Der Einsatz des auch bei Pressesprechern beliebten, gebührenfreien Marktforschungs- und Webanalyse-Tools „Google-Analytics“ sei nach Ansicht des Landesbeauftragten für den Datenschutz Rheinland-Pfalz in der gegenwärtigen rechtlichen und technischen Ausgestaltung nicht datenschutzkonform. Kern seiner Kritik ist die Übermittlung von vollständigen IP-Adressen an den US-Konzern, der verdächtigt wird, diese mit bei ihm vorhandenen Daten des Nutzers zusammenzuführen, der dagegen nicht widersprechen kann. Rechtlich ist die Situation aber weniger eindeutig, als die Datenschützer behaupten: Konflikte sind daher vorprogrammiert.