Vereinsrecht

Vereinsrecht

Mrz 3rd, 2010 | By admin
Vereinsrecht

Die Gründung und laufende strategische und rechtliche Beratung von Vereinen und Verbänden in Deutschland und der EU gehört zu einer der Spezialitäten unserer Kanzlei. Dazu gehört neben der gerichtlichen und außergerichtlichen Beratung und Vertretung von Vereinen und ihren Vorständen auch die Übernahme von Funktionen wie die des (externen) Datenschutzbeauftragten, Geschäftsführers oder Ombudsmanns. Aktuelle Infos zu den juristischen Themen rund ums Vereinsrecht finden sich künftig hier.



Hat ein funktionsloses Vereinsmitglied einen Anspruch auf Übermittlung oder Nutzung der (E-Mail-) Adressen aller anderen Vereinsmitglieder?

Mrz 3rd, 2010 | By admin

Auch Vereine unterliegen den Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Der Vorstand eines Vereins ist in Bezug auf die Verwaltung der Daten seiner Mitglieder verantwortliche Stelle im Sinne des §3 Abs. 7 BDSG. Satzungsgemäß berufene Funktionsträger des Vereins haben daher zur Erfüllung ihrer Aufgaben für den Verein berechtigten Zugriff auf die Mitgliederdaten und können diese auch im Rahmen der Satzung und Beschlüsse nutzen. Vereinsmitglieder, die im Verein keine Funktionen ausüben, sind datenschutzrechtlich im Verhältnis zum Verein dagegen „Dritte“ im Sinne des §3 Abs. 8 Satz 2 BDSG. Jede Weitergabe von Mitgliederdaten an sie stellt – genauso wie die Weitergabe an Personen außerhalb des Vereins – daher eine Datenübermittlung im Sinne des §3 Abs. 4 Nr. 3 BDSG dar. Dieses aber ist nur unter bestimmten Umständen zulässig. Bei vorliegen besonderem „berechtigten Interesse“ kann nach Ansicht mancher Gerichte unter Umständen ein einzelnes Mitglied selbst in großen Vereinen die Nutzung aller E-Mail-Adressen aller anderen Mitglieder verlangen. Eine Rechtsprechung, die besonders für große Organisationen ungeheure Sprengkraft für den Vereinsfrieden entfalten kann: