! Auch eine „All IP-packages shall be equal“-Debatte erschiene mir als unpolitischer Unsinn. Besser wäre es doch, sich auf das zu konzentrieren, was doch eigentlich im Zentrum steht: Der Kampf um die Freiheit im Internet und gegen die Freiheit bedrohende Eingriffe in die technischen Infrastrukturen des Netzes – egal ob durch Behörden oder Unternehmen.</p>
<p>Welchen Begriff man dafür auch verwenden will &#8211; diese Debatte muss ganz dringend wieder <strong>politisch</strong> und nicht romantisch oder schlimmer lediglich an symbolischen Zielen geführt werden!</p>
<p>Natürlich kann man Gesetze fordern, die gleich schon die MÖGLICHKEIT einer staatlichen Zensur durch Eingriffe in die Infrastruktur des Netzes ganz einfach generell per Gesetz verbieten sollen. Das aber wäre so, als ob man den „Weltfrieden“ durch Gesetz beschließen wollte. Wenn man so etwas wie das „Zensurverbotsgesetz“ nicht lediglich als politisches Symbol begreift (ich aber befürchte ja inzwischen, das nehmen manche Menschen tatsächlich ernst), dann würde sich das als eine mindestens romantische, eher aber völlig unpolitische Haltung zu den Problemen des Internet entlarven, weil ein anderer Gesetzgeber dieses Gesetz ja einfach durch sein genau entgegengesetztes Zensurgesetz aufheben würde.</p>
<p>So anstrengend es ist: In einer Demokratie muss man zur Absicherung politischer Überzeugungen wie der Freiheit im Internet schlicht gesellschaftliche Mehrheiten erringen und erhalten – das lässt sich nicht durch ein Gesetz gleichsam für die Zukunft programmieren. Dagegen als Folge falsch verstandenem Netzpopulismus QoS und Network Management zu beseitigen, könnte am Ende zwar zu einer Art „sozialistischem Volksnetz“ führt, das aus Steuermitteln oder Umlagen zu bezahlen wäre – wegen der internationalen Struktur der Telekommunikationsnetze jedoch auch nicht verhindern könnte, dass an den Netzgrenzen der Bundesrepublik der Datenverkehr dann eben doch wieder unterschiedlich priorisiert wird.</p>
<p>Also: Schluss mit einer lediglich symbolischen „Netzneutralität“-Debatte, liebe Freunde. <strong>Zurück zur Sache, bitte!</strong></p>
<p><a href="http://flattr.com/thing/14268/Gedanken-zur-Netzneutralit%C3%A4tsdebatte-Zur%C3%BCck-zur-Sache-bitte" target="_blank"><br />
<img src="http://api.flattr.com/button/button-static-50x60.png" title="Flattr this" border="0" /></a></p>
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		<item>
		<title>Anmerkungen zum Diskussionspapier „Nutzerorientierte Ausrichtung des Urheberrechts“ des Hamburger Justizsenators Till Steffen (Bündnis 90/DIE GRUENEN)</title>
		<link>http://www.moenikes.de/ITC/2010/03/19/anmerkungen-zum-diskussionspapier-%e2%80%9enutzerorientierte-ausrichtung-des-urheberrechts%e2%80%9c-des-hamburger-justizsenators-till-steffen-bundnis-90die-gruenen/</link>
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		<pubDate>Fri, 19 Mar 2010 17:46:25 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Netzpolitik]]></category>
		<category><![CDATA[Grüne]]></category>
		<category><![CDATA[Till Steffen]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Justizsenator Dr. Till Steffen, jüngstes Mitglied im Schwarz-Grünen Senat von Hamburg, hat am 12.03.2010 gemeinsam mit Grünen „Netzpolitikern“ ein Diskussionspapier „für ein nutzerorientiertes Urheberrecht“ vorgestellt. Einige konstruktive und kritische Gedanken zu diesem Papier.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Justizsenator Dr. Till Steffen, jüngstes Mitglied im Schwarz-Grünen Senat von Hamburg, hat am 12.03.2010 gemeinsam mit Grünen „Netzpolitikern“ ein Diskussionspapier „für ein nutzerorientiertes Urheberrecht“ vorgestellt. Einige konstruktiv kritische Gedanken zu diesem Papier.</p>
<p>Das Diskussionspapier ist in Kurz- und Langfassung hier abrufbar: </p>
<p><a href="http://www.hamburg.de/themen-und-aktuelles/2164812/2010-03-12-jb-urheberrecht.html">http://www.hamburg.de/themen-und-aktuelles/2164812/2010-03-12-jb-urheberrecht.html</a></p>
<p>Steffen präsentiert in dem Papier Ideen und Vorschläge für eine grüne Politik im Bereich des Urheberrechts. Und in der Tat enthält es einige sehr interessante und tatsächlich sehr diskussionswürdige Ansätze, die hoffentlich auch in der Enquete-Kommission des Bundestages besprochen werden.</p>
<p>Mein persönlicher Hauptkritikpunkt: Leider blendet das Paper die internationale Perspektive, die in der politischen Praxis heute für das Urheberrecht aber überwiegend prägend ist, weitgehend aus. Zwar wird festgestellt: „Wir müssen das deutsche Urheberrecht, das europarechtlich und international geprägt ist, den sich wandelnden technologischen Bedingungen anpassen“ (S.2), doch sind die konkreten Lösungsvorschläge dann wieder allein am nationalen Rechtsrahmen orientiert. Das aber entwertet das Papier insgesamt, denn es bleibt der Verdacht „symbolischer“ Vorschläge zurück und nicht konkreter politischer Lösungen für die in dem Papier durchaus zutreffend beschriebenen Probleme.</p>
<p>Die nächste Konferenz der Justizminister findet am 23. und 24. Juni in Hamburg statt. Der Hamburger Justizsenator hat den Vorsitz für das Jahr 2010 inne. Wünschenswert wäre es, wenn er über die Beschreibung diskussionswürdiger Ziele in seinem Papier hinaus, dieses Podium für die Erarbeitung konkrete Vorschläge für Initiativen nutzen würde, die Änderungen an den internationalen Vorgaben bewirken, damit die Änderungsvorschläge für das deutsche Recht nicht am Ende an den internationalen Vorgaben scheitern müssen.</p>
<p><strong> </strong></p>
<p><strong>Anmerkungen zu einigen der Vorschläge:</strong></p>
<p>Das vorgelegt Diskussionspapier bringt ein grundlegendes Problem der Informationsgesellschaft zum Ausdruck: Dem Gesetzgeber ist bislang es nicht gelungen, einen angemessen Ausgleich zwischen den Interessen von Rechteinhabern und Nutzern im Bereich des Urheberrechts in der digitalen Welt zu schaffen.</p>
<p>Das vorgelegte Diskussionspapier soll Anlass bieten, über die bestehenden Regelungen zu diskutieren. Eine solche Diskussion kann aber nur Gewinn bringend sein, wenn Sie sich an dem orientiert, was rechtlich und praktisch umsetzbar ist. Viele Denkansätze, wie eine Vereinfachung des Urheberrechts und die Stärkung von Nutzerrechten, sind dabei sicherlich positiv zu werten. Das Urheberrecht ist unzweifelhaft reformbedürftig. Das Hamburger Papier geht jedoch zu wenig darauf ein, dass das deutsche Urheberrechtsgesetz nicht isoliert von europarechtlichen Vorgaben und internationalen Verträgen betrachtet werden kann.</p>
<p>Natürlich ist es für jede Partei wichtig, Ziele zu bestimmen. In Regierungsverantwortung – wie es Till Steffen in Hamburg ist – muss man von ihr aber auch fordern, zumindest den Weg für eine taugliche Umsetzung der eigenen Ideen zu beschreiben.</p>
<p><strong>Die Urheberrechtsrichtlinie: Schutz von DRM</strong></p>
<p>Mit dem Erlass der Richtlinie 2001/29/EG<strong> </strong> (Urheberrechtsrichtlinie) hat der europäische Gesetzgeber bewusst eine Entscheidung für die sogenannten „Rechteinhaber“ getroffen, indem er technischen Schutzmaßnahmen einen generellen Schutz gewährte, der grundsätzlich unabhängig von etwaigen Urheberrechten bestehen soll. Eine solche Regelung befand sich jedoch schon zuvor in den WIPO Verträgen, die sowohl die europäische als auch die amerikanische Gesetzgebung (Digital Millenium Copyright Act-DMCA) in diesem Bereich nach sich zogen.</p>
<p>Digital Rights Management (DRM) und dessen regulatorische Behandlung hat somit nicht nur in Deutschland zur Folge, dass Rechteinhaber bei digitalen Verbreitungsformen gegenüber Nutzern frei bestimmen können, welche Nutzungsrechte sie ihnen einräumen. Die bestehenden gesetzlichen Vorschriften regulieren dabei nicht nur technische Maßnahmen, die die Nutzung, sondern auch den Zugang verhindern können.</p>
<p><strong>Das Recht auf Privatkopie</strong></p>
<p>Der Vorschlag, das Recht auf Privatkopie zu garantieren, in dem es in AGBs nicht mehr abbedungen werden kann, vermag dieses Problem, welches auf internationaler Ebene geschaffen wurde, dagegen nicht zu beheben. Zwar sieht Art. 6 Abs. 4 der Richtlinie 2001/29/EG vor, dass Mitgliedsstaaten Maßnahmen ergreifen können, um das Recht auf Privatkopie und andere Rechte zu ermöglichen. Der Rechtsinhaber kann dadurch jedoch nicht gehindert werden, geeignete Maßnahmen in Bezug auf die Zahl der Vervielfältigungen zu ergreifen. Inwieweit die Richtlinie das Umgehen von Schutzmaßnahmen auch dann sanktionieren will, wenn der Nutzer ein berechtigtes Interessen an der Verwendung hat, ist nicht eindeutig geklärt. Zumindest aber ist diese Vorschrift bei jeder Änderung des nationalen Rechts zu beachten, da Deutschland zur Umsetzung der Richtlinie verpflichtet ist.</p>
<p>Der Vorschlag das Recht auf Privatkopie als unabdingbares Recht in § 308 BGB zu verankern, stößt ebenfalls auf europarechtliche Bedenken, da die Richtlinie 2001/29/EG ja gerade die Möglichkeit eingeräumt hat, dieses Recht technisch zu begrenzen. Darüber hinaus besteht insbesondere in den Fällen ein unangemessener Ausgleich, in dem gar kein Nutzungsvertrag unter Verwendung von AGB zustande gekommen ist. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn Werke die gar keinen Schutz mehr genießen, digital nicht frei zugänglich gemacht werden. Mit anderen Worten: Nutzungsrechte werden insbesondere in den Fällen beschränkt, in denen Werke erst gar nicht frei zugänglich gemacht werden. Dort aber gelten auch keine AGBs. Dies ist vor allem ein Problem im Bereich der Wissenschaft, denn immer mehr wissenschaftliche Zeitschriften sind nur noch online bzw. als Software verfügbar, wohingegen nur wenige Einrichtungen einen solchen Online-Zugang auch für einen größeren Nutzerkreis bezahlen können.</p>
<p><strong>Nutzerorientierte Schutzzweckklausel</strong></p>
<p>Der Vorschlag, das Urheberrecht an den Bedürfnissen der Nutzer auszurichten, indem §1 und §11 UrhG geändert wird, erscheint nicht zielführend. Während es sicherlich wünschenswert wäre, die Sozialbindung des Urheberrechts stärker zu betonen, besteht der Zweck des Urheberrechts jedoch zweifellos darin, Schaffenden einen gewissen Anreiz zu geben, damit sich Ihre kreative Arbeit überhaupt lohnen kann.</p>
<p>Das Problem des Urheberrechts, wie es durch die Richtlinie 2001/29/EG geprägt wurde, besteht in der Praxis doch darin, dass in der wirtschaftlichen Realität heute nicht mehr überwiegend der Schaffende wirtschaftlich geschützt bzw. begünstigt wird, sondern diejenigen, die an der marktmäßigen Verbreitung des Werks verdienen wollen und in der Vergangenheit sehr gut verdient haben. Ihr gesamtes Geschäftsmodell ist aufgrund der Flüchtigkeit und Kopierbarkeit digitaler Informationen in Gefahr und befriedigende Lösungen haben sie für sich dabei nicht gefunden. Wegen der Verluste im Vertrieb körperlicher oder anderweitig kontrollierbarer Trägermedien aber geben sie die „digitale Dividende“ beim „Content“ nicht an die Nutzer im gleichen Maße weiter.</p>
<p>Hierin mag doch der eigentliche Grund für die mangelnde gesellschaftliche Akzeptanz des Urheberrechts zu sehen sein: Während der überwiegende Teil der Menschen bereit ist, dem individuellen Werkschaffenden für die erstmalige Nutzungsmöglichkeit seines Werkes fair zu vergüten, sehen es die meisten als ungerechtfertigt an, wenn diejenigen, die das Werk kopieren und verbreiten, die gleichen Preise wie aus der Vor-Digitalen Zeit aufrufen, obwohl sich die Kosten des Vertriebs dank Digitalisierung und Internet enorm verringert haben. Selbst Menschen, die weiterhin ein hohes Budget für die legale Beschaffung von urheberrechtlich geschützten Werken aufwenden, beanspruchen für sich parallel mittels „Raubkopien“ eine Form von „Naturalrabatt“ und haben dabei (menschlich nachvollziehbar) auch kein wirklich schlechtes Gewissen. </p>
<p><strong>Angemessene Vergütung</strong></p>
<p>Der Vorschlag, neue zusätzliche Einnahmequellen für Urheber zu schaffen, indem z.B. eine Pauschalierung der Zahlungen erfolgt, sollte zudem noch kritischer diskutiert werden. Bereits mit dem Zweiten Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft wurde die pauschale Vergütung neu geregelt. Dadurch erhielten die Rechteinhaber weitgehend die Möglichkeit, die Vergütung als Ausgleich für gesetzlich erlaubte Vervielfältigungen selbst zu bestimmen. Diese Befugnis kann jedoch nur in einem sehr engen Rahmen von den Rechteinhabern ausgeübt werden.</p>
<p>Werden nunmehr aber weitere Umlagen erhoben, besteht die Gefahr, dass Verbraucher zukünftig Geräte im Ausland erwerben, wenn die Pauschalen in ihren Augen zu hoch werden, da ein moralischer Zusammenhang zur Vergütung von Werkschaffenden nicht hergestellt werden wird – „Geiz“ ist vielmehr besonders bei Technik „geil“. Insofern ist auch hinsichtlich der Frage nach zusätzlichen Einnahmequellen auf eine internationale, zumindest europäische Lösung hinzuwirken. Eine weitergehende Änderung auf nationaler Ebene ist insofern nur sehr beschränkt zielführend.</p>
<p>Um die generelle Akzeptanz des Urheberrechts – in Alternative zu Vorschlägen von stärkerer konkreter Rechtsverfolgung oder verfassungsfeindlichen Ideen einer totalen (automatisierten) Kontrolle des Datenverkehrs bis hin zur „digitalen Hinrichtung“ –  wieder zu stärken, ist es erforderlich, vor allem dort neue Regelungen zu finden, wo durch die Digitalisierung völlig neue Ausgangssituationen geschaffen wurden. Dies bedeutet insbesondere, dass sich die Verbreitungs- und Vervielfältigungsmöglichkeiten wesentlich vereinfacht haben. Dies bringt Vor- und Nachteile für Nutzer und Rechteinhaber.</p>
<p>Die Richtlinie 2001/29/EG geht noch auf eine Zeit zurück, in der das Internet noch nicht im heutigen Ausmaß die Lebenswirklichkeit geprägt hat. Das deutsche Urheberrecht hat sich dennoch an dieser Richtlinie zu orientieren. Mitunter problematisch ist auch, dass die Richtlinie zu keiner nennenswerten Harmonisierung innerhalb Europas geführt hat. Es macht jedoch keinen Sinn, wenn Deutschland sich weiter von den Regelungen anderer EU-Ländern entfernt. Gerade bei so Fragen wie der Schutzdauer von Werken wäre dieses auch nicht zu begründen. Denn es sind ja beispielsweise gerade wir Deutschen gewesen, die auf die lange Dauer von bis zu 70 Jahren nach dem Tod des Werkschaffenden bestanden haben. Gefordert ist zunächst eine generelle Reform auf europäischer Ebene. Würde man sich darauf beschränken, Änderungen nur beim deutschen Recht vorzuschlagen, bliebe dieses nur in Grenzen zielführend – eher Ausdruck von hilfloser symbolischer Politik aufgrund eigener Einflusslosigkeit.</p>
<p>Bei aller Reformbedürftigkeit des Urheberrechts darf aber nicht außer Acht gelassen werden, dass es auch in der digitalen Welt immer noch einen legitimen Grund für das Urheberrecht gibt. Dieser wird sowohl von den Werkschaffenden, aber auch von den meisten Nutzern weiterhin akzeptiert und befürwortet. Einzelne Bedingungen und vor allem Preise bzw. Preissysteme sind streitig. Dieses kann jedoch nur auf internationaler Ebene gelöst werden.</p>
<p><a href="http://flattr.com/thing/15512/Anmerkungen-zum-Diskussionspapier-%E2%80%9ENutzerorientierte-Ausrichtung-des-Urheberrechts%E2%80%9C-des-Hamburger-Ju" target="_blank"><br />
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		<title>EU beschließt Änderung der Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation</title>
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		<pubDate>Tue, 23 Feb 2010 22:25:49 +0000</pubDate>
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		<category><![CDATA[Verbraucher]]></category>

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		<description><![CDATA[Mit den Vorgaben aus Brüssel sollen die Mitgliedsstaaten die Position von Verbrauchern stärken, z.B. wenn es darum geht über Datenlecks informiert zu werden.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Zu den wichtigsten Änderungen gehört, dass Anbieter von Kommunikationsdiensten oder Internetangeboten verpflichtet werden, betroffene Personen zu informieren, sofern deren persönliche Daten durch sogenannte Datenpannen (data breaches) nicht mehr als gesichert erscheinen können. Mit den Unterrichtspflichten einher gehen Verpflichtungen, die dem Anbieter auferlegt werden, um eine höhere Sicherheit der persönlichen Daten zu gewährleisten. Mit Hilfe der neuen Richtlinie sollen Verbraucher außerdem besser über den Einsatz von Cookies informiert werden, um ihnen die Möglichkeit einzuräumen deren Einsatz selbst zu kontrollieren. Der Verbraucherschutz soll zusätzlich durch einen effektiveren Rechtsschutz gegen Spammer gestärkt werden (Text der Richtlinienänderung erhältlich unter <a href="http://register.consilium.europa.eu/pdf/de/09/st03/st03674.de09.pdf">)</p>
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		<title>Zulässigkeit von Online-Durchsuchungen</title>
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		<pubDate>Fri, 12 Feb 2010 23:41:36 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Ermittler dürfen nur unter strengen Voraussetzungen auf Computer zugreifen und Daten abrufen. Gesetzliche Normen des NRW-Gesetzes zu Onlinedurchsuchungen erklärt das Bundesverfassungsgericht für nichtig. Ein wichtiges Urteil gegen die um sich greifende Begehrlichkeit des Staates nach immer weiteren Informationen über Bürger und Unternehmen.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ermittler dürfen nur unter strengen Voraussetzungen auf Computer zugreifen und Daten abrufen. Gesetzliche Normen des NRW-Gesetzes zu Onlinedurchsuchungen erklärt das Bundesverfassungsgericht für nichtig. Ein wichtiges Urteil gegen die um sich greifende Begehrlichkeit des Staates nach immer weiteren Informationen über Bürger und Unternehmen. Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 27.02.2008 entschieden, dass Online-Durchsuchungen verfassungsrechtlich nur in sehr engen Grenzen zulässig sind. Gleichzeitig hat es Vorschriften des nordrhein-westfälischen Landesverfassungsschutzgesetzes zur Online-Durchsuchung und Aufklärung des Internet für verfassungswidrig und nichtig erklärt. So verletze § 5 Abs. 2 Nr. 11 Satz 1 Alt. 2 VSG NW, der den heimlichen Zugriff auf informationstechnische Systeme regelt, das allgemeine Persönlichkeitsrecht in seiner besonderen Ausprägung als Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme. Das BverfG hat dazu ausgeführt, die heimliche Infiltration eines informationstechnischen Systems, mittels derer die Nutzung des Systems überwacht und seine Speichermedien ausgelesen werden können, sei verfassungsrechtlich nur zulässig, wenn tatsächliche Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut vorlägen. Eine heimliche Infiltration sei zudem unter den Vorbehalt richterlicher Anordnungen zu stellen und es seinen in dem Gesetz Vorkehrungen zu treffen, um den Kernbereich privater Lebensgestaltung zu schützen. Ebenfalls für nichtig erklärt hat das BverfG die Vorschrift des § 5 Abs. 2 Nr. 11 Satz 1 Alt. 1 VSG NW, welcher eine Ermächtigung zum heimlichen Aufklären des Internet enthielt. Dieser greife in das Telekommunikationsgeheimnis ein, ohne dass eine qualifizierte materielle Eingriffsschwelle normiert sei. Zudem enthalte die Norm keine Vorkehrungen zum Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung. Das BverfG hat mit seinem Grundsatzurteil zudem erstmals ein Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme geschaffen. </p>
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		<title>Dokumentation: Ludwigsburger Dialog für Informationsfreiheit und gegen Internet-Sperren</title>
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		<pubDate>Thu, 11 Feb 2010 21:33:37 +0000</pubDate>
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				<category><![CDATA[Netzpolitik]]></category>
		<category><![CDATA[Zensursula]]></category>

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		<description><![CDATA[Am 23. Juli 2009 habe ich als Erst-Unterzeichner den <a href="http://www.spd-piraten.de">Ludwigsburger Dialog für Informationsfreiheit und gegen Internet-Sperren</a> gezeichnet. Inzwischen hat auch die SPD-Bundestagsfraktion ihre Haltung der darin zum Ausdruck kommenden Position angeglichen. Insbesondere <a href="http://www.lars-klingbeil.de/content/117449.php">Lars Klinbeil, MdB</a> bemüht sich hier um eine nachhaltige Änderung der Position der SPD. Eine Dokumentation.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Am 23. Juli 2009 habe ich als Erst-Unterzeichner den <a href="http://www.spd-piraten.de">Ludwigsburger Dialog für Informationsfreiheit und gegen Internet-Sperren</a> gezeichnet. Inzwischen hat auch die SPD-Bundestagsfraktion ihre Haltung der darin zum Ausdruck kommenden Position angeglichen. Insbesondere <a href="http://www.lars-klingbeil.de/content/117449.php">Lars Klinbeil, MdB</a> bemüht sich hier um eine nachhaltige Änderung der Position der SPD. Eine Dokumentation:</p>
<p><a href="http://flattr.com/thing/15531/Dokumentation-Ludwigsburger-Dialog-f%C3%BCr-Informationsfreiheit-und-gegen-Internet-Sperren" target="_blank"><br />
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<p><strong>Ludwigsburger Dialog für Informationsfreiheit und gegen Internet-Sperren</strong></p>
<p>Im Bereich der inneren Sicherheit gibt es seit einigen Jahren eine gefährliche Tendenz Bedrohungen und Bekämpfungsstrategien isoliert voneinander zu betrachten. Handlungsoptionen, die dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen und dem Ideal der bürgerlichen Freiheit verpﬂichtet sind, werden zunehmend außer Acht gelassen. Der Wertekanon unserer Gesellschaft verschiebt sich von einer Tradition der Freiheit zu einer Ideologie der Sicherheit. Über Generationen erstrittene Freiheitsrechte gelten weniger als die Verheißungen eines scheinbaren Sicherheitsgewinns durch immer mehr Verbote, Kontrolle und Überwachung.</p>
<p>Als Folge erleben wir eine sicherheitspolitische Aufrüstung ohne Augenmaß: Vorratsdatenspeicherung, Onlinedurchsuchung, BKA-Gesetz oder Webseiten-Sperren sind die bekannteren Beispiele dieser Entwicklung. All dies geschieht im Namen vermeintlicher Sicherheit oder der Bekämpfung unliebsamer Inhalte. Es werden dadurch jedoch Infrastrukturen mit Repressionspotential geschaffen, die nur so lange keine größere Gefahr darstellen wie sie in den Händen demokratisch gesinnter Menschen sind und eine wirksame rechtsstaatliche Kontrolle gewährleistet ist.<br />
Die Diskussion über die Gefahr einer Erosion der Grundrechte muss dabei wieder in den Parteien und in den Parlamenten stattﬁnden und nicht nur in einer tief beunruhigten (Fach-)Öffentlichkeit oder vor dem Bundesverfassungsgericht. Denn der Schutz der bürgerlichen Freiheit ist eine vorrangige Aufgabe aller demokratischen Kräfte!</p>
<p>Durchdachte, effiziente und ganzheitlich angelegte Maßnahmen müssen das Markenzeichen sozialdemokratischer Rechts- und Innenpolitik der kommenden Jahre sein. Allen Entwicklungen hin zu einem autoritären Staat hat sie konsequent entgegen zu wirken. Vorhaben wie die von der großen Koalition eingeführte Webseiten-Sperre lehnen wir deshalb strikt ab! Dies ist unseriöser und schädlicher Populismus auf Kosten missbrauchter Kinder, mit langfristig bedrohlichen Nebenwirkungen für Grundrechte wie der Informationsfreiheit! Löschen ist demgegenüber die einzig richtige, verhältnismäßige und zugleich bürgerrechtsverträgliche Alternative. Sperren ist das nicht. Denn wir wissen: Beim Erarbeiten von wirksamen Strategien gegen weltweit geächtete Inhalte kann sich die Politik auf die Kompetenz mündiger „Netzbürger“ verlassen, die den bisherigen Gesetzgebungsprozess nicht nur mit Kritik, sondern auch mit konstruktiven Vorschlägen begleitet haben.</p>
<p>Zunehmend organisieren sich wegen dieses Themas bisher unpolitische Bürger. Dies zeigt, dass netzpolitische Themen in der Politik bislang zu wenig Beachtung fanden. Daher appellieren wir heute gemeinsam:</p>
<p>Das Internet darf nicht zum bürgerrechtsfreien Raum werden!</p>
<p>Wenn staatliche Institutionen mit dem Verweis auf angeblich drohenden Terror oder unerwünschte Inhalte an einer Infrastruktur der ﬂächendeckenden Überwachung, des lückenlosen behördlichen Datenaustauschs und der staatlichen Kontrolle arbeiten und dabei die gesamte Gesellschaft unter Verdacht stellen, führt dies dazu, dass sich die Bürger permanent beobachtet fühlen und verunsichert werden. Besonders beunruhigend ist, dass für den Laien die gesetzlichen und technologischen Entwicklungen im Bereich der Überwachung in ihrer Geschwindigkeit und Vielzahl nicht zu überblicken sind und oftmals im Detail unverständlich bleiben. Wer aber unter Generalverdacht steht, beginnt sich selbst zu zensieren. Auf diese Weise kommt einer Gesellschaft das freie Denken abhanden und mit ihm die unverzichtbare Kraft, sich aus sich selbst heraus zu erneuern.</p>
<p>So wie in einem demokratischen Rechtsstaat Folter kein legitimes Mittel der Strafverfolgung sein darf, müssen auch ganz selbstverständlich schädliche technische Eingriffe in Kommunikations- und Informationsnetze als Mittel der Gefahrenabwehr ausgeschlossen sein. Und so, wie nicht alle Postkarten und Briefe kontrolliert und ihre Inhalte abgeschrieben werden, so dürfen Strafverfolgungsbehörden die technischen Möglichkeiten, die das Internet ermöglicht, nicht zur schrittweisen Errichtung einer Infrastruktur zur umfassenden bis hin zur totalen Überwachung der Bürger zweckentfremden.</p>
<p>An alle demokratischen Parteien stellen wir den selbstverständlichen Anspruch, unter allen Bedingungen jedem Missbrauch durch demokratie- und grundrechtsfeindliche Kräfte standzuhalten. Das gilt besonders für die SPD, die als ihren ersten Grundwert die Freiheit anführt. Dies ist das tragende Prinzip unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung, das der Parlamentarische Rat aus guten Gründen in unserer Verfassung als „ewig“ verankert hat. Wir halten es für falsch, wenn Regierungsmitglieder und Abgeordnete des Bundestages diesen demokratischen Grundkonsens beim Internet aufgeben wollen.</p>
<p>Gemeinsam wollen wir diese Fehlentwicklung korrigieren und mit den uns jeweils zur Verfügung stehenden demokratischen Mitteln für eine Politik streiten, die Sicherheit in Freiheit verwirklicht, anstatt die Freiheit unserer Gesellschaft einer scheinbaren Sicherheit durch totale Kontrolle zu opfern bereit ist.</p>
<p>Wir werden die sicherheitspolitischen Entscheidungen der Vergangenheit wie auch künftige Gesetzesvorhaben kritisch hinterfragen, im Interesse der Freiheit auf sie einwirken und die gemachten Fehler korrigieren. In Kenntnis der Chancen wie auch der Herausforderungen der neuen Medien für unsere Gesellschaft werden wir an diesem gemeinsamen Ziel arbeiten.</p>
<p>Denn: Der vornehmste Grund für Sicherheit ist es, die Freiheit zu schützen!</p>
<p>Ludwigsburg, den 23. Juli 2009</p>
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