Am 24.04.2013 habe ich im Rah­men des 2. BdP-Forums in der Bun­des­pres­se­kon­fe­renz in Ber­lin einen Impuls für die anschlie­ßen­de Dis­kus­si­on mit Ver­tre­tern aus PR und Jour­na­lis­mus lie­fern dür­fen. Auf Wunsch eini­ger Teil­neh­mer doku­men­tie­re ich hier das Manu­skript mei­nes Vor­tra­ges, der als poin­tier­ter Ein­stieg in die anschlie­ßen­de Dis­kus­si­on zwi­schen Béla Anda, Stell­ver­tre­ten­der Chef­re­dak­teur, BILD, Micha­el Don­ner­mey­er, Bera­ter und Spre­cher von Peer Stein­brück, SPD, Prof. Dr. Mar­greth Lünen­borg, Arbeits­stel­le Jour­na­lis­tik, Freie Uni­ver­si­tät Ber­lin, Petra Sor­ge, Redak­teu­rin, Cice­ro Maga­zin, Dr. Jörg Schil­lin­ger, Lei­ter Haupt­ab­tei­lung Öffent­lich­keits­ar­beit, Dr. August Oet­ker KG, Mode­ra­ti­on: Sil­ke Engel, inforadio/ARD Haupt­stadt­stu­dio dien­te:

„Sehr geehr­te Damen und Herren,

wenn eine Dis­kus­si­on zum Ver­hält­nis zwi­schen Jour­na­lis­ten und Pres­se­spre­chern aus­ge­rech­net vom Jus­ti­ti­ar des Ver­ban­des ein­ge­lei­tet wird, dann dür­fen sie die Hoff­nung haben, dass heu­te nicht nur über Her­aus­for­de­run­gen, son­dern auch über Pro­ble­me gespro­chen wer­den soll.

Sie mögen das aber viel­leicht auch als Warn­si­gnal ver­ste­hen.  Denn Medi­en­an­wäl­te wie ich wer­den gera­de von Pres­se­spre­chern – die ja in ihrem Berufs­le­ben oft­mals selbst als Jour­na­lis­ten tätig waren – eigent­lich nur ganz aus­nahms­wei­se um Hil­fe gebe­ten. Näm­lich dann, wenn eine pro­fes­sio­nel­le Kom­mu­ni­ka­ti­on nicht oder nicht mehr gelingt, wenn aus einem Arbeits­ver­hält­nis ein Kon­flikt­ver­hält­nis gewor­den ist oder min­des­tens zu wer­den droht. Vie­le Pres­se­spre­cher emp­fin­den den Gang zum Anwalt näm­lich als pro­fes­sio­nel­le Nie­der­la­ge, glau­ben sie doch, dass gelun­ge­ne Kom­mu­ni­ka­ti­on eigent­lich alle Pro­ble­me lösen kön­nen müss­te. Dass den­noch immer öfter der Anwalt bemüht wird, ist aller­dings kei­ne sel­te­ne Aus­nah­me mehr und nicht nur das Ergeb­nis erfolg­rei­chen anwalt­li­chen Mar­ke­tings, son­dern wird jeden­falls bezüg­lich bestimm­ter For­ma­te und The­men in den Medi­en lei­der eher zur Regel.

Um es dabei klar zu sagen: Ich mei­ne damit nicht etwa untaug­li­che Ver­su­che, sich mit Hil­fe des Anwal­tes gegen kri­ti­sche Bericht­erstat­tung zu weh­ren. Ich mei­ne auch nicht irgend­wel­che B- oder C‑Promis, die mit der BILD-Zei­tung den Fahr­stuhl nach oben gefah­ren sind und sich nun dar­über wun­dern, wenn jemand in der Redak­ti­on auch mal den Abwärts­knopf drückt. Und ich mei­ne auch nicht Blog­gi­vis­ten, die das mas­sen­me­dia­le Poten­ti­al des Inter­nets nut­zen wol­len und sich dabei vor allem einer „gerech­ten Sache“ und nicht jour­na­lis­ti­schen Stan­dards ver­pflich­tet sehen. Denn sie neh­men – anders als Medi­en und Pres­se – für sich viel­leicht eine „rich­ti­ge Mei­nung“, nicht aber den Maß­stab pro­fes­sio­nel­ler, wahr­heits­ge­mä­ßer Bericht­erstat­tung in Anspruch.

Nein, ich mei­ne eine zuneh­men­de Zahl von Fäl­len, in denen selbst „Qua­li­täts­me­di­en“  und dabei auch preis­ge­krön­te öffent­lich-recht­li­che Fern­seh­for­ma­te, nicht über gesell­schaft­li­che Pro­ble­me oder Über­grif­fe berich­ten, son­dern selbst über­grif­fig und damit zum Pro­blem für unse­re Gesell­schaft wer­den. Wenn ich z.B. Fron­tal 21, Report oder Pan­ora­ma schaue, fin­de ich kaum noch eine ein­zi­ge Sen­dung, die mir recht­lich unpro­ble­ma­tisch erscheint und die mir nicht tags dar­auf Arbeit macht. Die wenigs­ten die­ser Fäl­le aber wer­den am Ende wirk­lich recht­lich aus­ge­tra­gen, denn vie­le der Betrof­fe­nen PR-Schaf­fen­den reagie­ren auf über­grif­fi­ges Ver­hal­ten der Medi­en nach dem Mot­to: „Der Klü­ge­re gibt nach“. Und das ist auch rich­tig, aber eben nur so lan­ge, bis man der Dum­me ist.

Ich will mich in mei­nem kur­zen Impuls daher bewusst nicht auf kon­kre­te Bei­spie­le oder For­ma­te bezie­hen. Nicht, weil ich nicht vie­le davon hät­te, son­dern weil jedes die­ser Bei­spie­le zum Ein­zel­fall klein­dis­ku­tiert wer­den kann. Auch eine zuneh­men­de Zahl sehr ähn­lich gela­ger­ter „Ein­zel­fäl­le“ las­sen jedoch gewis­ses Mus­ter erken­nen, was ich als Anre­gung für die kom­men­de Dis­kus­si­on so beschrei­ben will:

  • Wäh­rend der Anspruch des Jour­na­lis­ten an ver­ant­wort­li­ches Ver­hal­ten, an Trans­pa­renz und auch die Bereit­schaft zur selbst­kri­ti­schen Reflek­ti­on bezüg­lich aller ande­ren rele­van­ten gesell­schaft­li­chen Grup­pen, beson­ders aber gegen­über Akteu­ren in Wirt­schaft und Poli­tik, ste­tig zunimmt, ver­wei­gert man sich sol­cher Feh­ler­kul­tur in den Medi­en selbst – mit gleich­falls zuneh­men­der Ten­denz. Jeder Feh­ler der Ande­ren aber wird zum Skan­dal und die Skan­da­li­sie­rung ver­kommt zum Selbstzweck.
  • Der Grund­satz „audia­tur et alte­ra pars“ (auch der ande­re Teil soll ange­hört wer­den) bei­spiels­wei­se, der als Selbst­ver­ständ­lich­keit nicht nur in Pres­se­ko­di­zes, son­dern eben auch im recht­li­chen Anspruch auf Gegen­dar­stel­lung sei­nen Aus­druck fin­det, wird heu­te im Kon­flikt­fall von fast allen Medi­en, durch­gän­gig und pau­schal zurück­ge­wie­sen und ist nicht nur aus­nahms­wei­se, son­dern stan­dard­mä­ßig, nur noch mit gericht­li­cher Hil­fe durch­setz­bar. Und das betrifft eben nicht mehr nur die BILD-Zeitung.
  • Selbst in Fäl­len ein­deu­ti­ger Falsch­be­richt­erstat­tung, man­gel­haf­ter Recher­che und gro­ben Per­sön­lich­keits­rechts­ver­let­zun­gen, erle­be ich es in mei­ner Pra­xis immer wie­der, dass über­haupt erst nach Dis­kus­sio­nen zwi­schen Juris­ten ein Medi­um zur Ver­öf­fent­li­chung einer „Kor­rek­tur“ an ver­schäm­ter Stel­le bereit ist; eine Ent­schul­di­gung beim Betrof­fe­nen durch den ver­ant­wort­li­chen Redak­teur aber – wenn über­haupt – nur unter der Vor­aus­set­zung erfolgt, dass dem Täter vom Opfer Ver­trau­lich­keit zuge­si­chert wird. Ein sol­cher Umgang mit eige­nen Feh­lern wür­de in der Wirt­schaft oder im öffent­li­chen Bereich aber wür­de in Medi­en­be­rich­ten zu Recht als skan­da­lös bewer­tet wer­den. In den Redak­tio­nen gilt das aber schon als freund­li­ches Entgegenkommen.
  • Selbst Nach­rich­ten­agen­tu­ren neh­men auch offen­sicht­lich feh­ler­haf­te Mel­dun­gen nicht mehr genau­so offen zurück, son­dern kor­ri­gie­ren sie ledig­lich in „neu­en Zusam­men­fas­sun­gen“. Dass sie Ver­däch­ti­gun­gen und Gerüch­te – im Unter­schied zu ande­ren Medi­en – nicht über ihren „Ticker“ ver­brei­ten dürf­ten, wol­len sie ihre recht­li­che Pri­vi­le­gie­rung als ver­läss­li­che Quel­le nicht gefähr­den, scheint im Kampf um Kun­den und Quo­ten gar kein rele­van­ter Gedan­ke mehr zu sein.
  • Kommt man dar­über mit den Akteu­ren ins Gespräch, so wird das eige­ne Ver­sa­gen mit unter­schied­lichs­ten Argu­men­ten ent­schul­digt. Selbst­kri­ti­sches ist meist nicht dabei. Die gera­de erst Anfang April ver­öf­fent­lich­te Stu­die des Erich-Brost-Insti­tuts für inter­na­tio­na­len Jour­na­lis­mus an der TU Dort­mund, wonach Deutsch­lands Medi­en­ma­cher sogar im inter­na­tio­na­len Ver­gleich Schluss­licht in Sachen Kri­tik­kul­tur sein sol­len, deckt sich jeden­falls mit mei­nen eige­nen Erfah­run­gen. Wenn es auch stimmt, dass mehr als ein Drit­tel der dar­in befrag­ten deut­schen Jour­na­lis­ten selbst nie oder fast nie Kol­le­gin­nen und Kol­le­gen kri­ti­sie­ren und zwei Drit­tel sogar nie oder fast nie selbst von Kol­le­gen oder Vor­ge­setz­ten kri­ti­siert wer­den, dann sind jeden­falls die deut­schen Jour­na­lis­ten ent­we­der eine fast per­fek­te Berufs­grup­pe oder aber las­sen gera­de das ver­mis­sen, was sie von ande­ren gesell­schaft­lich rele­van­ten Akteu­ren völ­lig zu Recht ein­for­dern: Feh­ler­kul­tur und Verantwortung.

Ver­ant­wor­tung der Medi­en und Selbst­ver­ant­wor­tung der Medi­en­schaf­fen­den aber ist beson­ders in unse­rer heu­ti­gen Medi­en­ge­sell­schaft nicht mehr allein eine Fra­ge der „B‑Note“. Medi­en­ver­ant­wor­tung war schon immer viel­mehr die Vor­aus­set­zung für Pres­se­frei­heit. Nur die Beach­tung der jour­na­lis­ti­schen Stan­dards ver­mag näm­lich die recht­li­che Pri­vi­le­gie­rung der Medi­en, bei­spiels­wei­se in der Ver­dachts­be­richt­erstat­tung, zu begründen.

So wenig wie bei staat­li­chen Ein­grif­fen in Grund­rech­te der Zweck die Mit­tel hei­li­gen darf, darf die Pres­se­frei­heit daher gegen Per­sön­lich­keits­rech­te ins Feld geführt wer­den, denn sie sind Aus­druck von Men­schen­wür­de und ihr gegen­über kann es kei­ne schran­ken­lo­se Frei­heit geben, auch nicht für die Presse.

Das bekommt heut­zu­ta­ge eine neue Dimen­si­on: Wäh­rend es frü­her Jour­na­lis­ten meist gereicht hat, über Skan­da­le zu berich­ten, gibt es nun eine Ten­denz, sie nöti­gen­falls selbst zu insze­nie­ren und auch mög­lichst gleich selbst über die Betrof­fe­nen rich­ten zu wol­len. Je mehr aber Medi­en die­sen pro­ble­ma­ti­schen Weg beschrei­ten, umso mehr müs­sen sie aber auch selbst Kri­tik ertra­gen und es aus­hal­ten, zum Gegen­stand öffent­li­cher Debat­te und Kon­trol­le zu werden.

In einem Rechts­staat ist letz­te­res vor­ran­gig Auf­ga­be der Gerich­te. Und daher erscheint es mir ganz fol­ge­rich­tig, wenn jeden­falls dort, wo kein Arbeits­ver­hält­nis mehr besteht, wo ein pro­fes­sio­nel­ler Dia­log und auch ein kri­ti­sches Gespräch zwi­schen den Betei­lig­ten nicht (mehr) funk­tio­niert, weil sich eine Sei­te dem stets ver­wei­gert, ange­sichts zuneh­men­der Medi­en­macht auch zuneh­mend Anwäl­te und Gerich­te bemüht werden.

Erfreu­lich ist die­se Ent­wick­lung nicht. Sie ist aber unmit­tel­ba­re Fol­ge einer Hal­tung jeden­falls sol­cher Medi­en­ma­cher, die ger­ne Schlä­ge aus­tei­len, ohne auch selbst ein­ste­cken zu wol­len und die unbe­grenz­te Fähig­keit zur Selbst­kri­tik bei ande­ren ein­for­dern, aber jede kon­kre­te kri­ti­sche Reak­ti­on auf ihr eige­nes Wir­ken zum Angriff auf die Insti­tu­ti­on Pres­se­frei­heit hoch­sti­li­sie­ren möch­ten. Und die selbst schon bei klei­nen Feh­lern von ande­ren Akteu­ren von die­sen sofort per­sön­li­che Kon­se­quen­zen ein­for­dern, dazu selbst aber nie bereit wären. Die im Gegen­teil jede per­sön­li­che Anspra­che des Opfers als Angriff emp­fin­den, weil sich der media­le Goli­ath selbst lie­ber als David beschreibt und damit die eige­ne Grö­ße und Macht ver­leug­net, weil er die damit ein­her­ge­hen­de Ver­ant­wor­tung ablehnt.

Auch aus Sicht der Medi­en wäre es daher m.E. rat­sa­mer, nicht jede – auch sach­li­che – Beschwer­de von Betrof­fe­nen pau­schal zurück­zu­wei­sen oder gar als Dro­hung oder Angriff zu skan­da­li­sie­ren, son­dern jeden­falls im Fal­le von Pres­se­spre­chern als Chan­ce zum pro­fes­sio­nel­len, viel­leicht sogar kol­le­gia­len Dia­log zu begrei­fen, mit der Bereit­schaft, dar­aus auch ohne recht­li­che Dro­hun­gen nach­hal­ti­ge Kon­se­quen­zen zu ziehen.

Denn es gilt die Erfah­rung: Wo es Insti­tu­tio­nen an pro­fes­sio­nel­ler Feh­ler­kul­tur man­gelt, gefähr­det das ihre Zukunft. Das gilt genau­so für die Medi­en und auch für die Pressefreiheit.“

Jan Möni­kes, Ber­lin den 24.04.2013

Update:

WDR5 hat über die Ver­an­stal­tung einen kur­zen Bericht ver­öf­fent­licht, der als Pod­cast  abruf­bar ist.