Beim Kommunikationskongress 2014 habe ich im Rahmen eines Workshops auf die aktuellen rechtlichen Bedrohungen der Presse- und Meinungsfreiheit hingewiesen. Diese ergeben sich für alle professionellen Kommunikatoren, wenn wie im Falle des sog. „Google-Urteil“ des EuGH geschehen, das Prinzip „Verbot mit Erlaubnisvorbehalt“ auf das Äußerungsrecht angewendet und zugleich dem Schutz der „Informationellen Selbstbestimmung“ als einer Ausprägung des Persönlichkeitsrechts in der Abwägung ein grundsätzlicher (!) Vorrang gegenüber der Meinungs- und Informationsfreiheit eingeräumt wird.
Dem Thema kommt vor dem Hintergrund der laufenden Beratungen über eine Datenschutzgrundverordnung auf europäischer Ebene besondere Brisanz zu: Obwohl die Kritik an dem Richterspruch und einem so konstruierten „Recht auf Vergessen“ sehr breit ist, gibt es leider eine Tendenz in der Politik, die dennoch dort, und auch in anderen Rechtsbereichen, die Informationsfreiheit in unverhältnismäßiger Weise einschränken will und dafür Argumente des Schutzes der Persönlichkeit überstrapaziert.
Die Prezi zu dem Vortrag ist hier abrufbar:
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[…] Aber auch hier gibt es Vorreiter und Ausnahmen, wie z.B. den Vortrag von Jan Mönikes zum Thema Datenschutz und Meinungsfreiheit. […]
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