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Der Feuilleton und die Jura

Heri­bert Prantl pol­tert in der SZ vom 29.09.2010 über den „Dr. jur. absurd“ und unter­stellt dem Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt (BVerfG), es habe einem „rechts ange­sie­del­tem alten“ Pro­fes­sor und des­sen „revi­sio­nis­ti­schen“ The­sen „qua­si“ einen „Anspruch gege­ben, im Deutsch­land Archiv der Bun­des­zen­tra­le für poli­ti­sche Bil­dung ver­öf­fent­licht“ zu wer­den, „im angeb­li­chen Inter­es­se der Mei­nungs­frei­heit“ und meint damit die Ent­schei­dung des BVerfG vom 17.08.2010. Dr. Gre­gor Wett­berg ana­ly­siert: „Mit Ver­laub, aber das ist „qua­si“ Unsinn.“

Fragen und Antworten zum Leistungsschutzrecht für Presseverleger

Irr­tü­mer, Unge­nau­ig­kei­ten und bewuss­te Irre­füh­rung bestim­men die Debat­te über das geplan­te Leis­tungs­schutz­recht für Pres­se­ver­le­ger. Die­ser Arti­kel soll einen umfas­sen­den Über­blick bie­ten und Ant­wor­ten auf die wich­tigs­ten Fra­gen zu die­sem The­ma geben. Die­se FAQ wer­den lau­fend aktua­li­siert und dem jewei­li­gen Infor­ma­ti­ons- und Dis­kus­si­ons­stand ange­passt. Wei­te­re aktu­el­le Infos gibt es auf: http://leistungsschutzrecht.info.

Kein Leistungsschutzrecht für Presseverleger

Mehr als 20 gro­ße Wirt­schafts­ver­bän­de haben ein Bünd­nis gegen das „Leis­tungs­schutz­recht für Pres­se­ver­le­ger“ geschmie­det. Dar­un­ter sind neben dem Bun­des­ver­band deut­scher Pres­se­spre­cher (BdP) auch die Spit­zen­ver­bän­de der deut­schen Wirt­schaft BDI, HDI und ZDH sowie der „Zen­tra­le Kre­dit­aus­schuss“, die gemein­sa­me Platt­form aller Ban­ken in Deutsch­land. Ein sol­ches brei­tes Bünd­nis der Wirt­schaft wie gegen die For­de­run­gen der Ver­lags­un­ter­neh­men hat es in der jün­ge­ren Geschich­te Deutsch­lands nur sel­ten gege­ben. Die Erklä­rung wird hier dokumentiert.

Rechtsfragen der Onlinekommunikation

So attrak­tiv die neu­en Mög­lich­kei­ten des Inter­net sind: Sie schaf­fen zugleich neue kom­mu­ni­ka­ti­ve und auch recht­li­che Pro­ble­me, bis dato unbe­kann­te Grau­zo­nen und Fall­stri­cke. Ein gren­zen­lo­ses Medi­um mit gren­zen­lo­sen Mög­lich­kei­ten ohne Kon­trol­le und Recht? Oder ganz im Gegen­teil: Tum­mel­platz von abmahn­wü­ti­gen Advo­ka­ten, Spiel­ball der Gesetz­ge­ber und welt­frem­der Rich­ter? Die Prä­sen­ta­ti­on des Work­shops ist hier abrufbar.

Presserecht für Pressesprecher

Trotz Web 2.0 – Nach­rich­ten­agen­tu­ren, Print, Radio und TV sind immer noch die wesent­li­chen Stich­wort­ge­ber für die öffent­li­che Debat­te. Bei die­sem Work­shop auf dem Kom­mu­ni­ka­ti­ons­kon­gress 2010 in Ber­lin habe ich eini­ge der rele­van­ten Fra­gen des Pres­se­rechts für Pres­se­spre­cher zu beant­wor­ten ver­sucht. Die Prä­sen­ta­ti­on steht hier zum Down­load bereit.

Leistungsschutzrecht oder Informationsfreiheit – auf dem Weg zur öffentlich-rechtlichen Presse?

Auf der Ver­an­stal­tung „medienwoche@IFA“ fand eine Podi­ums­dis­kus­si­on zum Leis­tungs­schutz­recht statt, an der ich als Jus­ti­ti­ar des Bun­des­ver­ban­des deut­scher Pres­se­spre­cher e.V. (BdP) ein­ge­la­den war. Die Ver­an­stal­tung ist hier als Video-Stream abruf­bar. Die Dis­kus­si­on ist sehr instruk­tiv, weil sie einen guten Über­blick über die Debat­te und die Argu­men­te vermittelt.

Zweckgebundene Spenden

Sam­melt Ihr Ver­ein zweck­ge­bun­de­ne Spen­den? Dann müs­sen die­se „zeit­nah“, d.h. bis zum Ende des nächs­ten Wirt­schafts­jah­res ver­wen­det wer­den, und dies für den ange­ge­be­nen Zweck – sonst kann es recht­li­che Schwie­rig­kei­ten geben!

Plaudernde Ankläger- Die fragwürdige Öffentlichkeitsarbeit von Staatsanwaltschaften

Kom­men­tar zum Auf­takt des Pro­zes­ses gegen Jörg Kachel­mann auf Deutsch­land­ra­dio Kul­tur: In unse­rer Medi­en­ge­sell­schaft droht heu­te jedem schon bei der ers­ten öffent­li­chen Ver­laut­ba­rung einer Staats­an­walt­schaft, sie wür­de wegen einer „schmud­de­li­gen“ Straf­tat ermit­teln, der Ver­lust des öffent­li­chen Anse­hens. Einem Fern­seh­mo­de­ra­tor, einem Poli­ti­ker oder ande­ren Pro­mi­nen­ten droht aber mehr: Die sozia­le „Exe­ku­ti­on“, selbst dann, wenn sich alle Anschul­di­gun­gen am Ende als halt­los erweisen.