Das Urteil des BGH im Streit von „SZ“ und „FAZ“ mit der Abs­tract-Sei­te Perlentaucher.de bringt kei­ne abschlie­ßen­de Klä­rung der sehr bedeut­sa­men recht­li­chen Grund­satz­fra­gen. Wegen Ver­fah­rens­feh­lern wur­de die Kla­ge gegen die kom­mer­zi­el­le Ver­wer­tung von Kurz­zu­sam­men­fas­sun­gen der Inhal­te der Zei­tun­gen durch die Web­site an das Beru­fungs­ge­richt zurück ver­wie­sen und muss dort noch ein­mal ver­han­delt werden.