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Australien beschließt sinnvolle Ausnahmen für VDS-Verpflichtung

Im März 2015 hat das aus­tra­li­sche Par­la­ment dem Ent­wurf für ein sehr weit­rei­chen­des Gesetz zur Vor­rats­da­ten­spei­che­rung (VDS) zuge­stimmt. Das TELECOMMUNICATIONS (INTERCEPTION AND ACCESS) AMENDMENT (DATA RETENTION) BILL 2014 bringt eine deut­lich wei­ter­ge­hen­de Pflicht zur Spei­che­rung von Benut­zer­da­ten, als die bei uns in Deutsch­land aktu­ell dis­ku­tier­te VDS. Den­noch ent­hält das Gesetz einen Aspekt, des­sen Über­nah­me auch unse­rem Gesetz­ge­ber in der par­la­men­ta­ri­schen Bera­tung zu raten wäre. Die­se wird hier kurz vor­ge­stellt und aus­zugs­wei­se dargestellt.

Bilder in (sozialen) Medien

In einem kur­zen Bei­trag im ZDF-Mor­gen­ma­ga­zin habe ich kurz etwas zum The­ma Per­sön­lich­keits­rechts­ver­let­zun­gen und Bild­rech­te in sozia­len Netz­wer­ken erklä­ren dür­fen. Dass die­ses nur einen Aus­schnitt eines nicht ganz so tri­via­len The­mas dar­stellt, dürf­te klar sein. Daher hier ein paar ergän­zen­de Hinweise.

Zulässigkeit von Abstracts: „Perlentaucher.de“-Entscheidung weiter offen

Das Urteil des BGH im Streit von „SZ“ und „FAZ“ mit der Abs­tract-Sei­te Perlentaucher.de bringt kei­ne abschlie­ßen­de Klä­rung der sehr bedeut­sa­men recht­li­chen Grund­satz­fra­gen. Wegen Ver­fah­rens­feh­lern wur­de die Kla­ge gegen die kom­mer­zi­el­le Ver­wer­tung von Kurz­zu­sam­men­fas­sun­gen der Inhal­te der Zei­tun­gen durch die Web­site an das Beru­fungs­ge­richt zurück ver­wie­sen und muss dort noch ein­mal ver­han­delt werden.

Abbildungen aus Kunstausstellungen in Onlinearchiven unzulässig

Urhe­ber­recht­lich geschütz­te Abbil­dun­gen dür­fen im Rah­men der Pres­se­be­richt­erstat­tung solan­ge öffent­lich zugäng­lich gemacht wer­den, solan­ge die Ver­an­stal­tung noch als Tages­er­eig­nis anzu­se­hen ist. Das gilt auch für die Ver­brei­tung in einem „Online­ar­chiv“. Bei einer ver­gan­ge­nen Kunst­aus­stel­lung dürf­te die Tages­ak­tua­li­tät regel­mä­ßig jedoch nicht (mehr) gege­ben sein.

Haftung von Youtube für urheberrechtswidrige Inhalte Dritter

Der Betrei­ber einer Video-Dis­tri­bu­ti­ons-Platt­form wie You­tube kann für Urhe­ber­recht­ver­stö­ße sei­ner Nut­zer auf Unter­las­sung und Scha­dens­er­satz haf­ten, auch wenn er sich zuvor for­mu­lar­mä­ßig von die­sen hat ver­si­chern las­sen, dass der jewei­li­ge Uploa­der Inha­ber aller erfor­der­li­chen Rech­te für die Ver­brei­tung wäre.

Umfangreiche Onlinearchive bergen weiter rechtliche Risiken

Wie schon mehr­fach in der Ver­gan­gen­heit in ver­gleich­ba­ren Fäl­len hat der BGH in einem wei­te­ren Urteil ent­schie­den, dass eine Zei­tung ihr Online-Archiv, in dem nament­lich über einen Mör­der berich­tet wird, nicht nach­träg­lich löschen muss. Eine neue Ent­schei­dung des Ober­lan­des­ge­richt Ham­burg zur gleich­ge­la­ger­ten Fra­ge weist dage­gen wie­der in eine ande­re Richtung.

Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte für Klagen, die das Internet betreffen nur bei deutlichem Inlandsbezug

Der Bun­des­ge­richts­hof bestä­tigt sei­ne Kri­te­ri­en, nach denen deut­sche Gerich­te Per­sön­lich­keits­rechts­ver­let­zung ahn­den kön­nen, die im Inter­net began­gen wer­den. In sei­nem Urteil vom 29.03.2011 sah er die Anfor­de­run­gen dafür aber nicht erfüllt. Ein Ser­ver­stand­ort in Deutsch­land rei­che für den Inlands­be­zug allein nicht aus.