Dringender Appell von SPD-Kandidaten an die SPD-Fraktion

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Sorge vor Zensur

Aus Anlaß der heutigen 2./3. Lesung des sog "Zugangserschwerungsgesetzes" haben sich SPD-Bundestagskandidaten aus ganz Deutschland mit einem dringenden Appell an die SPD-Bundestagsfraktion gewandt und die Mitglieder um Ablehnung des Gesetzes gebeten. In dem Appell der Kandidatinnen und Kandidaten äußern die Bundestagskandidaten ihre Sorge, daß die SPD bei einer Zustimmung zu diesem Gesetz besonders junge Unterstützer nachhaltig verprellt, da sie deren Zensurängste nicht für grundlos halten.

In ähnlich kritischer Weise hat sich auch der hessische SPD-Landesvorsitzende Thorsten Schäfer-Gümbel am Tag der Abstimmung mit einem Brief an die SPD-Bundestagsfraktion gewandt.

Kommentare:

Name: Daniel Schneller

Nachricht: Sehr geehrter Herr Mönikes,

auch wenn Sie mich nicht zum Kreis der SPD Wähler zählen können, möchte ich Ihnen und Ihren Kollegen, die im offenen Appell aufgelistet sind, dennoch hiermit gern meine Hochachtung und Anerkennung für Ihren - letztlich dem momentanen Anschein nach leider doch vergeblichen - Widerstand gegen die Internet-Zensurbestrebungen, die Ihre Partei auf Bundesebene zusammen mit CDU/CSU entgegen aller vernünftigen Argumente vertritt, aussprechen.

Ich bin schockiert, wie hier offensichtlich jedem versierten Argument mit der "Totschlagantwort" begegnet wird, dass jeder der sich nicht für die im Gesetz vorgesehenen Netzsperren ausspricht, damit gleichzeitig ein Befürworter von Kinderpornographie sein muss. Dies ist natürlich nicht auf die SPD beschränkt, CDU/CSU disqualifizieren sich in meinen Augen als demokratische Partei sogar noch mehr dadurch, dass sie bereits jetzt ganz offen von Ausweitungen der Sperren sprechen und dabei immer wieder gebetsmühlenartig wiederholen, hierbei handele es sich nicht um Zensur.

Ganz offenkundig ist die "Alt-Herren-Generation", zu der ich in Ermangelung eines anderen Begriffs auch Frau v. d. Leyen zählen muss, die sich hier mehr als deutlich im Rahmen des Wahlkampfs als Sittenwächter darstellen wollen, nicht willens, sich mit den Realitäten in unserer digitalen Welt soweit zu befassen, dass sie zugeben können, sich hier in gefährlicher Weise verrannt zu haben. Mir erscheint es sehr unwahrscheinlich, dass die entsprechenden Personen parteiübergreifend persönlich tatsächlich davon überzeugt sein können, das Richtige zu tun.
Vielmehr gehe ich davon aus, dass einer Vielzahl die Unsinnigkeit der angestrebten Maßnahmen zum Zwecke des Schutzes von Kindern mittlerweile durchaus bewusst gemacht werden konnte, man sich aber nun nicht der Gefahr aussetzen möchte, kurz vor einer bundesweiten Wahl durch den politischen Gegner (oder auch Parteigenossen) als Befürworter krimineller Machenschaften dargestellt zu werden.

Traurigerweise wird nach dem heutigen Tag mal wieder ein Gesetz vor dem Bundesverfassungsgericht landen, von dem sich mir in den letzten Jahren der Eindruck ergibt, dass es überhaupt die einzige Instanz ist, die der Verfassung (und der simplen Vernunft, wie es macnhmal scheint) noch die angebrachte ernsthafte Würdigung und Beachtung schenkt.

Man kann es doch wohl letztlich nur als Armutszeugnis für die Politik bezeichnen, wenn diese letzte Bastion der Demokratischen Grundordnung in wenigen Jahren wieder und wieder den z. T. mehr als offensichtlich bewusst in Kauf genommenen Fehlentscheidungen unserer gewählten Vertreter Einhalt gebieten muss.

Für Ihre erfrischend vernünftige und sachliche Einstellung erneut vielen Dank!

MfG
Daniel Schneller

PS: Bitte seien Sie so gut, und lassen dieses Schreiben auch den o. g.
Kollegen zukommen.