Der BGH hat enschieden, dass Marktwort als Herausgeber des Focus es hinnehmen muss, dass die „Saarbrücker Zeitung” vor zwei Jahren ein Interview mit der Überschrift „heute wird offen gelogen“ mit Roger Willemsen veröffentlicht hat, in dem Willemsen Markwort Verfälschungen bei Berichterstattungen vorwirft. Die Aussage „Heute wird offen gelogen“ stellt nach Ansicht des BGH jedoch eine Meinungsäußerung dar. Sie beziehe sich nicht auf Markwort persönlich, sondern auf Beiträge in dem in der Verantwortung des Klägers liegenden Magazins. Mit der Äußerung ziehe Willemsen ein Resümee aus den von ihm im Interview geschilderten Missständen in der Medienwelt.
Auf Seiten von Roger Willemsen sei das Interesse der Öffentlichkeit an der Wahrheit und Seriosität von Veröffentlichungen in den Medien und der Aufdeckung von unwahrer Berichterstattung zu berücksichtigen. Zum meinungsbildenden Kommunikationsprozess zähle nicht nur die Veröffentlichung der eigenen Meinung, sondern auch die Information über fremde Äußerungen in der aktuellen Auseinandersetzung um eine die Öffentlichkeit wesentlich berührende Frage (BGH, Urteil vom 17.11.2009, Az. VI ZR 226/08)
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