Im März 2015 hat das australische Parlament dem Entwurf für ein sehr weitreichendes Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung (VDS) zugestimmt. Das TELECOMMUNICATIONS (INTERCEPTION AND ACCESS) AMENDMENT (DATA RETENTION) BILL 2014 bringt eine deutlich weitergehende Pflicht zur Speicherung von Benutzerdaten, als die bei uns in Deutschland aktuell diskutierte VDS. Dennoch enthält das Gesetz einen Aspekt, dessen Übernahme auch unserem Gesetzgeber in der parlamentarischen Beratung zu raten wäre. Diese wird hier kurz vorgestellt und auszugsweise dargestellt.
Informationstechnologierecht SS 2015
Im Rahmen meines Lehrauftrages an der BTU Cottbus habe ich am 30. und 31.05.2015 den Stundentinnen und Studenten des Master-Studiengang „Wirtschaftsrecht für Technologieunternehmen“ im SoSe 2015 über die Grundlagen des Informationstechnolgierechts unterrichtet. Die PREZI zu dieser Veranstaltung ist hier für die Teilnehmer abrufbar.
Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung: Maas liefert Murks (Update)
Man muss nicht in fundamentaler Gegnerschaft zu jeglicher Speicherung von Daten auf Vorrat für polizeiliche Zwecke (VDS) stehen, um nach einem genaueren Blick auf den Gesetzentwurf des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz sagen zu müssen: Das Haus von Heiko Maas hat es erneut nicht geschafft, in einem schwierigen Feld „digitalen Lebens“ ein inhaltlich und handwerklich überzeugendes Gesetz vorzulegen. So hoch dem Minister der Versuch anzurechnen ist, die Vorgaben des EuGH und des BVerfG beachten zu wollen und er sich auch persönlich in Verhandlungen gegen noch weitergehende Forderungen durchgesetzt haben mag: Das, was Maas nun im Eiltempo durchs Parlament treiben will, ist in der Gesamtschau, Entschuldigung, Murks! Es wird jetzt besonders an den Rechtspolitikern der SPD-Bundestagsfraktion, am zuständigen Berichterstatter und seinem Sprecher und der Fraktionsführung liegen, dass wenigstens im Rahmen der parlamentarischen Beratungen noch die schlimmsten handwerklichen Fehler behoben werden, bevor sich das Gesetz einer Nachprüfung durch das BVerfG und den EuGH stellen muss, die die Opposition bereits angekündigt hat.
Recht im Internet: Recht(s)sicher Online kommunizieren
Auf Einladung der Landesgruppe Nordrhein-Westfalen habe ich am 21. Mai 2015 einen Workshop zum Thema „Recht im Internet“ in Bonn durchgeführt. Anhand von unterschiedlichen Szenarien habe ich versucht zu erläutern, worauf Pressesprecher und Social Media Manager bei ihrer Arbeit besonders achten sollten. Die PREZI zu der Veranstaltung ist hier abrufbar.
Presserecht für Behörden, öffentliche Unternehmen und Parteien
Auf Einladung der Fachgruppe Fachgruppe Politik & Verwaltung im Bundesverband deutscher Pressesprecher habe ich am 4.5.2015 in München einen Workshop zum Thema „Presserecht für Behörden, öffentliche Unternehmen und Parteien“ am Oberlandesgericht München angeboten, der auf viel Interesse gestoßen ist, da Kommunikationsverantwortliche gerade in Behörden und öffentlichen Unternehmen alltäglich mit presserechtlichen Fragen konfrontiert sind. Die PREZI zu der Veranstaltung ist hier abrufbar.